Dies ist eine Diskussion zu Herausfinden des Eigentuemers innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Herausfinden des Eigentuemers Mal angenommen, Person A geht mit ihrem Hund spazieren und läuft dabei an einem Grundstueck vorbei, welches sich in einem sehr unbenutztem Zustand befindet. Diese Person A haette interesse daran, das Grundstueck zu nutzen (Gartenhaus, gemauertes daraufstehendes Haus wohnlich zu machen, den Garten zu kultivieren...). Welche Moeglichkeiten stehen ihr zu, um den Eigentuemer ausfindig machen zu koennen? Was wuerde passieren koennen, wenn A das Grundstueck, welches nur durch eine Kette (ohne SChloss) verriegelt wurde einfach ohne Erlaubnis nutzen und kultivieren wuerde? Vielen Dank ![]() MfG Upsala |
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers Nachbarn fragen oder beim Katasteramt oder bei der Gemeindeverwaltung. Ohne Erlaubnis darf er das Grundstück nicht betreten/bearbeiten. |
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers A könnte den Nachbarn fragen, ob der den Eigentümer kennt. Oder einfach eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen (kann natürlich dauern ...)Auskunft beim Grundbuchamt bekommt man in so einem Fall nicht. Ohne Zustimmung des Eigentümers ein fremdes Grundstück/Haus nutzen erfüllt m.E. den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. |
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers Wenn die Frage bei den Nachbarn erfolglos laeuft? und dieses Grundstueck so ausschaut, als ob seid jahren niemand mehr da gewesen ist, es keinen Briefkasten mehr gibt, weil zusammen gefault ... was könnte A dann noch tun? Mal angenommen es wuerde sich um einen Erbfall handeln, gaebe es dan ggf mehr moeglichkeiten? |
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers Auch eine Erbengemeinschaft ist "Eigentümer" ohne den nichts geht! |
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers und eine Idee wie an die Anschrift und den Namen dieses Eigentuemers zu kommen ist ??? wenn die Nachbarn nicht weiterhelfen koennen? |
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers Zitat:
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers Mal zum Bau- oder Katasteramt gehen. Bei uns werden die Eigentümer angeschrieben um sich mit den Interessenten in Verbindung zu setzen. Die Namen und Adressen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden. |
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| AW: Herausfinden des Eigentuemers Zitat:
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