Dies ist eine Diskussion zu Haustür abschließen: Fluchtweg dicht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Haustür abschließen: Fluchtweg dicht Partei A legt eine Hausordnung fest in der steht Hausabschlusstür muss geschlossen werden ab 22 Uhr. Die beiden anderen Parteien werden danach an Partei B und C verkauft. Eines Tages verkauft Partei C seine Wohnung der Nachkäufer liest sich die Sitzungsprotokolle durch. Hier bemerkt Neue Partei C den Passus die Hausabschlusstür muss abgeschlossen werden. Partei C ist im Rettungsdienst und dieser Satz ist Ihm Suspekt da er weis das Fluchtwege nicht Versperrt, zugestellt und abgeschlossen werden dürfen. Wie sieht diese Klausel aus, ist diese rechtens? Gibt das Brandschutzgestetz hier etwas vor? Rettungsdienste würden hier Probleme bekommen ebenso die Parteien B und C wenn es bei Partei A brennt und beide den Schlüssel vergessen haben. Der weg nach oben jedoch durch Rauch versperrt ist. |
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| AW: Haustür abschließen: Fluchtweg dicht Rechtsprechung zur Rolle des Brandschutzes bei Schließregelungen existiert nicht. Dem Beschluss ist Folge zu leisten! Da es sich um eine Wohnanlage handelt sollte die Gemeinschaft auf die Problematik hingewiesen werden.Es dürfte genügen, die Haustüre derart zu schließen, dass ein unerwünschtes Öffnen von außen nicht möglich ist, aus dem inneren Bereich jedoch jederzeit durch drücken der Türklinke der Fluchtweg vorhanden ist. Hierzu genügt es in aller Regel den Schnapper an der Türe festzustellen. Auch gibt es sog. Panik- bzw. Notschlösser, bei denen durch Betätigung des Drückers von innen das Schloss entriegelt wird. Das ist "Pfennigkram" und wird die Gemeinschaft finanziell nur unwesentlich "belasten"! |
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| AW: Haustür abschließen: Fluchtweg dicht hab schon die antwort bekommen hier im Forum Zitat:
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| AW: Haustür abschließen: Fluchtweg dicht Kein schlechter Beitrag! Schade, dass der Autor nicht genannt ist. Die Haustüre um 22 Uhr abzuschließen ist schon ein seltsamer alter Brauch, der mitunter leider noch heute gepflegt wird. Mir ist schleierhaft, was man sich dadurch erhofft. Sollte der Schutz vor Einbrechern das Motiv sein, so empfehle ich ein Gespräch mit der Kripo. Die geben gerne Hinweise für Schwachstellen im Haus. Meistens sind so viele Schwachstellen vorhanden (ungesicherte Lichtschächte, Fenster etc), dass ein Abschließen der Haustür nun wirklich nicht viel bringt. Zusätzlich zur Kripo kann man noch die Feuerwehr bemühen (bitte aber beides nicht über den Notruf!). Auch ein Gespräch mit einer Fachfirma (Hersteller, z.B. Abus) kann durchaus fruchtbar sein. |
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| AW: Haustür abschließen: Fluchtweg dicht Dann sollte zuerst das Bauordnungsrecht der zuständigen Kommune "befragt" werden! |
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| AW: Haustür abschließen: Fluchtweg dicht Ist Identisch welch ein Glück ist der Chef vom Bauamt im Skatclub der Poster ist hier er hat leider keine Quelle genannt: http://www.juraforum.de/forum/showth...105#post635105 |
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| AW: Haustür abschließen: Fluchtweg dicht Da mich das auch interessiert hat, habe ich mal etwas recherchiert. Dieses Schloss verriegelt automatisch, kann aber von innen jederzeit durch Drücken der Klinke geöffnet werden. Durch die automatische Verriegelung ist ein Abschließen überflüssig und im Notfall muss nicht erst aufgeschlossen werden: http://www.abus.de/de/main.asp?Scree...=4003318455513 Gibt es vielleicht auch von anderen Herstellern, aber ich persönlich war immer mit den Produkten zufrieden. |
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