Dies ist eine Diskussion zu Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage |
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| AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage Mit dem Kaufvertrag wird nur das erworben, was dort auch bezeichnet war. Da muss der Käufer schon selber aufpassen, indem er die Teilungserklärung richtig liest! Weder der Makler noch jemand anderes können da regresspflichtig gemacht werden. Was den Verkauf durch den Eigentümer betrifft, sollte mal der Insolvenzverwalter gefragt werden bzw. der Notar, der den Kaufvertrag beurkunden "wird". |
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| AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage ABer es wurde doch ein Beitrag zur Insolvenzmasse geleistet, wieso kann Person K dann nochmals eine Kaufsumme verlangen? |
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| AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage Zitat:
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| AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage Der Kaufvertrag für die Wohnung ist ja schon vor 6 Jahren notariell abgeschlossen wurden, es passierte halt ein Formfehler, die Garage wurde vergessen. Notar wollte jetzt nachbeurkunden mit einer Ergänzung, deshalb wurde sich mit den Insoverwalter geeinigt durch eine Zahlung die Garage freizugeben. Freigabe ist auch erfolgt, doch ehemaliger Besitzer spielt nun nicht mehr mit. Dazu kommt noch, das er bloß die Hälfte der Garage besitzt, und seine Ex-Frau sofort mit zum Nachbeurkunden gehen würde. |
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| AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage Zitat:
Nunmehr wird die Garage nachgekauft. Den Preis bestimmt der Verkäufer. |
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| AW: Hilfe zum Immobilienrecht Eigentumswohnung/Garage Die Wohnung wurde damals aber immer inklusive Garage angeboten... |
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