Dies ist eine Diskussion zu Heizkörper zu klein ausgelegt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Heizkörper zu klein ausgelegt wie wäre folgender Fall zu behandeln: In einem 20 Jahre alten Ferien-Appartmenthaus mit ca. 60 Wohnungen wurden 2 Wohnungen im Obergeschoß vor ca. 8 Jahren gekauft. Die Wohnungen werden nur wochenweise an Kurgäste vermietet. Im Winter wurden die Wohnungen oft nicht ausreichend warm. Oft waren die Wohnungen aber im Winter auch nicht vermietet. Nun wurde einmal nach der Ursache geforscht u. durch den Heizungsbauer folgendes festgestellt: Diese beiden Wohnungen hängen mit als letzte am Heizungsstrang, u. bekommen so eine zu geringe Vorlauftemperatur. Die Heizungsanlage läuft bereits im Grenzbereich. Zudem wurden von der damaligen Heizungsfirma die Leitungen nicht fachgerecht verlegt. Das damalige Bauunternehmen existiert nicht mehr. Die einzige Abhilfe wäre in diesen Wohnungen größere Heizkörper zu installieren. Der Hausverwalter will die Kosten für diese größeren Heizkörper nicht auf die Gemeinschaft umlegen. Er bietet nur an, im nächsten Frühjahr darüber abstimmen zu lassen. Dies würde aber einen weiteren kalten Winter für den Eigentümer bedeuten. Gibt es hier eine Rechtsgrundlage? Grüße Günter |
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| AW: Heizkörper zu klein ausgelegt Liegen Heizkörper im Sondereigentumsbereich, sind sie dem Sondereigentum zuzuordnen (OLG Hamburg, Beschluss v. 22.4.1999, 2 Wx 39/99, ZMR 1999, 502). Liegen sie in gemeinschaftlichen Räumen, so handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Ein Entfernen der Heizkörper ohne Beschluss ist unzulässig (OLG Hamburg a. a. O.). Zwar stehen die in den Räumen des Raumeigentums montierten Heizkörper im Sondereigentum des jeweiligen Raumeigentümers, dennoch ist dieser nicht berechtigt, eigenmächtig Heizkörper abzumontieren, da die Demontage zu einer Beeinträchtigung der Funktion der Gesamtanlage führen kann. Eine Änderung der Heizkörper bedarf eines Beschlusses. |
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| AW: Heizkörper zu klein ausgelegt Danke für die Antwort. Wie gesagt das Problem ist die in diesen Wohnungen zu gering ankommende Vorlauftemperatur für die installierten Heizkörper. Der geringste Aufwand wären die Heizkörper mit einer höheren Heizleistung, die der Eigentümer selbst bezahlen soll. Die Vorlauftemperatur lässt sich angeblich nicht weiter erhöhen. Gruß Günter |
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| AW: Heizkörper zu klein ausgelegt Zitat:
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