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Hausüberschreibung

Dies ist eine Diskussion zu Hausüberschreibung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 14:41
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Hausüberschreibung

Wenn Eltern Ihren Kindern ein Haus überschrieben haben, wobie

die Eltern ein Wohnrecht in der 1. Etage haben, vovon dann ein Eletrnteil verstorben ist.


Wenn der verbliebene Elternteil dann davon spricht die entsprechenden Kinder zu enterben und er kriege das Haus auch wieder.

Ist das Möglich ???

Wärer super wenn Ihre ein paar Antworten für mich hättet !

Geändert von sirwigi (17.04.2009 um 16:04 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 15:24
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AW: Hausüberschreibung

Gem. Forenregeln dürfen Ich/wir-Fragen nicht beantwortet werden. Bitte ändern!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 17:43
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AW: Hausüberschreibung

So hab es geändert, so besser ?
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Alt 17.04.2009, 22:08
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AW: Hausüberschreibung

Zitat:
Zitat von sirwigi
Wenn der verbliebene Elternteil dann davon spricht die entsprechenden Kinder zu enterben
Die Übertragung hat nichts mit einer evtl. "Enterbung" zu tun.

Zitat:
..und er kriege das Haus auch wieder.
???
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  #5 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 12:02
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AW: Hausüberschreibung

Das Haus kann er nicht mehr vererben weil es ihm gar nicht gehört. Mehr als das Wohnrecht hat er nicht! Der Olle redet Unfug!
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  #6 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 12:14
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AW: Hausüberschreibung

Theoretisch könnte eine an eine Bedingung geknüpfte Rückübertragung vereinbart und eine Rückübertragungsvormerkung eingetragen worden sein sein.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 12:34
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AW: Hausüberschreibung

Zitat:
Zitat von Remby
Theoretisch könnte eine an eine Bedingung geknüpfte Rückübertragung vereinbart und eine Rückübertragungsvormerkung eingetragen worden sein sein.
Das sollten die Kinder anhand des notariellen Vertrages leicht prüfen können...
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