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Heizkosten - ETW

Dies ist eine Diskussion zu Heizkosten - ETW innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.08.2008, 17:04
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Heizkosten - ETW

Hallo ins Forum ,

meine Frage: in einem Doppelhaus befinden sich 3 ETW, in der einen Hälfte eine Wohnung abgeschlossen mit eigener Heizung und die sind aussen vor. In der anderen Hälfte sind 2 ETW (zu 60/40%) die eine gemeinsame Heizung haben, wie wird hier Abgerechnet ? nach Wohnfläche der beiden Wohnungen (so stehts im Wirtschaftsplan) ? oder kann der eine jetzt wirklich fordern nach Personenzahl ?? ach so, beide Wohnungen werden von Eigentümer bewohnt und es gibt keine Messgeräte. Für hilfreiche Antworten , dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 10:12
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AW: Heizkosten - ETW

Zitat:
Zitat von megman
meine Frage: in einem Doppelhaus befinden sich 3 ETW, in der einen Hälfte eine Wohnung abgeschlossen mit eigener Heizung und die sind aussen vor. In der anderen Hälfte sind 2 ETW (zu 60/40%) die eine gemeinsame Heizung haben, wie wird hier Abgerechnet ? nach Wohnfläche der beiden Wohnungen (so stehts im Wirtschaftsplan) ? oder kann der eine jetzt wirklich fordern nach Personenzahl ?? ach so, beide Wohnungen werden von Eigentümer bewohnt und es gibt keine Messgeräte. Für hilfreiche Antworten , dank im voraus
Es kommt darauf an was in der Teilungserklärung steht! Nach Personenzahl ist nicht richtig!
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 17:36
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AW: Heizkosten - ETW

Danke für die Antwort, nur dieser Mensch die diese eigensinnige Abrechnung ( p Kopf) fordert ist ziemlich bissig. Wo ? finde man denn etwas genaueres über den Abrechnungsweg? in der Heizkostenverordnung ist ja mehr von Mietern die Rede als von selbst bewohnten ETW.

für weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar , megman

ach ja, Teilungserklärung? ist damit der Wirtschaftsplan gemeint? diese sagt nach Wohnfläche.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2008, 18:22
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AW: Heizkosten - ETW

Zitat:
Zitat von megman
in der Heizkostenverordnung ist ja mehr von Mietern die Rede als von selbst bewohnten ETW.
Nö, lies mal dort § 3!

Zitat:
ach ja, Teilungserklärung? ist damit der Wirtschaftsplan gemeint? diese sagt nach Wohnfläche.
Nein, das ist die Grundlage jeder Wohnanlage (Gemeinschaftsordnung)!
Der Wirtschaftsplan wird jährlich aufgestellt. Sollten dort "nach Wohnflächen" stehen scheint es so, dass das auch in der Teilungserklärung so vorgesehen ist!
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