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Hausübereignung mit lebenslangem Wohnrecht

Dies ist eine Diskussion zu Hausübereignung mit lebenslangem Wohnrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 09:38
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Exclamation Hausübereignung mit lebenslangem Wohnrecht

Angenommen man hat vor ca. 10 Jahren sein 10.000 m² großes Grundstück mit samt Haus an seinen Neffen unentgeltlich übereignet, der einem ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus zusicherte, nun aber beginnt mit allen Schikanen einen aus dem Haus zu bekommen. Die Schikanen würden von nächtlicher Lärmbelästigung über verunstalten des Gartens, unterlassen sämtlicher Gartenarbeiten und Beschimpfungen gehen, was kann man unternehmen um möglicher Weise diese Übereignung rückgängig zu machen?
Und wie würde es in diesem Fall ausssehen, wenn sich die Tante auf dem nicht gepflegten Grundstück ein Bein brechen würde, weil sie auf dem nassen Laub oder dem nicht schneegefegtem Hof ausgerutscht ist?

Kann mir hierzu jemand etwas sagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 12:37
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AW: Hausübereignung mit lebenslangem Wohnrecht

Zitat:
Zitat von constance
Angenommen man hat vor ca. 10 Jahren sein 10.000 m² großes Grundstück mit samt Haus an seinen Neffen unentgeltlich übereignet, der einem ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus zusicherte, nun aber beginnt mit allen Schikanen einen aus dem Haus zu bekommen. Die Schikanen würden von nächtlicher Lärmbelästigung über verunstalten des Gartens, unterlassen sämtlicher Gartenarbeiten und Beschimpfungen gehen, was kann man unternehmen um möglicher Weise diese Übereignung rückgängig zu machen?
Und wie würde es in diesem Fall ausssehen, wenn sich die Tante auf dem nicht gepflegten Grundstück ein Bein brechen würde, weil sie auf dem nassen Laub oder dem nicht schneegefegtem Hof ausgerutscht ist?

Kann mir hierzu jemand etwas sagen?
Ist diese "Zusicherung" im Übereignungsvertrag aufgenommen und das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen?
Dann sollte ein Anwalt mit der Angelegenheit betraut werden!
Wegen dem Beinbruch ist nichts zu machen?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 12:42
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AW: Hausübereignung mit lebenslangem Wohnrecht

Eine Wohnrechtzusichrung ist im Übereignungsvertrag enthalten, sowie die Zusicherung aller Instandhaltungsarbeiten, ob ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist ist nicht sicher, eher nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2008, 13:33
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AW: Hausübereignung mit lebenslangem Wohnrecht

Die Schenkung kann aus diesen Gründen nicht mehr rückgängig gemacht werden!
Zitat:
sowie die Zusicherung aller Instandhaltungsarbeiten
Wer hat wem was zugesichert? Ist die Übertragung im Grundbuch vollzogen?
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