Dies ist eine Diskussion zu Hausreinigung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausreinigung Nehmen wir weiterhin an, dass die Person, die die Hausreinigung durchführt, für 3 Wochen in den Urlaub geht. Um die Sauberkeit weiter zu gewährleisten wird am Tag, wo die Person in Urlaub geht, von der Hausverwaltung ein Zettel in den Flur gehängt, dass Hausreinigung für 3 Wochen ruht bzw. sich die Nachbarn direkt absprechen sollen ... Ist es rechtens, wenn ein monatlicher Betrag zur Hausreinigung abgeführt wird, die "Urlaubsvertretung" auf die Eigentümer zu verlegen?
__________________ Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin. --- Albert Einstein --- |
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| AW: Hausreinigung Natürlich! Auf wen denn sonst?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hausreinigung Und wenn eine Firma einen Reinigungsbetrieb anstellt, wird dann die Reinigung von den Mitarbeitern übernommen, wenn das Reinigungspersonal in Urlaub ist?
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| AW: Hausreinigung Wenn eine Reinigungsfirma beauftragt ist, hat diese auch für die Urlaubsvertretung zu sorgen!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hausreinigung Hier wird es doch auf den Vertrag ankommen, den die Eigentümergemeinschaft mit der beauftragten Person abgeschlossen hat. Wenn in dem Vertrag eine Urlaubsregelung enthalten ist, ist eben diese einschlägig. Nur kann das hier keiner beurteilen. Vielleicht hat der Verwalter, wenn er davon erfährt, auch einen Abzug von dem monatlichen Arbeitsentgelt zu tätigen. Das Hausgeld zahlt man nicht für bestimmte Reinigungsleistungen, sondern aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans. Eine Kürzung darf ein Eigentümer jedenfalls nicht vornehmen. MfG, Wohni |
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| AW: Hausreinigung Nehmen wir an, es geht um eine größere Wohnungsbaugesellschaft,die eine größere Anlage (nehmen wir an 6 Häuser der gleichen Bauweise mit den gleichen Verträgen mit jeweils 12 Wohnungen) verwaltet. Diese hängt einen Zettel mit dem Hinweis auf, dass die Reinigungskraft ab nächste Woche für drei Wochen in Urlaub ist und die Nachbarn sich "direkt" kümmern sollen. Nehmen wir weiterhin an, dass im Wirtschaftsplan die Hausreinigung als Kostenfaktor mit aufgeführt ist. Ebenso wie die Kosten des Hausmeisters der gesamten Anlage und die Kosten für die Schneeräumung im Winter. Es ist nicht bekannt, ob das Reinigungspersonal bei der Hausverwaltung angestellt ist oder ob es eine externe Reinigungsfirma ist.
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| AW: Hausreinigung Das "Direktkümmern" durch die Eigentümer kann die Hausverwaltung nicht erwarten. Man könnte fiktiv die Hausverwaltung anrufen und das Problem dort direkt besprechen. Die Kostenposition im beschlossenen Wirtschaftsplan hat nichts mit dem Urlaub der Reinigungskraft zu tun. Die Beträge aus dem Wirtschaftsplan sind trotzdem zu zahlen. Hausmeister und Winterdienst hat wohl in diesem Fall mit der Hausreinigung auch nichts zu tun. MfG, Wohni |
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