Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Haustiere in ETW ok?

Dies ist eine Diskussion zu Haustiere in ETW ok? innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 14:18
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 24
Keine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Haustiere in ETW ok?

Guten Tag Zusammen,

nehmen wir mal an Herr X möchte eine Eigentumswohung in einem 12 Parteienhaus kaufen.

In einem der letzten drei Protokollen der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre steht:
"Tierhaltung: In der Eigentümerversammlung von 1997 wurde von den Eigentümern beschlossen das Tierhaltung untersagt ist. Alle Eigentümmer sollten darauf achten das bei den Mietverträgen, dass dies in den Verträgen auch als vereinbart steht."

Herr X gefällt diese Eigentumswohung sehr gut, möchte sie kaufen, aber er fragt sich welche Auswirkung es hätte wenn seine Freundin mit zwei kleinen Hunden und einem Papagei später nachziehet, bzw. ob dies rechtens wäre?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 14:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Haustiere in ETW ok?

Aus meiner Sicht bleibt nur der Weg, mit guten Argumenten die Miteigentümer zu einem Beschluß zu bewegen, dass das Verbot der Hundehaltung in den Wohnungen aufgehoben wird. Natürlich ist ein Kompromiss immer der beste Weg und diesen können Sie ja genau bei der Eigentümerversammlung vorbringen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 14:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.106
99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Haustiere in ETW ok?

LG Wuppertal, Beschluß vom 5. Juli 1977, 6 T 7/77:

Ein grundsätzliches Verbot der Tierhaltung kann nicht durch Beschluß der Wohnungseigentümer ausgesprochen werden. Die Tierhaltung kann nur insoweit verboten werden, als sie das Maß des ordnungsmäßigen Gebrauchs überschreitet und sich als Belästigung der übrigen Wohnungseigentümer darstellt.


Genügt das schon mal?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 15:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 24
Keine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haustiere in ETW ok?

Noch zu erwähnen:

Der jetzige Eigentümer der besagten Wohung hat eine (reine) Hauskatze in seiner Wohung rumlaufen.

Herr X hat ausserdem gehört das das Verbot von Haustieren für/von Eigentümern in der Teilungserklärung vermerkt sein muss, wo er es aber nicht finden kann.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 15:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.106
99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9106 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Haustiere in ETW ok?

Zitat:
Herr X hat ausserdem gehört das das Verbot von Haustieren für/von Eigentümern in der Teilungserklärung vermerkt sein muss, wo er es aber nicht finden kann.
Möglicherweise steht es deshalb nicht drin, weil ein solches Verbot nicht gesetzeskonform ist.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 15:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Haustiere in ETW ok?

1. Nach der Entscheidung des OLG Saarbrücken war der gefasste Beschluss über das generelle Verbot der Haustierhaltung unwirksam. Denn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, die über die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung bzw. der Ordnungsmäßigkeit des Gebrauchs hinausgehen. Werden gleichwohl Beschlüsse gefasst, die über diese Grenze hinausgehen, sind diese grundsätzlich nur anfechtbar, nicht nichtig. Eine Nichtigkeit kann sich aber wegen Sittenwidrigkeit ergeben. Ein generelles Tierhaltungsverbot verstößt nach § 13 Abs. 1 WEG gegen das Gesetz und gegen Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unverhältnismäßig, da es auch solche Tiere umfasst, von denen weder Geräusch- noch Geruchsbelästigungen ausgehen können (wie etwa Zierfische). Aber:

2. Eine Entscheidung der Wohnungseigentümer, wonach die Haltung und der Aufenthalt von Hunden und Katzen in den Wohnungen zu beenden und künftig zu unterlassen ist, ist auch mit Stimmenmehrheit rechtlich zulässig, soweit das generelle Tierhaltungsverbot im Einzelfall nicht gegen das Gebot von Treu und Glauben verstößt.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.07.2002
3 Wx 173/02
WoM 2002, 506
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 16:28
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 24
Keine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haustiere in ETW ok?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Aber:

2. Eine Entscheidung der Wohnungseigentümer, wonach die Haltung und der Aufenthalt von Hunden und Katzen in den Wohnungen zu beenden und künftig zu unterlassen ist, ist auch mit Stimmenmehrheit rechtlich zulässig, soweit das generelle Tierhaltungsverbot im Einzelfall nicht gegen das Gebot von Treu und Glauben verstößt.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.07.2002
3 Wx 173/02
WoM 2002, 506
Und das bedeutet jetzt was für Herrn X?

Er selber hat ja noch an keiner Eigentümerversammlung teilgenommen, aber möchte evtl. schon vor der ersten Eigentümerversammlung seine Freundin samt zwei kleinen Hunden und Papagei einziehen lassen.

Weiter ist die Frage was dieser Beschluß von 1997 für die heutigen Eigentümer und Mieter des Hauses noch zu sagen hat? Mittlerweile hat sich die Eigentümerzusammenstellung sicher geändert.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 10:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Haustiere in ETW ok?

Zitat:
Zitat von wissenswert69 Beitrag anzeigen
Und das bedeutet jetzt was für Herrn X?
Dass keine Tierhaltung erlaubt ist!
Zitat:
Er selber hat ja noch an keiner Eigentümerversammlung teilgenommen, aber möchte evtl. schon vor der ersten Eigentümerversammlung seine Freundin samt zwei kleinen Hunden und Papagei einziehen lassen.
Das spielt keine Rolle! Beschlüsse die mal gefasst sind gelten auch für Nachfolger.
Zitat:
Weiter ist die Frage was dieser Beschluß von 1997 für die heutigen Eigentümer und Mieter des Hauses noch zu sagen hat? Mittlerweile hat sich die Eigentümerzusammenstellung sicher geändert.
Wie vor!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 18:04
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 24
Keine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wissenswert69 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haustiere in ETW ok?

In folgendem Fall gibt es aus Sicht von Herrn X Paralellen. Nur das in DIESER Eigentümergemeinschaft das Verbot in der Teilungserklärung steht (bei Herrn X nicht), und das bei Herrn X "Tierhalung ist verboten" in einem Protokoll vermerkt ist, und nicht Hundehaltung.

Mietrecht als Eigentümer in 4 Familienhaus

Liegt da jetzt ein Denkfehler vor?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 02.04.2011, 11:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Haustiere in ETW ok?

Sorry, ich muss #6 revidieren! Es greift das was dort unter 1. steht. Ein generelles Tierhalteverbot ist nichtig! Was anderes wäre, wenn es ein spezielles Hundehaltungsverbot wäre. Der Hund kann m.E. gehalten werden!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Haustiere Recht, Politik und Gesellschaft 31.03.2010 10:57
Kanienchen als erlaubte Haustiere? Mietrecht 16.03.2010 21:04
Haustiere erlaubt? Mietrecht 26.08.2006 18:50
Haustiere 2 Mietrecht 10.10.2005 23:21
Haustiere Mietrecht 10.10.2005 09:30





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN