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Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.10.2009, 23:45
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Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Familie A kaufte im Jahr 2xxx über Makler S eine Eigentumswohnung mit Garage. Nach 6 Jahren stellte sich durch Privatinsolvenz des ehemaligen Besitzer K heraus, das die Garage ein eigenes Grundbuchblatt besitzt und er noch Eigentümer der Garage ist. Makler, Notar, sowie Grundbuchamt machten wohl damals Fehler. Insolvenzverwalter Y forderte von Familie A entweder Miete, oder bot die Garage zum Kauf an. Familie A erklärte das die Garage damals mit erworben wurde, und nahm Kontakt zu Makler S auf. Nach einigen Telefonaten und Klärungen einigten sich der Insolvenzverwalter und Familie A auf einen Insolvenzmassebeitrag und dieser erteilte die Freigabe. Nun bietet der ehemalige Besitzer K die Garage zum Verkauf an. Frage: Kann der Makler in Regress genommen werden?, Darf der ehemalige Besitzer K die Garage zu einer hohen Summe bzw. monatl. Miete anbieten?
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Alt 07.10.2009, 12:19
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AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Mit dem Kaufvertrag wird nur das erworben, was dort auch bezeichnet war. Da muss der Käufer schon selber aufpassen, indem er die Teilungserklärung richtig liest! Weder der Makler noch jemand anderes können da regresspflichtig gemacht werden.
Was den Verkauf durch den Eigentümer betrifft, sollte mal der Insolvenzverwalter gefragt werden bzw. der Notar, der den Kaufvertrag beurkunden "wird".
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 22:32
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AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

ABer es wurde doch ein Beitrag zur Insolvenzmasse geleistet, wieso kann Person K dann nochmals eine Kaufsumme verlangen?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2009, 11:41
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AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Zitat:
Zitat von concorde
ABer es wurde doch ein Beitrag zur Insolvenzmasse geleistet, wieso kann Person K dann nochmals eine Kaufsumme verlangen?
Die Frage stellt sich ob der Eigentümer überhaupt noch berechtigt ist zu verkaufen. Selbst wenn, ginge der Erlös in die Insolvenzmasse. Er möchte halt mehr erzielen. Frag den Insolvenzverwalter! Ist der Kaufvertrag denn schon vollzogen?
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  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 21:25
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AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Der Kaufvertrag für die Wohnung ist ja schon vor 6 Jahren notariell abgeschlossen wurden, es passierte halt ein Formfehler, die Garage wurde vergessen. Notar wollte jetzt nachbeurkunden mit einer Ergänzung, deshalb wurde sich mit den Insoverwalter geeinigt durch eine Zahlung die Garage freizugeben. Freigabe ist auch erfolgt, doch ehemaliger Besitzer spielt nun nicht mehr mit. Dazu kommt noch, das er bloß die Hälfte der Garage besitzt, und seine Ex-Frau sofort mit zum Nachbeurkunden gehen würde.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 12:20
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AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Zitat:
Zitat von concorde
Der Kaufvertrag für die Wohnung ist ja schon vor 6 Jahren notariell abgeschlossen wurden, es passierte halt ein Formfehler, die Garage wurde vergessen. Notar wollte jetzt nachbeurkunden mit einer Ergänzung, deshalb wurde sich mit den Insoverwalter geeinigt durch eine Zahlung die Garage freizugeben. Freigabe ist auch erfolgt, doch ehemaliger Besitzer spielt nun nicht mehr mit. Dazu kommt noch, das er bloß die Hälfte der Garage besitzt, und seine Ex-Frau sofort mit zum Nachbeurkunden gehen würde.
Wieso "Formfehler"? Die Garage wurde seinerzeit nicht verkauft, die Wohnung jedoch schon und auch formrichtig!
Nunmehr wird die Garage nachgekauft. Den Preis bestimmt der Verkäufer.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 20:31
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AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Die Wohnung wurde damals aber immer inklusive Garage angeboten...
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  #8 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 16:09
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AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage

Zitat:
Zitat von concorde
Die Wohnung wurde damals aber immer inklusive Garage angeboten...
... Aber nicht verkauft!
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