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Hecken und Einfriedungen

Dies ist eine Diskussion zu Hecken und Einfriedungen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 21.09.2008, 17:27
Boardneuling
 
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Hecken und Einfriedungen

Hallo zusammen,

die Höhe von Hecken und Einfriedungen zu Nachbargrundstücken sind ja in der LBO bzw. in den örtlichen Satzungen der Gemeinden geregelt.

Sind diese Regelungen auch im Bezug auf Grenzen von Sondernutzungsrechten innerhalb einer WEG anzuwenden oder gelten für Hecken hier die Maßgaben für bauliche Veränderungen gem. WEG?

Ist eine Hecke überhaupt eine bauliche Veränderung wenn in Teilungserklärungen die Sondernutzungsrechte als Ziergärten ausgewiesen sind?

Vielen Dank für eure Antworten.

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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2008, 12:10
V.I.P.
 
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AW: Hecken und Einfriedungen

Zitat:
Zitat von Rock E. Feller
Ist eine Hecke überhaupt eine bauliche Veränderung wenn in Teilungserklärungen die Sondernutzungsrechte als Ziergärten ausgewiesen sind?
Das einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung eingeräumte Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche beinhaltet mangels näherer Regelung die Befugnis, Sträucher und Bäume anpflanzen und wachsen lassen zu dürfen. Führt die Bepflanzung zu spürbaren Beeinträchtigungen eines anderen Miteigentümers, kann dieser die Beseitigung der störenden Pflanzen/ Pflanzenteile von dem Sondernutzungsberechtigten verlangen.
OLG Köln, Beschluß vom 7. Juni 1996, 16 Wx 88/96
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