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Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 16:27
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Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Hallo,

Folgender Fall: Ein Haus ist in zwei Teile aufgeteilt. Fuer den ersten Teil sind im Grundbuch Eheleute A+B eingetragen, dieser Teil besteht aus den Erdgeschoss des Hauses mit Garten und einer seperat zugaenlichen Wohnung im Obergeschoss. Der zweite Teil gehoert einem der Kinder der Eheleute A+B und besteht aus einer weiteren seperat zugaenglichen Wohnung im Obergeschoss.

Fragen 1:
Wie sieht es in dieser Aufstellung mit einem Verkauf des Hauses oder eines Teil des Hauses aus?
Wer muss wann zustimmen?
Kann auch einer der Eheleute seinen eigenen Teil des Hauses verkaufen?
Koennen die Eheleute A+B Ihren Teil ohne zustimmen des Kindes verkaufen?
Kann das Kind seine Wohnung ohne Zustimmung der Eltern verkaufen?

Frage 2:
Es ist Festgelegt, dass beim Tod eines der Eheleute der andere Alleinerbe ist. Wenn es dann also nur noch 2 Eigentuemer gibt wiederholen sich die Fragen von oben:
Wer muss beim Verkauf eines Teils des Hauses zustimmen.

Sicherlich kommt es darauf an wie die Eigentuemer im Grundbuch eingetragen sind, welche Moeglichkeiten gibt es da?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 16:36
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AW: Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Es kommt darauf an, wer womit im Grundbuch steht. Im Prinzip kann jeder verkaufen was ihm gehört!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 16:43
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AW: Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Danke fuer die schnelle Antwort. Aber ich verstehe nicht ganz wie das zugehen soll. Auch einer der Eheleute kann seinen Teil des Hauses, der auch aus einer gemeinschaftlichen Wohnung besteht verkaufen? Aber wie soll das Haus dann aufgeteilt werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 21:40
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AW: Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Zitat:
Zitat von fruchtge
Wie sieht es in dieser Aufstellung mit einem Verkauf des Hauses oder eines Teil des Hauses aus?
Wer muss wann zustimmen?
Wenn das Haus gem. Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt wurde, kann jede Wohnung separat verkauft werden. Evtl. kann dem anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht zusthen (steht ggf. im Grundbuch).

Zitat:
Kann auch einer der Eheleute seinen eigenen Teil des Hauses verkaufen?
Einer der Ehegatten kann seinen Anteil an dem gemeinschaftlichen Wohnungseigentum verkaufen, wenn er einen Käufer findet (niemand kauft einen unabgeteilten Anteil - außer ggf. Familienangehörigen).

Zitat:
Koennen die Eheleute A+B Ihren Teil ohne zustimmen des Kindes verkaufen?
Kann das Kind seine Wohnung ohne Zustimmung der Eltern verkaufen?
Ja.

Zitat:
Es ist Festgelegt, dass beim Tod eines der Eheleute der andere Alleinerbe ist. Wenn es dann also nur noch 2 Eigentuemer gibt wiederholen sich die Fragen von oben:
Wer muss beim Verkauf eines Teils des Hauses zustimmen.
Dann wäre der Alleinerbe Alleineigentümer des Wohnungseigentums und könnte dieses verkaufen, ansonsten s.o.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 15:21
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AW: Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wenn das Haus gem. Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt wurde, kann jede Wohnung separat verkauft werden. Evtl. kann dem anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht zusthen (steht ggf. im Grundbuch).
Auch Bruchteilseigentum kann veräußert werden!
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Alt 27.02.2009, 17:29
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Kauft nur keiner!
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  #7 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 19:02
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AW: Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Zitat:
Zitat von Tiger63
Kauft nur keiner!
Nee, nee, ich habe schon 3 Mal bei Mehrfamilienhäusern, Bruchteilseigentum gekauft, weil die Erbengemeinschaft nicht auf meine Preisangebote einging. Jedes Mal habe ich dann über die Teilungsversteigerung viel weniger aufbringen müssen!
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  #8 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 22:51
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AW: Hausverkauf mit mehreren Eigentuemern im Grundbuch

Zitat:
Zitat von schielu
Nee, nee, ich habe schon 3 Mal bei Mehrfamilienhäusern, Bruchteilseigentum gekauft, weil die Erbengemeinschaft nicht auf meine Preisangebote einging. Jedes Mal habe ich dann über die Teilungsversteigerung viel weniger aufbringen müssen!
Darf ich bei Dir einziehen?!
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