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Höhe der Maklercourtage

Dies ist eine Diskussion zu Höhe der Maklercourtage innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 11.07.2011, 22:29
Boardneuling
 
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Höhe der Maklercourtage

Interessent I sieht ein Verkaufsschild einer Maklerin M an einer zu verkaufenden Immobilie. Maklerin M ist vor Ort und ist bereit spontan eine Besichtigung für I durchzuführen. I will das Objekt kaufen und es soll zum Notartermin kommen.
Ohne Zweifel hat M Ihren Nachweis erbracht und kann Gebühren verlangen. Aber in welcher Höhe kann M diese Verlangen?

Da nichts schriftlich oder mündlich besprochen oder verhandelt wurde, kann M dann automatisch den Höchstsatz (6%)berechnen? Oder hätte M im Vorfeld über die Kosten informieren müssen und dem Interessenten I die Möglichkeit einer Verhandlung dieses Kostenpunktes bieten müssen? Oder hätte I sich erkundigen müssen?

Könnte I die Rechnung bei 6% Marklercourtage anfechten?

Vielen Dank für die Antwort
AWW177
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 10:51
V.I.P.
 
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AW: Höhe der Maklercourtage

Normalerweise muss ein Maklervertrag (auch konkludent)zustande gekommen sein! D.h. Um Peovision zu generieren, muss sie klar zu erkennen gegebne haben, von wem sie die Provision haben möchte. (Käufer oder Verkäufer). Tut sie das nicht, kann der Käufer davon ausgehen, dass sie die Provision vom Verkäufer bekommt. - Soviel vorab!
Können sich die Parteien über eine Provisionshöhe nicht einigen, gilt Ortsüblichkeit.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 21:15
Boardneuling
 
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AW: Höhe der Maklercourtage

Vielen Dank für die Antwort.

Das heißt Interessent I sollte die Maklerin M fragen, oder abwarten. Wenn keine Rechnung kommt schön, wenn I eine Rechnung bekommt dann zum Ortspreis und die muß er dann auch akzeptieren?!
Nachverhandeln bzw. verhandeln geht ja nicht, es wurde ja nix festgehalten.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 10:44
V.I.P.
 
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AW: Höhe der Maklercourtage

Akzeptieren muss I nur dann, wenn vorher klar gestellt war, dass die Maklerin von ihm Provision haben möchte und er das akzeptiert und weitere Maklerdienste in Anspruch genommen hat.
Verhandeln kann man immer!
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  #5 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 10:57
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AW: Höhe der Maklercourtage

Herzlichen Dank für die Antwort.

Bisher wurde das Thema Maklergebühr von keiner Seite ins Gespräch gebracht. Es ist daher noch nichts geklärt.
I erwirbt nun die Immobilie. Bei Rechnungsstellung muß dann der Posten geklärt werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 11:21
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AW: Höhe der Maklercourtage

Zitat:
Zitat von AWW177 Beitrag anzeigen
Bei Rechnungsstellung muß dann der Posten geklärt werden.
Dann würde ich schreiben: liebe Maklerin, wie kommst Du auf das Provisionsverlange? - Zwischen uns wurde nichts vereinbart!
Aber Achtung: es könnte im Notarvertrag noch eine "Provisionsklausel" erscheinen. Dann wird sie, bei Unterschrift, auch akzeptiert.
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