Dies ist eine Diskussion zu Höhe der Maklercourtage innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Höhe der Maklercourtage Ohne Zweifel hat M Ihren Nachweis erbracht und kann Gebühren verlangen. Aber in welcher Höhe kann M diese Verlangen? Da nichts schriftlich oder mündlich besprochen oder verhandelt wurde, kann M dann automatisch den Höchstsatz (6%)berechnen? Oder hätte M im Vorfeld über die Kosten informieren müssen und dem Interessenten I die Möglichkeit einer Verhandlung dieses Kostenpunktes bieten müssen? Oder hätte I sich erkundigen müssen? Könnte I die Rechnung bei 6% Marklercourtage anfechten? Vielen Dank für die Antwort AWW177 |
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| AW: Höhe der Maklercourtage Normalerweise muss ein Maklervertrag (auch konkludent)zustande gekommen sein! D.h. Um Peovision zu generieren, muss sie klar zu erkennen gegebne haben, von wem sie die Provision haben möchte. (Käufer oder Verkäufer). Tut sie das nicht, kann der Käufer davon ausgehen, dass sie die Provision vom Verkäufer bekommt. - Soviel vorab! Können sich die Parteien über eine Provisionshöhe nicht einigen, gilt Ortsüblichkeit.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Höhe der Maklercourtage Vielen Dank für die Antwort. Das heißt Interessent I sollte die Maklerin M fragen, oder abwarten. Wenn keine Rechnung kommt schön, wenn I eine Rechnung bekommt dann zum Ortspreis und die muß er dann auch akzeptieren?! Nachverhandeln bzw. verhandeln geht ja nicht, es wurde ja nix festgehalten. |
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| AW: Höhe der Maklercourtage Akzeptieren muss I nur dann, wenn vorher klar gestellt war, dass die Maklerin von ihm Provision haben möchte und er das akzeptiert und weitere Maklerdienste in Anspruch genommen hat. Verhandeln kann man immer!
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| AW: Höhe der Maklercourtage Herzlichen Dank für die Antwort. Bisher wurde das Thema Maklergebühr von keiner Seite ins Gespräch gebracht. Es ist daher noch nichts geklärt. I erwirbt nun die Immobilie. Bei Rechnungsstellung muß dann der Posten geklärt werden. |
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| AW: Höhe der Maklercourtage Dann würde ich schreiben: liebe Maklerin, wie kommst Du auf das Provisionsverlange? - Zwischen uns wurde nichts vereinbart! Aber Achtung: es könnte im Notarvertrag noch eine "Provisionsklausel" erscheinen. Dann wird sie, bei Unterschrift, auch akzeptiert.
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