
20.04.2008, 20:56
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
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| AW: Hausumschreibung selbst erledigen? Zitat: |
Zitat von doggybiker Ein Haus, welches zu 50% A und 50% der geschiedenen Frau gehört zu 100% auf A überschreiben werden. Einigkeit besteht. Es fließt keine Geld, da keine Tilgung besteht. Es wird von außen gesehen also eine Überschreibung auf A und eine Schuldentlassung der Frau bei der Bank stattfinden. A muß sicher zum Notar, da ja der Eintrag im Grundbuch nur von diesem vogenommen werden kann. Wenn ein Vertrag von A selber vorgelegt wird, können damit Bebühren gespart werden oder setzt der Notar nah den Berechnungsgrundlagen ohnehin das gleiche Entgelt für seine Dienste an? | So ist es, die Gebühr ist die gleiche, ob der Notar den Vertrag selbst aufsetzt oder schon fertig vorgelegt bekommt. Zitat: |
Sagt er, dass e in Vetrag, den er beglaubigt sowieso durch gesehen wird und die Gebühr fällig wird?
| ??? Ein Vertrag muss beurkundet werden und nicht nur "beglaubigt"! Zitat: |
Ist es ratsam den Vetrag selber aufzusetzen? Ich gehe davon aus, dass er fehlefrei ist, da er nicht viel beinhaltet.
| Dann hätten Sie ihren Beruf verfehlt und Notar werden sollen! Zitat: |
Dann könnte doch A die hohen Gebühren für das Vetragsaufsetzen beim Notar sparen und nur die Gebühren für die Bestätigung und Umschreibung bei den Behörden zahlen. (?).
| Fehlanzeige! |