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Hilfe gegen Nachbarn

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe gegen Nachbarn innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2004, 16:50
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Hilfe gegen Nachbarn

Hallo zusammen....
A hat folgendes Problem.
Ein Nachbar B hat sich über jemand dritten (in diesem Fall einem anderen Nachbarn mit dem A eine Doppelgarage teilt) Zugang zu dessen Garage
verschafft und hat A absichtlich hintergangen und bewußt nicht gefragt oder informiert.
Da B für sein im Haus befindliches Büro nicht durch seine eigenen
Wände bohren wollte oder Kabelkanäle, hat er einfach Leitungen aus
seinem Keller, über den allg. Kellerflur verlegt.
Von dort in diee Garagenhälfte von A gebohrt und dann von dort wieder durch die Garagendecke von A hoch in das Büro von B.
Sämtliche Versuche von A schriftlich und auch über die
Hausverwaltung B dazu zu bewegen die Kabel wieder zu entfernen
schmettert B überheblich lächelnd ab und sagt nur A könne das ja
über einen Anwalt und Gerichte klären lassen. Was seiner Meinung nach
aber erstmal die Zeit von A, Nerven und sein Geld in Anspruch nehmen
würde. Dazu erhielt A noch ein Schreiben von B, daß bei einer
Beschädigung des Kabels A mit einer Schadensersatzforderung in nicht unerheblichen Maße zu rechnen hätte.........


Was kann A tun ........???

Mittlerweile hat B sich die nächste Schweinerei einfallen lassen.
Da B weiß das A seine Eigentumswohnung verkaufen möchte,
hängt seit neuesten im Erdgeschossfenster von B ein DIN A 4 Blatt im Fenster, wo draufsteht...
"ETW zu verkaufen", nur halt mit einem VB Preis 30.000€ unter Normalpreis....
So will B potentielle Interessenten von A verunsichern.......

A hat B natürlich vor Zeugen auf dieses Schild angesprochen.....
und ihn gefragt was wäre wenn A jemand hätte der die ETW für den ausgehängten Preis kaufen möchte......ob B auch wirklich verkauft....???

Diee Antwort von B war nur wieeeee Naiv A denn wohl wäre..........
Was er in seinem Fenster aushängen würde und was er verhandeln wolle müsse er niemand rechenschaft über abliefern.............

Tja...nur leider geht es hier um die Existenz von A,.......der hier der boshaftigkeit von B ausgesetzt ist !!!

Was kann A tun.......????


Mit freudlichen Grüßen,
Toto
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Alt 22.07.2004, 15:02
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Wem gehört denn die Garage?
Sondereigentum von A? => Klage wegen Sachbeschädigung
Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht?
=> bauliche Veränderungen müssen einstimmig beschlossen werden.

Strom aus dem keller? Eigener Stromzähler oder Gemeinschaftsstrom??
wenn Gemeinschaft dann ist das Diebstahl
an der Hausgemeinschaft.
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