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Haustierverbot in 9Familienhaus Eigentumswohnung

Dies ist eine Diskussion zu Haustierverbot in 9Familienhaus Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 15:26
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Unhappy Haustierverbot in 9Familienhaus Eigentumswohnung

Hallo, hoffe das ich im richtigen Thread gelandet bin
Es geht um folgendes:

Die Familie XY kauft sich eine Eigentumswohnung in einem 9-Familienhaus. Als diese Immobilie gekauft wird, sind Haustiere erlaubt. Besser gesagt, es steht nichts über Haustiere in der Hausverordnung.
Die Familie AB hat einen Kater. Die Ex-Frau von dem Eigentümer CD hatte einen Hund, der allerdings gerne im Treppenhaus bellte. Nachdem die Ex-Frau zur Ex-Frau wurde und auszog, wurde in einer Versammlung beschlossen dass nachdem Tod des Katers der Familie AB keine Haustiere mehr erlaubt seien. Die Familie XY und AB sagt bei dieser Versammlung dass sie keine Probleme mit Haustieren haben. Aber da die Mehrheit gegen Haustiere ist, wird es so in die Hausordnung aufgenommen.
Nun will die Tochter der Familie XY (die zwei Wohnungen in diesem Haus ihr Eigentum nennen) einen Hund kaufen.
Wie sieht es rechtlich aus? Dürfen die Nachbarn überhaupt einen Hund verbieten?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 15:32
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AW: Haustierverbot in 9Familienhaus Eigentumswohnung

Wenn die Eigentümerversammlung die Tierhaltung untersagt hat, darf sie den Hund nicht in der Wohnung halten! Fische, Vögel, Mehrschweinchen und anderes Kleingetier sind von dem Verbot aber nicht betroffen.
__________________
... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2007, 11:51
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AW: Haustierverbot in 9Familienhaus Eigentumswohnung

Hallo an alle!

Nach meinen Informationen ist eine generelle Untersagung der Hundehaltung, auch durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer, nicht zulässig, da diese in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Sofern das Tier nicht aggressiv ist und keine Ruhestörung verursacht sollte der Hundehaltung nichts im Wege stehen. Im schlimmsten Fall hat ein Gericht zu entscheiden. Diesbezüglich konnte ich die unterschiedlichsten Urteile finden. Also, es zählt der Einzelfall.

MfG
ccrash6
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