Dies ist eine Diskussion zu Heimwerkerarbeiten im Kellerabteil eines MFHs innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Heimwerkerarbeiten im Kellerabteil eines MFHs Ein Eigentümer/Mieter führt in seinem Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses private Heimwerkarbeiten durch. Dabei werden handelsübliche Abbeizer, Farben und Lacke verwendet (Die Gerüche sind sicher jedem bekannt). Die Kellerabteile sind durch die in den 60ern, 70ern und 80ern gängigen Holzlattenverstrebungen abgetrennt. Dadurch ziehen obige Gerüche unweigerlich in die Kellergänge, teilweise auch in das Treppenhaus ab. Der Eigentümer/Mieter sorgt für Luftaustausch in dem er in seinem Kellerabteil das Fenster öffnet und im Treppenhaus zeitweise die Eingangstüre offen hält. Frage: Steht es dem Eigentümer/Mieter zu, derartige Arbeiten in seinem Sondereigentum zu verrichten, auch wenn temporär Mitbewohner von diesen Gerüchen betroffen sind? Oder verbieten WEG-Gesetze und/oder Richtersprüche (und wenn ja, welche) derartiges Handeln? |
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