Dies ist eine Diskussion zu Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht angenommen jemand will eine Eigentumswohnung kaufen. Der Besitzer teilt der Hausverwaltung mit, dass er seine Wohnung an X verkaufen wird. Zwei Tage vor Notartermin teilt die Hausverwaltung mit, dass die Eigentümergemeinschaft dem Verkauf zustimmen muss. Die Hausverwaltung weiß seit ca. 10 Wochen, wer, was wem verkauft. Was kann man tun und wer ist für den geplatzten Termin verantwortlich? Ist es die Aufgabe der Hausverwaltung die Eigentümer anzuschreiben? Danke |
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| AW: Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht im regelfall erteilt die Eigentümergemeinschaft der HV eine Vollmacht dafür... d.h. die HV muß entsprechend zum NOtar und die zustimmung geben |
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| AW: Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht es liegt leider keine Vollmacht bezüglich Eigentümerwechsel vor. Hätte die Hausverwaltung nach Bekanntgabe des Wechsels agieren müssen?? |
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| AW: Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht wie kommt es, dass die eigentümerin nichts so eine zustimmungspflicht wusste - die hausverwaltung aber schon...? seit wann gilt denn das, wie konnte die eigentümerin das nicht wissen? |
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| AW: Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht sehr wahrscheinlich hat sich der Eigentümer nicht informiert. Allerdings hat der Eigentümer der Hausverwaltung Bescheid gegeben, dass die Wohnung an X verkauft wird. Muss man denn der Hausverwaltung sagen , was sie zu tun hat. Ich gehe eigentlich davon aus, dass sie es wissen und in diesem Falle hätte die Hausverwaltung doch reagieren müssen und die Eigentümer anschreiben. |
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| AW: Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht Ob zum Verkauf einer Wohnung die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, ergibt sich aus der Gemeinschaftsordnung. Für den Verkäufer also keinesfalls überraschend. Ein Notartermin braucht deswegen auch nicht zu platzen. Der Kaufvertrag wird geschlossen und der Notar bemüht sich dann um die Verwalterzustimmung. Ist in aller Regel eine Formsache, mehr nicht. Und für den Notar ein ganz normales Tagesgeschäft. MfG, Wohni |
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| AW: Hausverwaltung informiert die Eigentümer nicht Danke an Alle und Frohe Weihnachten |
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