Dies ist eine Diskussion zu Hausverkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausverkauf nehmen wir mal an, ein Hausverkaäufer hat einen Interessenten (Hauskäufer) gefunden. Der Hauskäufer hat bereits mündlich sein Interesse bekundet und möchte gerne als Absicherung eine Möglichkeit zur Bindung der Kaufabsicht für beide Parteien. Wie könnte eine verbindliche Zusage für beide Parteien aussehen? Ist hier ein notarieller Vorvertrag von Vorteil, oder kann man auch einen Kaufvertrag mit entsprechenden Zahlungszielen vereinbaren? Vielen Dank, Saselin |
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| AW: Hausverkauf Zitat:
Ich gehe davon aus, dass es sich hier nicht um Kaufpreisfälligkeiten jenseits der nächsten 1-2 Jahre handelt? |
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| AW: Hausverkauf Grundsätzlich kann eine Immobilie nur per notariellem Kaufvertrag rechtlich bindend verkauft werden. Nicht notarielle Vorverträge sind nicht rechtsverbindlich. Im notariellen Vertrag lassen sich alle nötigen Vereinbarungen treffen, so z.B. zum Zahlungstermin und auch ein evtl. Rücktrittsrecht - falls die Finanzierung nicht zustande kommt. |
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| AW: Hausverkauf Also ist es für beide Parteien besser, gleich einen Notariellen Kaufvertrag zu unterschreiben. Wenn die Zahlungsziele weiter in der Zukunft liegen (etwa 6 Monate), kann man dann trotzdem schon von Eigentum sprechen? Oder wird das Eigentum erst bei vollständiger Zahlung übertragen? Grundsätzlich kann man diese Sachen aber im Vertrag festhalten !?! Vielen Dank |
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| AW: Hausverkauf Zitat:
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