Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Heizkostenabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Heizkostenabrechnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 10:36
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 71
Keine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Heizkostenabrechnung

Gemäß Teilungserklärung in einem Objekt sind die Heizkosten anteilig nach
Fest- und Verbrauchskosten zu verteilen.

Nach Bezug des Objekts wird festgestellt, dass bei ca. 10% der elektronischen
Ablesegeräte an den Heizkörpern ein Defekt vorliegt. Der Verwalter entscheidet
dem zur Folge, dass die Heizkosten per Quadratmeter Heizfläche umgelegt werden.

Für welchen Zeitraum darf der Verwalter diesen abweichenden Abrechnungs-
modus vornehmen?

Haben sich in 2009 Änderungen ergeben, die zu dem beschriebenen Sachverhalt
Einfluss nehmen?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 11:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Heizkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von Suiwababbial
Für welchen Zeitraum darf der Verwalter diesen abweichenden Abrechnungsmodus vornehmen?
Für die jeweils betroffenen Jahre-Abrechnungszeiträume. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und keine Verwalterwillkür!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 11:20
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 71
Keine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Heizkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von schielu
Für die jeweils betroffenen Jahre-Abrechnungszeiträume. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und keine Verwalterwillkür!
Danke für die Antwort. Mit anderen Worten bedeutet das, dass wenn der Verwalter die Reparatur der Ableseeinheiten nicht reparieren lässt, dass dann über Jahre hinweg über die Heizfläche abgerechnet werden kann. Das sind ja prickelnde Aussichten.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 13:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Heizkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von Suiwababbial
Danke für die Antwort. Mit anderen Worten bedeutet das, dass wenn der Verwalter die Reparatur der Ableseeinheiten nicht reparieren lässt, dass dann über Jahre hinweg über die Heizfläche abgerechnet werden kann. Das sind ja prickelnde Aussichten.
Sorry, das ist Unsinn! Wenn Defekte feszgestellt werden muss repariert werden. Feststellung ist aber erst bei Ablesung möglich!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Heizkostenabrechnung Mietrecht 14.01.2009 16:08
Heizkostenabrechnung Mietrecht 14.01.2009 12:11
Heizkostenabrechnung Mietrecht 23.03.2008 11:41
Heizkostenabrechnung Mietrecht 19.09.2007 19:58
Heizkostenabrechnung Mietrecht 06.09.2007 18:04





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN