Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt

Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2008, 21:18
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Keine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt

Hallo zusammen.

Ich bräuchte dringend Hilfe bei einem (für mich) sehr komplizierten Sachverhalt.
Es geht um folgendes:
Person A ist 21 Jahre alt, Einzelkind, lebt mit der Mutter zusammen im eigenen Haus, auf dem noch Schulden sind. Der Vater starb als A noch nicht volljährig war. Das Erbe am Haus wurde angetreten. 50% des Hauses gehören A und 50% der Mutter (wie gesagt, auf beiden Teilen sind noch enorme Restschulden). Es wurde per Rechtsbeschluss von Nachlass- und Familiengericht beschlossen, dass über das Haus nur in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen werden darf. A bekommt 250 Euro Halbwaisenrente. Nun möchte A studieren. Für eine Wohnung am Studienstandort reicht das Geld nicht, so dass A pendeln muss. Zusätzlich zur Rente würde A ca. 270 Euro Bafög bekommen. Davon gehen ca. 400 Euro für Schuldentilgung monatlich weg, so dass praktisch nichts zum Leben übrig bleibt. Da die Mutte auch nicht viel verdient droht zudem eine Pleite.
Ein Möglichkeit aus der finanziellen Notsituation zu kommen, wäre das Haus zu verkaufen. Dagegen stellt sich die Mutter. Die Frage ist nun, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt das Haus auch ohne Einverständnis der Mutter zu verkaufen? Gibt es da so etwas wie eine Härtefallregelung? A lebt praktisch unter dem Existenzminimum.
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt halbwegs deutlich darstellen.
Irgendwie kann ich nicht glauben, dass es keinen Ausweg aus der Situation gibt.

Gruß, Christian

Edit: Merke gerade, dass der Beitrag besser im Erbrechts-Unteforum aufgehoben wäre.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2008, 22:01
UHU UHU ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 189
Keine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt

Hier wäre zu prüfen, ob eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt werden sollte.

Hierfür könnte auch ein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gestellt werden. Voraussetzung hierfür wäre, dass die im Grundbuch eingetragene Grundschuld nebst Zinsen nicht höher ist als der Verkehrswerts des Grundstücks.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2008, 22:26
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Keine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jeff Lebowski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt

Danke zunächst für die schnelle Antwort und den Tipp mit der Prozesskostenhilfe!
Würde die Zwangsversteigerung denn 100%ig durchkommen oder gäbe das noch Möglichkeiten diese zu kippen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2008, 00:12
UHU UHU ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 189
Keine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, UHU hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausverkauf, Erbgemeinschaft, komplizierter Sachverhalt

Voraussetzung für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist, dass wenigstens 1 Cent als Versteigerungserlös herauskommt. Hierzu werden - wie bereits gepostet - der Verkehrswert und die Belastungen sowie die Kosten des Verfahrens gegenüber gestellt.

Wird keine PKH beantragt, ist der Antragsteller kostenvorschußpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert und den Veröffentlichsmodalitäten des einzelnen Gerichts.

Um das Verfahren in Gang zu setzten, reicht der formlose Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung gemäß §§ 180 ff.ZVG. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Solange ein Zuschlag nicht erteilt worden ist, kann der Antrag noch immer zurückgenommen werden.

Hier sollte aber noch darauf hingewiesen werden, dass sich das Verfahren in die Länge ziehen kann. Hierbei ist auf die Terminslage des Gerichts abzustellen. Bei der aktuellen Rechtsprechung dürften sich die Terminsstände noch weiter hinausschieben.

Vom Antrag bis zum "Geldfluß" sollte man jedoch mit mindestens 1 Jahr rechnen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kosten bei Erbgemeinschaft Immobilienrecht 10.03.2010 02:21
Erbgemeinschaft Erbrecht 19.09.2007 19:06
Komplizierter Sachverhalt in einem Auto Unfall...(wer ist am ende der leidtragende) Straßenverkehrsrecht 18.05.2007 19:53
Erbgemeinschaft und die Aufteilung Erbrecht 13.11.2006 19:53
Landwirtschaftliche 4-Personen Erbgemeinschaft Erbrecht 21.03.2006 23:22





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN