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Höhe Maklerprovision

Dies ist eine Diskussion zu Höhe Maklerprovision innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 21:46
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Höhe Maklerprovision

Hallo !

Ein Frage.

Käufer A nimmt mit einem Makler Kontakt auf, zwecks Kaufabsicht für ein Grundstück.

Käufer A unterzeichnet eine Nachweis und Provisionsbestätigung, wo das Objekt mit Anschrift benannt, der Name des Eigentümers jedoch nicht vermerkt ist.

"Courtage 6 % auf 80.000 EUR"

Nun möchte A das Grundstück für 50000 EUR kaufen und das alte Gebäude selbst abreißen.

Inwieweit ändert sich der Provisionsanspruch ?

Werden die 6 % dann auf den Kaufpreis gerechnet oder gilt weiterhin die vereinbarte Courtage 6 % auf 80.000 EUR ?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 10:46
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AW: Höhe Maklerprovision

Zitat:
Zitat von bart-77
Werden die 6 % dann auf den Kaufpreis gerechnet oder gilt weiterhin die vereinbarte Courtage 6 % auf 80.000 EUR ?
Üblicherweise auf den Kaufpreis (sollte in den Geschäftsbedingungen des Maklers so aufgeführt sein). Allerdings kann auch etwas anderes vereinbart werden
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  #3 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 12:15
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AW: Höhe Maklerprovision

Nunja der Makler möchte trotzdem die 6 % auf die 80000 EUR obwohl nur 50 TEUR bezahlt werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 12:20
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AW: Höhe Maklerprovision

Und was steht im Vertrag dazu?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 12:26
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AW: Höhe Maklerprovision

Zitat:
Zitat von bart-77
Nunja der Makler möchte trotzdem die 6 % auf die 80000 EUR obwohl nur 50 TEUR bezahlt werden.
Maklerprovisionshöhe ist grundsätzlich frei vereinbar!
Wenn der Käufer, in Kennnis der Forderungshöhe, die Maklertätigkeit in Anspruch nimmt, hat er das akzeptiert und muss sie auch zahlen!
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  #6 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 18:55
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AW: Höhe Maklerprovision

In der Nachweisbestätigung steht 6 % von 80000 explizit drin. Steht nix da, dass dies der Kaufpreis ist. Also gibts da nichts zu rütteln, scheinbar.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 09:22
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AW: Höhe Maklerprovision

Na wenns denn eindeutig drin steht, dann sollte sich A mal daran erinnern, dass er den Vertrag vor der Unterschrift schon lesen konnte und eventuelle Rückfragen stellen konnte. Wenn sich der Preis erhöht hätte, würde er ja wohl auch nicht auf die Idee kommen, plötzlich 6% aus beispielsweise 100.000 Euro zahlen zu wollen, oder?
Gruß
Marcus
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  #8 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 10:29
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AW: Höhe Maklerprovision

Vielleicht ein paar Worte von einem Makler dazu:

In der Regel zeigen Courtagen in Prozent an, dass sich die Vergütung an der Höhe des Kaufpreises orientiert. Dies macht man dann, wenn der endgültige Kaufpreis noch verhandelt wird und sich verändern kann.

Im Gegensatz hierzu gibt es auch das Fixhonorar, welches unabhängig von dem schlussendlichen Kaufpreis gezahlt werden muss. Dieses ist dann aber in der Regel in einer Geldsumme angegeben.

Es war sicherlich unglücklich von dem Makler, "6% aus 80.000€" zu schreiben. Dies lässt aber bei mir den Verdacht aufkommen, dass ein gewisser Vorsatz vorhanden war. Wenn 80.000 gezahlt werden, ist alles klar. Wird mehr gezahlt, kann er sich auf seine Prozente berufen. Wir weniger gezahlt, beruft er sich auf seinen Bezug zum Angebotspreis.

Die ABG des Maklers sind hier dringend zu lesen!

Die 4.800 Euro Provision sind bei 50.000 Euro immerhin 9,6%!
Eine Maklercourtage muss aber Orts- und Branchenüblich sein. Ob 9,6% durchgehen, oder schon als Wucher anzusehen sind, bleibt offen.

6% ist ohnehin schon eine ziemlich dreiste Höhe, aber bei Maklern für Privatleute leider verbreitet.

Ist der Makler Mitglied in einem Maklerverbund?
Person A wäre zu raten, sich dort kurz über die Situation schlau zu machen und ggf. den Maklervertrag vorzulegen.
Hat der Makler eigentlich die MwSt. ausgewiesen?
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  #9 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 13:06
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AW: Höhe Maklerprovision

Zitat:
Zitat von LeiderKeinName
Vielleicht ein paar Worte von einem Makler dazu:
.. der dann aber die Spielregeln kennen sollte!

Zitat:
Es war sicherlich unglücklich von dem Makler, "6% aus 80.000€" zu schreiben. Dies lässt aber bei mir den Verdacht aufkommen, dass ein gewisser Vorsatz vorhanden war. Wenn 80.000 gezahlt werden, ist alles klar.
Richtig! Nämlich der Vorsatz, dass er eine Mindestprovision haben möchte, was legitim ist!

Zitat:
Wird mehr gezahlt, kann er sich auf seine Prozente berufen. Wir weniger gezahlt, beruft er sich auf seinen Bezug zum Angebotspreis.
Kann er nicht, wenn er vorher klar gesagt hat, dass er "nur" X% aus Y haben möchte!

Zitat:
Die ABG des Maklers sind hier dringend zu lesen!
Die sind durch die "Sondervereinbarung" aufgehoben.

Zitat:
Die 4.800 Euro Provision sind bei 50.000 Euro immerhin 9,6%!
Eine Maklercourtage muss aber Orts- und Branchenüblich sein. Ob 9,6% durchgehen, oder schon als Wucher anzusehen sind, bleibt offen.
Dieses muss ist nirgends fixiert! Letztendlich obliegt es den Parteien des Maklervertrags, die konkrete Provisionshöhe zu vereinbaren. Und 9,6 % ist bei Weitem noch kein Wucher!

Zitat:
6% ist ohnehin schon eine ziemlich dreiste Höhe, aber bei Maklern für Privatleute leider verbreitet.
Ein "Makler, der das behauptet, hat nun wirklich keine Ahnung! In Hamburg und Berlin z.B. ist es durchaus üblich! Und nicht nur bei Privatleuten!

Zitat:
Ist der Makler Mitglied in einem Maklerverbund?
Person A wäre zu raten, sich dort kurz über die Situation schlau zu machen und ggf. den Maklervertrag vorzulegen.
Kann er sich sparen. Auch die haben keinen Einfluss auf derart getroffene Vereinbarungen zu haben. Abgesehen davon hat er (teilweise) echte Fachleute hier

Zitat:
Hat der Makler eigentlich die MwSt. ausgewiesen?
Wozu das? Ein ausgewiesener Preis muss immer die Mehrwertsteuer beinhalten. Es sei denn er ist "Gelegenheitsmakler"
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  #10 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 13:25
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AW: Höhe Maklerprovision

Zitat:
Zitat von schielu
...Ein "Makler, der das behauptet, hat nun wirklich keine Ahnung! In Hamburg und Berlin z.B. ist es durchaus üblich! Und nicht nur bei Privatleuten!
Doch, ich habe schon Ahnung.
Wie ich in einem anderen Thema aber schon mal erwähnte, beschäftigt sich unser Unternehmen ausschließlich mit der Vermittlung von Anlageimmobilien an Investmentfonds und Pensionskassen. Da ist 1% bis 2% üblich. Die Gepflogenheiten von Privatmaklern sind mir nicht ausreichend bekannt.

Mit 6% würden wir ausgelacht werden und bräuchten das Parkett nie wieder zu betreten.
Natürlich gibt es Makler, die auch bei Großimmobilien ihre 6% draufschreiben. Das bedeutet aber noch lange keinen Abschluss. Feld- und Wiesenmakler haben durchaus andere Vorstellungen.

Ein Zitat aus einem anderen Thema von Ihnen:

Zitat:
Zitat von schielu
Ich hatte schon mal die Frage gestellt, was der Mensch sonst beruflich macht!
Wenn er in irgendeiner Form gewerblich tätig ist, muss er MWST ausweisen. Wenn nicht, darf er nicht!
Er darf auch nicht die ortsübliche Provision verlangen (es muss wesentlich weniger sein!)...
Daher die Frage nach der MwSt.
Wenn er nur Gelegenheitsmakler ist, sollte er sich etwas zurückhalten.

Naja, egal.
Der Kunde hat´s unterschrieben und soll´s zahlen.

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