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Hausverkauf

Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 13:36
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Hausverkauf

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ein Hausverkaäufer hat einen Interessenten (Hauskäufer) gefunden.
Der Hauskäufer hat bereits mündlich sein Interesse bekundet und möchte gerne als Absicherung eine Möglichkeit zur Bindung der Kaufabsicht für beide Parteien.
Wie könnte eine verbindliche Zusage für beide Parteien aussehen?
Ist hier ein notarieller Vorvertrag von Vorteil, oder kann man auch einen Kaufvertrag mit entsprechenden Zahlungszielen vereinbaren?

Vielen Dank, Saselin
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 16:08
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AW: Hausverkauf

Zitat:
Zitat von saselin
Ist hier ein notarieller Vorvertrag von Vorteil, oder kann man auch einen Kaufvertrag mit entsprechenden Zahlungszielen vereinbaren?
Wenn beide Parteien sich einig sind - dann sollten sie gleich den Kaufvertrag beim Notar machen. Vereinbarungen über Kaufpreisfälligkeit und Übergang Nutzen/Lasten werden in diesem Vertrag getroffen.

Ich gehe davon aus, dass es sich hier nicht um Kaufpreisfälligkeiten jenseits der nächsten 1-2 Jahre handelt?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 16:40
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AW: Hausverkauf

Grundsätzlich kann eine Immobilie nur per notariellem Kaufvertrag rechtlich bindend verkauft werden. Nicht notarielle Vorverträge sind nicht rechtsverbindlich. Im notariellen Vertrag lassen sich alle nötigen Vereinbarungen treffen, so z.B. zum Zahlungstermin und auch ein evtl. Rücktrittsrecht - falls die Finanzierung nicht zustande kommt.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 09:58
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AW: Hausverkauf

Also ist es für beide Parteien besser, gleich einen Notariellen Kaufvertrag zu unterschreiben. Wenn die Zahlungsziele weiter in der Zukunft liegen (etwa 6 Monate), kann man dann trotzdem schon von Eigentum sprechen?

Oder wird das Eigentum erst bei vollständiger Zahlung übertragen?

Grundsätzlich kann man diese Sachen aber im Vertrag festhalten !?!

Vielen Dank
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  #5 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 10:52
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AW: Hausverkauf

Zitat:
Zitat von saselin
Oder wird das Eigentum erst bei vollständiger Zahlung übertragen?
So ist es üblich, auch der Besitzübergang. Alles andere wäre für den Verkäufer zu unsicher! Und wie schon geschrieben, Grundstücksverträge sind nur wirksam wenn sie notariell geschlossen werden.
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