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Hausverkauf deckt nicht Grundschuld

Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf deckt nicht Grundschuld innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 16:39
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Hausverkauf deckt nicht Grundschuld

Guten Tag!!
Mal angenommen,ein Haus würde mit ca.50% der eingetragenen Grundschuld verkauft.Die noch ausstehende Restschuld wird wahrscheinlich sofort fällig,der noch eingetragene Besitzer hat jedoch keine Möglichkeit ,das Geld zu beschaffen,könnte er dann in Insolvenz gehen oder welche Möglichkeiten hätte er ??
Ich bin Laie und bitte um Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 17:03
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AW: Hausverkauf deckt nicht Grundschuld

Zitat:
Zitat von karvol
Guten Tag!!
Mal angenommen,ein Haus würde mit ca.50% der eingetragenen Grundschuld verkauft.Die noch ausstehende Restschuld wird wahrscheinlich sofort fällig,der noch eingetragene Besitzer hat jedoch keine Möglichkeit ,das Geld zu beschaffen,könnte er dann in Insolvenz gehen oder welche Möglichkeiten hätte er ??
Ja das könnte er aber die Belastung bleibt bestehen. Das Haus haftet weiter!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 23:55
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AW: Hausverkauf deckt nicht Grundschuld

Danke,für die Antwort.
Kann das so gedeutet werden:Er kann in die Inso?! und was bedeutet: Das Haus haftet weiter ? Bestünde am Ende KEINE RESTSCHULDBEFREIUNG??
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 00:26
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AW: Hausverkauf deckt nicht Grundschuld

Wenn jemand insolvent ist, natürlich kann er dann in dieselbe gehen - aber das macht doch gar keinen Sinn.

Es hapert bei dem Bsp an den Ausgangsbedingungen - wurde vorher doch schon dargestellt.


Wenn man eine Immobilie mit Grundschuld verkauft (wer sollte die denn bitte für welchen Kaufpreis erwerben?) und dabei so wenig Erlöse erzielt, daß es zur Ablösung der auf der Grundschuld lastenden Valuta nicht ausreicht (woraufhin der VK Insolvenz anmelden will), der verkennt doch vollkommen, daß der/die Gläubiger dann eben die auf der Immobilie liegende Grundschuld in Anspruch nimmt für die Restschuld.

Aus dem Grund kauft kein vernünftiger Käufer eine Immobilie mit einer auf ihr lastenden Grundschuld, die noch valutiert und durch den Kaufpreis nicht vollkommen abgelöst wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 10:30
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AW: Hausverkauf deckt nicht Grundschuld

Zitat:
Zitat von karvol
Bestünde am Ende KEINE RESTSCHULDBEFREIUNG??
Nur wenn das Haus zwangsversteigert würde. Das ist ja Sinn einer Darlehnsabsicherung via Grundschuld!
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