Dies ist eine Diskussion zu Höhe Maklerprovision innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Höhe Maklerprovision Ein Frage. Käufer A nimmt mit einem Makler Kontakt auf, zwecks Kaufabsicht für ein Grundstück. Käufer A unterzeichnet eine Nachweis und Provisionsbestätigung, wo das Objekt mit Anschrift benannt, der Name des Eigentümers jedoch nicht vermerkt ist. "Courtage 6 % auf 80.000 EUR" Nun möchte A das Grundstück für 50000 EUR kaufen und das alte Gebäude selbst abreißen. Inwieweit ändert sich der Provisionsanspruch ? Werden die 6 % dann auf den Kaufpreis gerechnet oder gilt weiterhin die vereinbarte Courtage 6 % auf 80.000 EUR ? Danke |
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| AW: Höhe Maklerprovision Zitat:
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| AW: Höhe Maklerprovision Nunja der Makler möchte trotzdem die 6 % auf die 80000 EUR obwohl nur 50 TEUR bezahlt werden. |
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| AW: Höhe Maklerprovision Und was steht im Vertrag dazu?
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Höhe Maklerprovision Zitat:
Wenn der Käufer, in Kennnis der Forderungshöhe, die Maklertätigkeit in Anspruch nimmt, hat er das akzeptiert und muss sie auch zahlen! |
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| AW: Höhe Maklerprovision In der Nachweisbestätigung steht 6 % von 80000 explizit drin. Steht nix da, dass dies der Kaufpreis ist. Also gibts da nichts zu rütteln, scheinbar. |
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| AW: Höhe Maklerprovision Na wenns denn eindeutig drin steht, dann sollte sich A mal daran erinnern, dass er den Vertrag vor der Unterschrift schon lesen konnte und eventuelle Rückfragen stellen konnte. Wenn sich der Preis erhöht hätte, würde er ja wohl auch nicht auf die Idee kommen, plötzlich 6% aus beispielsweise 100.000 Euro zahlen zu wollen, oder? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Höhe Maklerprovision Vielleicht ein paar Worte von einem Makler dazu: In der Regel zeigen Courtagen in Prozent an, dass sich die Vergütung an der Höhe des Kaufpreises orientiert. Dies macht man dann, wenn der endgültige Kaufpreis noch verhandelt wird und sich verändern kann. Im Gegensatz hierzu gibt es auch das Fixhonorar, welches unabhängig von dem schlussendlichen Kaufpreis gezahlt werden muss. Dieses ist dann aber in der Regel in einer Geldsumme angegeben. Es war sicherlich unglücklich von dem Makler, "6% aus 80.000" zu schreiben. Dies lässt aber bei mir den Verdacht aufkommen, dass ein gewisser Vorsatz vorhanden war. Wenn 80.000 gezahlt werden, ist alles klar. Wird mehr gezahlt, kann er sich auf seine Prozente berufen. Wir weniger gezahlt, beruft er sich auf seinen Bezug zum Angebotspreis. Die ABG des Maklers sind hier dringend zu lesen! Die 4.800 Euro Provision sind bei 50.000 Euro immerhin 9,6%! Eine Maklercourtage muss aber Orts- und Branchenüblich sein. Ob 9,6% durchgehen, oder schon als Wucher anzusehen sind, bleibt offen. 6% ist ohnehin schon eine ziemlich dreiste Höhe, aber bei Maklern für Privatleute leider verbreitet. Ist der Makler Mitglied in einem Maklerverbund? Person A wäre zu raten, sich dort kurz über die Situation schlau zu machen und ggf. den Maklervertrag vorzulegen. Hat der Makler eigentlich die MwSt. ausgewiesen? |
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| AW: Höhe Maklerprovision Zitat:
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| AW: Höhe Maklerprovision Zitat:
Wie ich in einem anderen Thema aber schon mal erwähnte, beschäftigt sich unser Unternehmen ausschließlich mit der Vermittlung von Anlageimmobilien an Investmentfonds und Pensionskassen. Da ist 1% bis 2% üblich. Die Gepflogenheiten von Privatmaklern sind mir nicht ausreichend bekannt. Mit 6% würden wir ausgelacht werden und bräuchten das Parkett nie wieder zu betreten. Natürlich gibt es Makler, die auch bei Großimmobilien ihre 6% draufschreiben. Das bedeutet aber noch lange keinen Abschluss. Feld- und Wiesenmakler haben durchaus andere Vorstellungen. Ein Zitat aus einem anderen Thema von Ihnen: Zitat:
Wenn er nur Gelegenheitsmakler ist, sollte er sich etwas zurückhalten. Naja, egal. Der Kunde hat´s unterschrieben und soll´s zahlen. Ignorieren Sie meinen Beitrag einfach. |
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