Dies ist eine Diskussion zu Heizkostenabrechnung plötzlich für mehrere Gemeinschaften innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Heizkostenabrechnung plötzlich für mehrere Gemeinschaften angenommen der Eigentumsverwalter A verwaltet in der gleichen Stadt (u. sogar im gleichen Bezirk)mehrere Eigentumsgemeinschaften. Nun gehen wir mal davon aus, dass jede Gemeinschaft die Heizkosten immer für sich selbst bezahlt hat (wenn ein einzelner Eigentümer nicht zahlen konnte, wollte etc. brauchten auch halt nur die Parteien aus der entsprechenden Gemeinschaft dafür geradestehen). nun hat der Verwalter aus "logistischen Gründen" das ganze ohne Vorankündigung geändert u. es wurden mehrere gemeinschaften zusammengelegt. Geht das so einfach (gehen wir mal davon aus, dass er "Ja" sagt)??? Was können die Eigentümer dagegen unternehmen (ist unfair, weil in einer Gemeinschaft steht z.B. ein Hochhaus u. woanders Einfamilienhäuser dadurch ist bei Fernwärme eine ungerechtigkeit leicht nachvollziehbar). Danke schonmal |
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| AW: Heizkostenabrechnung plötzlich für mehrere Gemeinschaften Ähm... reden wir von Wohnungseigentum, ja? Dann darf der Verwalter das selbstverständlich nicht. Die Abrechnung ist für jede WEG selbständig auf Grundlage der jeweils verursachten Kosten zu fertigen. Was die Eigentümer machen könnten? Den Verwalter zu ordnungsgemäßer Abrechnung unter Fristsetzung auffordern, andernfalls den Vertrag u.U. sogar fristlos kündigen (je nach Vertragsinhalt). Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Heizkostenabrechnung plötzlich für mehrere Gemeinschaften das zauberwort ist "wirtschaftseinheit", da sollte man sich mal schlau machen in der eigentümergemeinschaft (eine WEG kann sogar mehrere wirtschaftseinheiten beinhalten) und ein verwalter ist nicht nur kündbar, unter umständen kann man ihn auch haftbar machen .. was für mieter gilt, gültet auch für eigentümer: http://www.internetratgeber-recht.de...aetze/ag10.htm
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Heizkostenabrechnung plötzlich für mehrere Gemeinschaften Eine Änderung des Abrechnungsmodus` könnte nur durch Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen. Kann es sein, dass der HV einen Gesamtöleinkauf der Abrechnung zugrunde legt? Das wäre möglich und für die Eigentümer/Mieter nur von Vorteil! Die Heizabrechnung erfolgt ja sowieso sicherlich nach Verbrauch. |
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