Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf - wer zahlt laufende Grundsteuer innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nun hat der Käufer von den Verkäufern den aktuellen Grundsteuerbescheid zugeschickt bekommen, mit der Bitte, die Fälligkeiten 15.8. und 15.11. zu überweisen. Der Bescheid wurde im Januar an die Voreigentümer geschickt. Laut Rücksprache mit der Gemeinde, soll der Käufer in diesem Jahr noch nicht steuerpflichtig sein, sondern erst im Jahr 2008 (wenn das Finanzamt die Gemeinde darüber informiert). Die Mitarbeiterin der Gemeinde sagte, das der, dem am Anfang des Jahres das Haus gehörte, die Steuern für das gesamte Jahr zahlen muss. Bei der Grundsteuer geht die Steuerschuldnerschaft nicht gleichzeitig mit dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt auf den Erwerber über. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Überganges von Besitz, Nutzen und Lasten. Der Eigentümer wird immer erst zum nächsten 1. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres Steuerschuldner (§§ 9, 17 Grundsteuergesetz). Für das Jahr des Verkaufes muss die Grundsteuer daher noch vom Verkäufer entrichtet werden. Ein privatrechtlicher Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer wird dadurch allerdings nicht ausgeschlossen. (Verkäufer und Käufer haben sich nie darüber unterhalten) § 9 GrStG, Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer (1) Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. (2) Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Die Vorbesitzerin beruft sich auf § 3.1 des Notarvertrages: - dieser lautet: § 3. Übergabe / Zusicherung / Sach- und Rechtsmängel § 3.1. Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt am 1. Mai 2007 (Stichtag). Ab dem Stichtag gehen sämtliche rechte und Pflichten am Kaufgegenstand sowie auch die Lasten vom Verkäufer auf den Käufer über und werden nach Verhältnis der Zeit verrechnet. Der Verkäufer verpflichtet sich, ab sofort weder schriftliche, noch mündliche Vereinbarungen, den Kaufgegenstand betreffend ohne Zustimmung und ohne Kenntnis des Käufers zu treffen. Der Verkäufer erteilt dem Käufer Vollmacht, ab sofort mit Behörden, Banken usw. Verbindung aufzunehmen und den Kaufgegenstand betreffend Erkundigungen einzuziehen. Kosten, die in diesem Zusammenhang dem Käufer abfallen, trägt der Verkäufer nicht. Nun gibt es aber noch den § 3.4 im Notarvertrag der folgendes aussagt: Der Verkäufer trägt Erschließungskosten nach Baugesetzbuch und alle sonstigen einmaligen, den Kaufgegenstand betreffenden öffentliche Lasten, Anschlußgebühren, Herstellungsbeiträge und Kommunalabgaben nach Kommunalabgabengesetz für Arbeiten, die bis heute in der Natur ausgeführt oder tatsächlich durchgeführt sind, unabhängig vom Entstehen der Beitragspflicht oder deren Fälligkeit. Alle derartigen Beiträge und öffentlichen Lasten für Maßnahmen, die ab heute durchgeführt werden, trägt der Käufer. Ihm werden Ansprüche aus etwaigen Vorausleistungen abgetreten. Diese zeitliche Abgrenzung gilt nicht für Beiträge und Abgaben, die der Käufer selbst auslöst. Diese hat in jedem fall der Käufer zu tragen. Muss der Verkäufer die Grundsteuer 2007 nach §§ § 9 und 17 Grundsteuergesetz zahlen und der Käufer erst ab 2008? Oder sagt der § 3 vom Notarvertrag was anderes aus? |
| |||
| AW: Hausverkauf - wer zahlt laufende Grundsteuer Hallo, die Gemeinde wendet sich zwecks Zahlung der Grundsteuer an der Verkäufer. Durch den Einheitswert- und Grunsteuermessbescheid des Finanzamts zum 1.1.2008 wird der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Allerdings haben Verkäufer und Käufer im Notarvertrag (§ 3.1) vereinbart, dass ab 1. Mai Nutzen und Lasten übergehen. Damit hat der Verkäufer einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, dass der Käufer die Grundstuer übernimmt ![]() Mijo |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Laufende Lohnpfaendung | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 18.07.2009 20:59 |
| laufende Rechnungsnummern | Steuerrecht | 07.01.2009 20:46 |
| laufende Verfahren | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 05.03.2008 14:23 |
| HAUSVERKAUF mit vereinbarter lebenslänger Weiternutzung - Käufer zahlt Restkredit ab | Immobilienrecht | 03.03.2006 11:33 |
| PKH und laufende Ratenkredite | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 16.08.2004 09:49 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios