Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hilfe-Grundpfandrechte!

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe-Grundpfandrechte! innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2011, 12:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hilfe-Grundpfandrechte!

Guten Tag liebe Forumsgemeinde,
ich bin neu hier und freue mich auf Eure Meinungen. Nun also der Beispielfall:

E hat vor langer Zeit eine Firma betrieben und ist pleite gegangen. Er ist aber Eigentümer eines Grundstücks, welches mit zwei Grundpfandrechten belastet ist (ob es sich um Hypothek und/oder Grundschuld handelt sei zunächst "offen"). Das erstrangige Grundpfandrecht (GPR1) dient der Sicherung eines Darlehens, das er zusammen mit seiner Ehefrau F schuldet. Dieses wird auch ordnungsgemäß bedient.
Das zweitrangige GPR2 hingegen dient der Sicherung einer Forderung die bloß E alleine schuldet. Diese wird schon seit seiner Pleite nicht bedient; die betroffene Bank hat versucht zu vollstrecken, was allerdings am erstrangigen Gläubiger scheiterte. GPR2 wurde soweit ich weiß zwangsweise eingetragen.
Die GPR1 zugrunde liegende Forderung hat ca. hälftigen Grundstückswert, die GPR2 zugrunde liegende Forderung übersteigt den Grundstückswert um ein Vielfaches.

Dazu folgende Überlegungen:
Sobald die Forderung des erstrangigen Gläubigers erfüllt wird kann doch der zweitrangige Gläubiger vollstrecken; das heißt doch für die Ehefrau, dass sie vollkommen ohne Eigennutzen auf die GPR1 zugrunde liegende Forderung zahlt. Das Grundstück geht so oder so in die ZVS?!
Falls ich bis hierhin einem Denkfehler unterliege, bitte um Mitteilung!

Um dem zu entgegnen, und damit sie nicht jahrelang unnötig gezahlt hat folgende Überlegung:
Kann dem erstrangigen Gläubiger die Forderung und das GPR1 abgekauft werden, beispielsweise durch ihre Tochter?
Falls ja, kann dann die Tochter eine Zwangsvollstreckung des zweitrangigen Gläubigers so lange verhindern wie die Forderung sowie das GPR1 bestehen?
Falls ja, kann dann die Tochter mit der Mutter (bzw. Ehefrau) die Rückzahlungsmodalitäten der Forderung dahingehend ändern, dass eine komplette Rückzahlung nahezu nie erreicht wird? Und damit der zweitrangige Gläubiger durch die Tochter praktisch dauerhaft von der Mglk. der ZVS ausgeschlossen wird?

Anschließend noch einige grundsätzliche Überlegungen:
Kann der E das belastete Grundstück übertragen (natürlich mit Belastungen)? Wie sieht es in dem Zusammenhang mit dem Erbrecht aus; kann der E das Grundstück vererben, oder kann er nur inklusive seiner hohen Schulden vererben? Könnte er das Grundstück ansonsten im Wege eines Vermächtnisses ohne seine Schulden (aber natürlich inklusive Grundschulden) vererben?
Welchen Unterschied macht es für obige Überlegungen ob es sich um Grundschuld oder Hypothek handelt? Welches ist die gängige Belastung?

Das wars erstmal, ganz schön viel fürs erste Posting. Ich freue mich auf Eure Ideen und Einschätzungen, dafür schonmal Danke,
Grüße,
lennox.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2011, 12:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Hilfe-Grundpfandrechte!

Klingt reichlich "kontruiert", es handelt sich hier nicht zufällig um eine Hausarbeit?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.02.2011, 12:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hilfe-Grundpfandrechte!

Keinesfalls. Im Prinzip geht es um die Frage: Wie hält man das GPR2 komplett raus?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 11:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hilfe-Grundpfandrechte!

Jeder Gläubiger kann die ZV betreiben! Aus dem Erlös werden beide befriedigt. Der Erstranggäubiger vorrangig.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 13:06
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hilfe-Grundpfandrechte!

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Jeder Gläubiger kann die ZV betreiben! Aus dem Erlös werden beide befriedigt. Der Erstranggäubiger vorrangig.
Also ich bin juristischer Laie, aber ich war mir immer sicher, dass der nachrangige gläubiger nicht (!) die ZV betreiben kann, sofern der erstrangige Gläubiger widerspricht?!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 13:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hilfe-Grundpfandrechte!

Die Rechtsgrundlage würde mich sehr interessieren. M.E. wäre dadurch das ZVG auf`n Kopf gestellt!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 14:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lennox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hilfe-Grundpfandrechte!

OK, mir hatte das so nämlich mal ein befreundeter Jurastudent erzählt. Wenn es aber so ist, dass vorrangige Gläubiger nicht die ZV verhindern können, dann sind meine grundsätzlichen Überlegungen auch vollkommen hinfällig.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hilfe!!!! Videothek verlangt über 500 euro nach ca 3,5 Jahren... HILFE!!!!!!!!! Bürgerliches Recht allgemein 19.07.2009 01:26
HILFE HILFE ::Fehlgeschlagener Versuch?:: HILFE HILFE Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.02.2008 08:40
Hilfe bei Seminararbeit!!!Wichtig, brauche dringend Hilfe! Off-Topic 08.08.2007 21:27
Hilfe!! Hausarbeit!! Suche Hilfe beim Einstieg!! Zivilrecht - Hausarbeiten 23.03.2006 12:20
Hilfe!! Brauche eure Hilfe zu gegebenem Fall. Rechtsansprüche Verjährung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 07.11.2005 22:30





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN