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Herausfinden des Eigentuemers

Dies ist eine Diskussion zu Herausfinden des Eigentuemers innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 08.09.2010, 13:53
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Herausfinden des Eigentuemers

Guten Tag,

Mal angenommen, Person A geht mit ihrem Hund spazieren und läuft dabei an einem Grundstueck vorbei, welches sich in einem sehr unbenutztem Zustand befindet. Diese Person A haette interesse daran, das Grundstueck zu nutzen (Gartenhaus, gemauertes daraufstehendes Haus wohnlich zu machen, den Garten zu kultivieren...). Welche Moeglichkeiten stehen ihr zu, um den Eigentuemer ausfindig machen zu koennen?
Was wuerde passieren koennen, wenn A das Grundstueck, welches nur durch eine Kette (ohne SChloss) verriegelt wurde einfach ohne Erlaubnis nutzen und kultivieren wuerde?

Vielen Dank

MfG
Upsala
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Alt 08.09.2010, 13:57
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

Nachbarn fragen oder beim Katasteramt oder bei der Gemeindeverwaltung.
Ohne Erlaubnis darf er das Grundstück nicht betreten/bearbeiten.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 13:59
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

A könnte den Nachbarn fragen, ob der den Eigentümer kennt. Oder einfach eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen (kann natürlich dauern ...)Auskunft beim Grundbuchamt bekommt man in so einem Fall nicht. Ohne Zustimmung des Eigentümers ein fremdes Grundstück/Haus nutzen erfüllt m.E. den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 14:03
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

Wenn die Frage bei den Nachbarn erfolglos laeuft? und dieses Grundstueck so ausschaut, als ob seid jahren niemand mehr da gewesen ist, es keinen Briefkasten mehr gibt, weil zusammen gefault ... was könnte A dann noch tun?

Mal angenommen es wuerde sich um einen Erbfall handeln, gaebe es dan ggf mehr moeglichkeiten?
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  #5 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 14:11
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

Auch eine Erbengemeinschaft ist "Eigentümer" ohne den nichts geht!
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Alt 08.09.2010, 14:24
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

und eine Idee wie an die Anschrift und den Namen dieses Eigentuemers zu kommen ist ??? wenn die Nachbarn nicht weiterhelfen koennen?
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  #7 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 14:49
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

Zitat:
Zitat von upsala Beitrag anzeigen
und eine Idee wie an die Anschrift und den Namen dieses Eigentuemers zu kommen ist ??? wenn die Nachbarn nicht weiterhelfen koennen?
Steht in #2
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  #8 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 09:09
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

Mal zum Bau- oder Katasteramt gehen. Bei uns werden die Eigentümer angeschrieben um sich mit den Interessenten in Verbindung zu setzen. Die Namen und Adressen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 03:22
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AW: Herausfinden des Eigentuemers

Zitat:
Zitat von bedayba Beitrag anzeigen
Mal zum Bau- oder Katasteramt gehen. Bei uns werden die Eigentümer angeschrieben um sich mit den Interessenten in Verbindung zu setzen. Die Namen und Adressen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden.
Diesen Service gibt es aber nicht überall.....
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