Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf: hälftiger Drittranggläubiger stellt sich quer - Sicherungshypothek innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausverkauf: hälftiger Drittranggläubiger stellt sich quer - Sicherungshypothek Ein Einfamilienhaus gehört A und B zusammen. A ist in Insolvenz, B nicht. Grundbuch ist im Rang 1 und 2 auf beiden Teilen (also A und B) belastet. Bei einem Verkauf werden diese voll befriedigt werden. Im Teil von A gibt es noch zwei Zwangssicherungshypotheken (NUR im Teil von A). Der hälftige drittrangige Gläubiger formuliert gegenüber der Insolvenzverwaltung, dass er bei Zahlung eines Betrags xy (Lästigkeitsprämie) das Grundbuch lastenfei stellt. Nun hat der Insoverwalter das Haus aus der Masse freigegeben. Jetzt hält sich der hälftige drittrangige Gläubiger nicht mehr an seine obige Zusage sondern will die gesamte Summe des Sicherungseintrages. Der Gläubiger meint, das Haus sei mehr wert (hat jedoch noch kein Gutachten anfertigen lassen). (Wenn der Insoverwalter es nicht aus der Masse freigegeben hätte, gäbe es ein BGH-Urteil, nachdem das Haus für den Schätzwert des von der Insoverwaltung beauftragten Makler hätte verkauft werden können). Für diesen geforderten Preis kann jedoch das Haus nicht verkauft werden (es findet sich dafür kein Käufer weil keiner diesen Preis zahlen will, es ist das 10fache der einst geforderten Lästigkeitsprämie - anstelle von 7000 Euro - 70 000 Euro!) - und insbesondere B hat jetzt die schlechten Karten - er kann nicht verkaufen, muss das Haus unterhalten und darf nur zuzahlen. Welche Lösungsmöglichkeiten gäbe es hier, damit das Haus verkauft werden kann? Kann man den hälftigen drittrangigen Gläubiger irgendwie dazu veranlassen, ein Wertgutachten erstellen zu lassen (jeder kann locker sagen: das Haus sei mehr wert...). Wie lange kann dieser Gläubiger das Spielchen mit B treiben (es ist eine Bank...)? Eine schriftliche zahlenmäßige Positionierung dieses Gläubigers erfogte bisher nicht - nur alles telefonisch. Gibt es ein BGH-Urteil (ähnlich wie das dem Insoverwalter betreffend) nachdem auch ein Privateigentümer auf der Grundlage eines Wertgutachtens das Haus verkaufen kann, wenn es die einst vereinbarte Lästigkeitsprämie zahlt? Auf welcher Grundlage könnte B die drittrangige hälftige Bank in Richtung Schadensersatz in Anspruch nehmen (die Zinsen bei Rang 1 und 2 steigen täglich - der Verkaufserlös für B vermindert sich somit - Rang 3 sind nicht die Schulden von B). Ausserdem hat B Unterhaltungskosten (Heizung) zu zahlen. Das Haus steht leer (keine Einnahmen). Welche Lösungsmöglichkeiten gäbe es noch? Besten Dank für die Überlegungen! grundeintrag Geändert von grundeintrag (19.09.2011 um 13:20 Uhr). Grund: erweiterung des textes |
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| AW: Hausverkauf: hälftiger Drittranggläubiger stellt sich quer - Sicherungshypothek Der Gläubiger treibt keine Spielchen, wenn er auf Begleichung seiner Forderungen beharrt! Zu einem Verzicht kann man ihn nicht zwingen! Ich sehe die Möglichkeit bei einer Zwangsversteigerung. Wenn der Erlös befriedigend ist ist alles OK. Wenn Gebote zu niedrig sind, könnte B steigern und anschließend höher wieder verkaufen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| gläubiger, lästigkeitsprämie, verkauf |
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