Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf mit schwierigen Erbschaftsverhältnissen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausverkauf mit schwierigen Erbschaftsverhältnissen folgendes fiktives Szenario: A hat einen Sohn S der wiederum drei Kinder K1, K2 und K3 hat. A besitzt ein Haus. Sie hält K2 für besonders förderungsbedürftig und legt in ihrem Testament fest, dass K2 zwei drittel Hauses erbt. Dies ist im Grundbuch eingetragen. A verstirbt und Sohn S gehört nun das Haus. S möchte das Haus verkaufen, darf dies aber nicht, da K2 ein Anrecht auf zwei drittel des Hauses hat. K2 ist prinzipiell mit den Hausverkauf einverstanden, möchte aber keinen Kontakt zu S pflegen. Sie beauftragt K1 um mit S die Verhandlungen zu führen. Man einigt sich auf einen Hausverkauf, wenn K2 50% des Verkaufserlöses bekommt. Das Verhältnis zwischen S und seinen Kindern ist nicht sehr gut. K2 kann S nicht vertrauen und muss davon ausgehen, dass S sich nach Möglichkeit (auf Kosten von K2) zu bereichern versucht. Wie ist der generelle Ablauf bei so einer Aktion? Ich stelle mir das so vor: a. Verhandlungen zwischen K1 und S (größtenteils abgeschlossen). b. K2 erstellt K1 eine Vollmacht c. Die Bedingungen für den Hausverkauf werden vertraglich geregelt. d. S findet einen Käufer für das Haus e. K2 wird aus dem Grundbuch gelöscht. f. Kaufvertrag wird beim Notar unterzeichnet. (Ist K1 dabei anwesend?) g. Der Kaufvertrag wird an den Notar überwiesen. Dieser überweist das Geld an S und K2 h. Die Kosten des Hausverkaufs werden geteilt. Frage: 1. Ist es möglich dass K1 eine Bevollmächtigung bekommt auch beim Notartermin für K2 zu unterschreiben? Wenn ja, wer erstellt diese Bevollmächtigung? Ein Anwalt? Ein Notar? 2. Damit der Hausverkauf stattfinden kann, müssen die Bedingungen vorher sichergestellt werden. z.B. dass die Verkaufssumme vom Käufer an den Notar gezahlt werden, der dann den Betrag jeweils an S und K2 überweist. Was gibt es hierbei zu beachten? Irgendwann muss ja auch der Eintrag im Grundbuch gelöscht werden. 3. Die Kosten für den Hausverkauf sollen zwischen S und K2 geteilt werden. Wie ist so etwas zu regeln? 4. Nach 3. ( Löschung aus dem Grundbuch). Ist es möglich, dass S zu einem anderen Notar geht, das Haus dort verkauft und das gesamte Geld einstreicht? 5. Es wäre theoretisch möglich, dass S sich einen Teil des Kaufpreises bar auf die Hand zahlen lässt. Lässt sich das Verhindern? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im voraus für die Antworten! |
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| AW: Hausverkauf mit schwierigen Erbschaftsverhältnissen All das lässt sich recht einfach bei einem Notar (der für beide tätig werden soll) bewerkstelligen. Dieser macht auch die konkrete Beratung.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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