Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf durch Angehörige trotz Nießbrauch? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausverkauf durch Angehörige trotz Nießbrauch? Ich hoffe Ihr könnt mir bei folgendem Problem ein wenig helfen und ein paar Einschätzungen geben. Ein Vater ist 67 Jahre und leidet seit nunmehr 7 Jahren unter Wernicke-Korsakoff (was der Demenz ähnelt), seit 5 Jahren ist er gerichtlich in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht und nach Auskunft der Ärzte wird er nie mehr wieder in seinen gewohnten Alltag zurück kehren können, so dass die gesetzliche Vertretung bei den Kindern liegt, die sind 40 und 36 Jahre alt. Vor 8 Jahren wurde das Haus im Wert von ca. 150.000 auf die Geschwister überschrieben, wobei sich der Vater einen lebenslangen Niesbrauch eintragen ließ. Seitdem er im Heim ist, wurde das Haus vermietet und die Mieteinnahmen gehen in seine Pflege mit ein, so dass nach seiner Rente und dem Pflegegeld (er ist Pflegestufe 1) im Monat nur noch ca. 100 für seine Pflege investiert wird. Nun gestaltet es sich so, dass das Haus in einen immer schlechteren Zustand gerät und bald die Heizung und das Dach repariert werden müssen. Die Kosten dafür müsste ja laut Niesbrauchsvertrag eigentlich der Vater tragen, jedoch hat dieser keinerlei Rücklagen mehr. Auch die Geschwister können die Renovierungsarbeiten nicht bezahlen. Jetzt ist die Frage, ob es mit dem Niesbrauch und der Überschreibung des Hauses konform geht, wenn das Haus verkauft wird und die dann erzielten Gelder auf ein Festgeldkonto eingezahlt werden um damit die Pflegekosten des Vaters zu bezahlen. Daher die Frage an Euch: Darf das Haus überhaupt verkauft werden (Thema Niesbrauch) Welche Schritte sind notwendig, um einen Hausverkauf in Angriff zu nehmen und dies im Sinne des Vaters zu gestalten? Was passiert mit etwaigen Grundbucheintragungen? |
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| AW: Hausverkauf durch Angehörige trotz Nießbrauch? Wenn der Vater gerichtlich in eine Anstalt eingewiesen wurde nehme ich an, dass die Kinder keinerlei Vorsorge-/Versorgungs-Vollmachten vom Vater zu seinen geschäftsfähigen Zeiten erhalten haben. Dann kann das Niesbrauchsrecht wohl auch nur vom amtlich bestellten Bevollmächtigten gelöscht/zurückgegeben werden. Ein mit einem Niesbrauchsrecht belastetes Haus zu verkaufen, wird m.E. sehr schwierig bis unmöglich werden. Für die Hausinstandsetzung hätten rechtzeitig Rücklagen gebildet werden müssen (ich weiß ... hätten-tätten-tun). Eine sehr unerfreuliche Lage für alle Beteiligten. Mein Mitgefühl für die fiktiven Angehörigen. |
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| AW: Hausverkauf durch Angehörige trotz Nießbrauch? Der Verkauf des Hauses mit Nießbrauchsbelastung ist quasi unmöglich! Es könnte aber ein Gerichtsbeschluss zur Löschung herbeigeführt werden. Das sollte mit dem zuständigen Gericht besprochen werden. |
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| AW: Hausverkauf durch Angehörige trotz Nießbrauch? Also wenn der Vater nicht mehr handlungsfähig ist benötigt er einen vom Gericht eingesetzten Betreuer. (Falls nicht vorhanden: beantragen). Dieses Gericht kann dem Betreuer die erforderlichen Vollmachten erteilen um die Löschung des Niessbrauchs u. den Verkauf des Grundstücks zum Wohl und im Interesse des Vaters zu realisieren. Ohne Betreuer und Zustimmung des Gerichts geht gar nichts. Geändert von hyronimus (14.04.2010 um 19:36 Uhr). |
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