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Hausübertragung

Dies ist eine Diskussion zu Hausübertragung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 12:40
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Angry Hausübertragung

ich weiß jetzt nicht, ob ich im Immobilienrecht richtig bin.
Angenommen es sind zwei brüder, die anspruch auf ein haus im erbfall hätten. der vater der beiden würde einem das haus übertragen und dieser zahlt seinen bruder aus, die Eltern würden als mieter im haus verbleiben
aber nach einigen jahre verschuldet sich der ausbezahlte bruder dermaßen, das er seine miete nicht mehr zahlen kann und würde sich einfach in der elterlichen wohnung ohne zu fragen verstecken, da wahrscheinlich sein vermieter aufgrund der mietschulden sucht,
angenommen er hat sich sogar unbefragt einen schlüssel nachmachen lassen um ungehindert eintritt zu bekommen. Was könnte der andere bruder gegen eltern und seinen bruder unternehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 13:01
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AW: Hausübertragung

Zitat:
Zitat von SZisler
Was könnte der andere bruder gegen eltern und seinen bruder unternehmen?
Nichts, die Eltern können ihr "Kind" solange beherbergen, wie sie wollen!
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 13:11
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AW: Hausübertragung

danke für die antwort, schlimm genug :-)
hatte ich schon erwartet
also könnte der bruder warten bis die Polizei vor der tür steht oder sein eigentum verkaufen - womit dieses problem am schnellsten gelöst wäre,

wie sieht es aber mit den mietvertrag aus, den die eltern sicher haben, wäre dieser im falle einer eigenbedarfsanmeldung (wohnung bruder ist kleiner (drei kinder) als die der eltern) kündbar? ich denke zwar das ist äußerst schwierig wollte aber gern wissen ob es generell möglich ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 19:32
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AW: Hausübertragung

Habe ich das richtig verstanden? Der Sohn würde seine Eltern die ihm das Haus geschenkt haben wegen Eigenbedarf kündigen und aus der Wohnung werfen???

Haben sich die Eltern kein Wohn- oder Nießbrauchsrecht vorbehalten?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 08:13
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AW: Hausübertragung

nein es gibt kein wohnrecht - die schwiegertochter hätte das nicht gewollt.

nein und der sohn würde nicht wegen eigenbedarf kündigen, sondern ausziehen und das haus verkaufen, es war eine rein theoretische frage ob es gesetzlich geht,

"geschenkt" ist was anderes - der sohn hat das haus vor dem einsturz bewahrt mit sehr viel investition, der sohn hat ja auch den bruder ausgezahlt und dieser wohnt auf seine Kosten (nebenkosten) jetzt noch mit,

mir geht es rein um die gesetzliche seite

ich glaube solche eltern als freunde - braucht man keine feinde mehr!
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 13:19
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AW: Hausübertragung

Zitat:
Zitat von SZisler
mir geht es rein um die gesetzliche seite
Rechtlich ist das möglich!

Zitat:
ich glaube solche eltern als freunde - braucht man keine feinde mehr!
Ich denke eher, wer solche Kinder hat...
Eltern haben nun mal das Bedürfnis ihre Kinder zu schützen! Und das ist auch gut so!!!
Warum schreibst Du alles klein, das erschwert das Lesen ungemein!
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  #7 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 14:38
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AW: Hausübertragung

Zitat:
Zitat von schielu
Ich denke eher, wer solche Kinder hat...
Zustimmung, aber sowas von ... ;-)
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  #8 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 15:10
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AW: Hausübertragung

Wenn die Eltern "Mieter" sind, wie du schreibst, werden sie möglicherweise auch Nebenkostenvorauszahlungen leisten.

Soweit der Verteilschlüssel nach Personen läuft, wäre dann ja eine Person mehr in der einen Wohnung anzusetzen mit der entspr. Folge der Erhöhungsmöglichkeit bzw. in der Jahresabrechnung.

Zu den persönlichen Dingen habe ich nur kopfschüttel zur Verfügung.

Gruß,
Wohni
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