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Heizkosten indviduell abrechnen

Dies ist eine Diskussion zu Heizkosten indviduell abrechnen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.07.2010, 13:53
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Heizkosten indviduell abrechnen

Kann/darf eine Eigentümergemeinschaft in der Form von der Heizkostenverteilung per Bechluss abweichen, dass sie die Kosten für Mietservicegebühren (Verteiler und Zähler) und die Kundendienstgebühren pro Wohnung abrechnet und nicht wie in der Heizkotenverordnung nach anteiligen Fest- und Verbrauchskosten? Gemeint ist hier Warmwasseruhren und Heizungsverteiler. (Nicht Kaltwasser)

Oder wäre ein solcher Beschluss nichtig bzw. anfechtbar?

Bei einem Leerstand von ca. 40% im Objekt führt die Heizkostenverordnung (Verteilung zu 70:30 oder 50:50) zu dem absurden Ergebnis, dass die Bewohner mit besonders hohem Heizungs- und Warmwasserverbrauch diese Kosten mit überproportionalem Anteil mittragen, währen sich der Bauträger genau von diesen mitfinanzieren lässt.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 10:31
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AW: Heizkosten indviduell abrechnen

Die Eigt.-Gem. kann die Verteilung beschließen.
Das Argument versteh ich auch nicht. Es geht doch um die Mietkosten der Zähler und nicht um den Verbrauch. Wiso sollen da Höherverbraucher benachteiligt sein. Eher umgekehrt!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 10:35
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AW: Heizkosten indviduell abrechnen

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Die Eigt.-Gem. kann die Verteilung beschließen.
Allerdings könnte ein solcher Beschluss nichtig sein, weil er gegen eine Rechtsvorschrift (nämlich die HeizkostenV) verstößt.

Auch die Mietkosten für die Messeinrichtuingen müssen nach dem Schlüssel (z.B. 70:30) verteilt werden.

MfG, Wohni
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 11:06
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AW: Heizkosten indviduell abrechnen

Zitat:
Zitat von Wohni Beitrag anzeigen
Auch die Mietkosten für die Messeinrichtuingen müssen nach dem Schlüssel (z.B. 70:30) verteilt werden.
Wo steht das?
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 11:47
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AW: Heizkosten indviduell abrechnen

@ schilu

So verstehe ich eben auch...

Hinzu kommt, dass es sich bei dem Gegenständlichen Gebäude um ein nicht ganz normales Gebäude handelt. Gemäß Lokalbbaukommission ist es als normaler Wohnbau mittlerer Schwere klassifiziert. Gleichzeitig läuft die Prüfung, ob es sich um ein Sonderbau handelt. Das Gedäude unterliegt der Zweckbestimmung des seniorengerechten und betreuten Wohnens. D. h. konkret, das es sich um Eigentuswohnungen handelt deren Nutzung mit einem Betreuungsvertrag verbunden ist.

Unter Ausnahmen in der Heizkostenverodrnung finde ich:
§ 11 Ausnahmen
2.a) auf Alters- und Pflegeheime, Studenten- und Lehrlingsheime,
2.b) auf vergleichbare Gebäude oder Gebäudeteile, deren Nutzung Personengruppen vorbehalten ist, mit denen wegen ihrer besonderen persönlichen Verhältnisse regelmäßig keine üblichen Mietverträge abgeschlossen werden;

Tja, Änderung der Verteilung dieser Fixkosten möglich????
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Alt 29.07.2010, 12:48
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AW: Heizkosten indviduell abrechnen

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wo steht das?
Na, in § 7 Abs. 2 HeizkostenV:

"2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, ..., die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse."

Und dann natürlich § 7 Abs. 1:

"(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen..."

Ob § 11 zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen.

MfG, Wohni
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  #7 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 14:35
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AW: Heizkosten indviduell abrechnen

Zitat:
Zitat von Wohni Beitrag anzeigen
Und dann natürlich § 7 Abs. 1: (1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen..."
Betrifft den Verbrauch, nicht die Miete der Geräte.
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Alt 01.08.2010, 00:29
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AW: Heizkosten indviduell abrechnen

Dann vielleicht doch noch einmal das Fettgedruckte in meinem Beitrag oben nachlesen, schielu!
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