Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt Ich bräuchte dringend Hilfe bei einem (für mich) sehr komplizierten Sachverhalt. Es geht um folgendes: Person A ist 21 Jahre alt, Einzelkind, lebt mit der Mutter zusammen im eigenen Haus, auf dem noch Schulden sind. Der Vater starb als A noch nicht volljährig war. Das Erbe am Haus wurde angetreten. 50% des Hauses gehören A und 50% der Mutter (wie gesagt, auf beiden Teilen sind noch enorme Restschulden). Es wurde per Rechtsbeschluss von Nachlass- und Familiengericht beschlossen, dass über das Haus nur in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen werden darf. A bekommt 250 Euro Halbwaisenrente. Nun möchte A studieren. Für eine Wohnung am Studienstandort reicht das Geld nicht, so dass A pendeln muss. Zusätzlich zur Rente würde A ca. 270 Euro Bafög bekommen. Davon gehen ca. 400 Euro für Schuldentilgung monatlich weg, so dass praktisch nichts zum Leben übrig bleibt. Da die Mutte auch nicht viel verdient droht zudem eine Pleite. Ein Möglichkeit aus der finanziellen Notsituation zu kommen, wäre das Haus zu verkaufen. Dagegen stellt sich die Mutter. Die Frage ist nun, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt das Haus auch ohne Einverständnis der Mutter zu verkaufen? Gibt es da so etwas wie eine Härtefallregelung? A lebt praktisch unter dem Existenzminimum. Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt halbwegs deutlich darstellen. Irgendwie kann ich nicht glauben, dass es keinen Ausweg aus der Situation gibt. Gruß, Christian Edit: Merke gerade, dass der Beitrag besser im Erbrechts-Unteforum aufgehoben wäre. |
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| AW: Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt Hier wäre zu prüfen, ob eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt werden sollte. Hierfür könnte auch ein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gestellt werden. Voraussetzung hierfür wäre, dass die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nebst Zinsen nicht höher ist als der Verkehrswerts des Grundstücks. |
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| AW: Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt Danke zunächst für die schnelle Antwort und den Tipp mit der Prozesskostenhilfe! Würde die Zwangsversteigerung denn 100%ig durchkommen oder gäbe das noch Möglichkeiten diese zu kippen? |
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| AW: Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt Voraussetzung für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist, dass wenigstens 1 Cent als Versteigerungserlös herauskommt. Hierzu werden - wie bereits gepostet - der Verkehrswert und die Belastungen sowie die Kosten des Verfahrens gegenüber gestellt. Wird keine PKH beantragt, ist der Antragsteller kostenvorschußpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert und den Veröffentlichsmodalitäten des einzelnen Gerichts. Um das Verfahren in Gang zu setzten, reicht der formlose Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung gemäß §§ 180 ff.ZVG. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Solange ein Zuschlag nicht erteilt worden ist, kann der Antrag noch immer zurückgenommen werden. Hier sollte aber noch darauf hingewiesen werden, dass sich das Verfahren in die Länge ziehen kann. Hierbei ist auf die Terminslage des Gerichts abzustellen. Bei der aktuellen Rechtsprechung dürften sich die Terminsstände noch weiter hinausschieben. Vom Antrag bis zum "Geldfluß" sollte man jedoch mit mindestens 1 Jahr rechnen. |
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