Dies ist eine Diskussion zu Heizkosten - ETW innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Heizkosten - ETW meine Frage: in einem Doppelhaus befinden sich 3 ETW, in der einen Hälfte eine Wohnung abgeschlossen mit eigener Heizung und die sind aussen vor. In der anderen Hälfte sind 2 ETW (zu 60/40%) die eine gemeinsame Heizung haben, wie wird hier Abgerechnet ? nach Wohnfläche der beiden Wohnungen (so stehts im Wirtschaftsplan) ? oder kann der eine jetzt wirklich fordern nach Personenzahl ?? ach so, beide Wohnungen werden von Eigentümer bewohnt und es gibt keine Messgeräte. Für hilfreiche Antworten , dank im voraus |
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| AW: Heizkosten - ETW Zitat:
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| AW: Heizkosten - ETW Danke für die Antwort, nur dieser Mensch die diese eigensinnige Abrechnung ( p Kopf) fordert ist ziemlich bissig. Wo ? finde man denn etwas genaueres über den Abrechnungsweg? in der Heizkostenverordnung ist ja mehr von Mietern die Rede als von selbst bewohnten ETW. für weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar , megman ach ja, Teilungserklärung? ist damit der Wirtschaftsplan gemeint? diese sagt nach Wohnfläche. |
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| AW: Heizkosten - ETW Zitat:
Zitat:
Der Wirtschaftsplan wird jährlich aufgestellt. Sollten dort "nach Wohnflächen" stehen scheint es so, dass das auch in der Teilungserklärung so vorgesehen ist! |
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