Dies ist eine Diskussion zu Hausverwaltung: Verwahrt Unterlagen in der Anlage innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausverwaltung: Verwahrt Unterlagen in der Anlage ein neues Geschichtchen zur Hausverwaltung (HV) einer WE-Anlage: Eine professionelle HV (also kein WE aus der Anlage) bemerkt, dass das HV-Büro aus den Fugen Platz und will die Verwaltungsunterlagen los werden. Dazu wird zunächst der Beirat angemailt und um Zustimmung gebeten, die Unterlagen in der Gemeinschaftsgarage aufzubewahren. Dies konnte die WEG mit Hinweis auf Brandschutzvorschriften gerade noch abwenden. Ein Jahr später: Per Mail, quasi Dekret, wird der Beirat davon in Kenntnis gesetzt, dass der Heizungsraum, auf aktuellem Stand der Technik, der ideale Aufbewahrungsort sei, dort nicht stören würden und ein Mitarbeiter der HV deshalb dort Verwaltungsunterlagen unterstellen würde. Gesagt - getan! Stehen dort doch tatsächlich, quasi öffentlich zugänglich alle Unterlagen von 2 Wirtschaftsjahren: Kontoauszüge, Hausgeldabrechnungen, Protokolle, Mahnungen, Handwerker-Rechnungen. Meine Standpunkt: Klarer Verstoß gegen Pflichten aus ordnungsgemäßer Hausverwaltung. Zudem Verstoß gegen das BDSG. Und was meint Ihr? Gruß D. |
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| AW: Hausverwaltung: Verwahrt Unterlagen in der Anlage Der Meinung bin ich auch! Abgesehen davon, dass der Raum zweckentfremdet wird. Diese HV sollte schnellstens gekündigt werden! |
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| AW: Hausverwaltung: Verwahrt Unterlagen in der Anlage Hallo schielu, wir sind mal einer Meinung?! Palandt WEG §24 Rn. 24 sagt zum Thema Beschluss-Sammlung: "Führung. Sie umfaßt alle mit der Anlegung, Eintragung, Löschung und Einsicht verbundenen Maßnahmen. Zu ihr gehört auch die Aufbewahrung; ... Die nicht ordnungsgemäße Führung (und die Nichtführung) ist i.d.R. wichtiger Grund für die Abberufung (§26 I3)". Verflixt und zugenäht, irgendwo hatte ich auch eine Fundstelle, die besagte, dass bestimmte Unterlagen zwingend beim Verwalter zu führen seien, wie z.B Protokolle, Gerichtsunterlagen u.v.m. Weiß jemand Rat, oder einen Link? Gruß D. |
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