Dies ist eine Diskussion zu Hilfe gegen Nachbarn innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hilfe gegen Nachbarn A hat folgendes Problem. Ein Nachbar B hat sich über jemand dritten (in diesem Fall einem anderen Nachbarn mit dem A eine Doppelgarage teilt) Zugang zu dessen Garage verschafft und hat A absichtlich hintergangen und bewußt nicht gefragt oder informiert. Da B für sein im Haus befindliches Büro nicht durch seine eigenen Wände bohren wollte oder Kabelkanäle, hat er einfach Leitungen aus seinem Keller, über den allg. Kellerflur verlegt. Von dort in diee Garagenhälfte von A gebohrt und dann von dort wieder durch die Garagendecke von A hoch in das Büro von B. Sämtliche Versuche von A schriftlich und auch über die Hausverwaltung B dazu zu bewegen die Kabel wieder zu entfernen schmettert B überheblich lächelnd ab und sagt nur A könne das ja über einen Anwalt und Gerichte klären lassen. Was seiner Meinung nach aber erstmal die Zeit von A, Nerven und sein Geld in Anspruch nehmen würde. Dazu erhielt A noch ein Schreiben von B, daß bei einer Beschädigung des Kabels A mit einer Schadensersatzforderung in nicht unerheblichen Maße zu rechnen hätte......... Was kann A tun ........??? Mittlerweile hat B sich die nächste Schweinerei einfallen lassen. Da B weiß das A seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, hängt seit neuesten im Erdgeschossfenster von B ein DIN A 4 Blatt im Fenster, wo draufsteht... "ETW zu verkaufen", nur halt mit einem VB Preis 30.000 unter Normalpreis.... So will B potentielle Interessenten von A verunsichern....... A hat B natürlich vor Zeugen auf dieses Schild angesprochen..... und ihn gefragt was wäre wenn A jemand hätte der die ETW für den ausgehängten Preis kaufen möchte......ob B auch wirklich verkauft....??? Diee Antwort von B war nur wieeeee Naiv A denn wohl wäre.......... Was er in seinem Fenster aushängen würde und was er verhandeln wolle müsse er niemand rechenschaft über abliefern............. Tja...nur leider geht es hier um die Existenz von A,.......der hier der boshaftigkeit von B ausgesetzt ist !!! Was kann A tun.......???? Mit freudlichen Grüßen, Toto |
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| Wem gehört denn die Garage? Sondereigentum von A? => Klage wegen Sachbeschädigung Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht? => bauliche Veränderungen müssen einstimmig beschlossen werden. Strom aus dem keller? Eigener Stromzähler oder Gemeinschaftsstrom?? wenn Gemeinschaft dann ist das Diebstahl an der Hausgemeinschaft. |
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