Dies ist eine Diskussion zu Hausordnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausordnung bei mir besteht folgende Problem: Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung und bewohne auch diese. Ein andere Eigentümer besitzt die anderen 7 Wohnungen, welche er vermietet. Vor geraumer Zeit zogen in der Parterrewohnung drei Personen in Form einer WG , welche gar nichts davon halten, ihren Flur zu säubern, Persönliche Gespräche haben bis jetzt auch nicht gefruchtet. Eine Rücksprache mit dem anderen Eigentümer brachte auch kein Ergebnis, da dieser mit der WG per DU ist und nach seiner indirekten Aussage es ihm auch egal ist. Meine Frage lautet, kann man den Vermieter laut Gesetz dazu bringen, dass er auf die WG Einfluss nimmt, dass die den Flur reinigen. Vielen Dank im voraus für die Antwort !!! |
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| AW: Hausordnung Zitat:
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| AW: Hausordnung Ja die gibt es nach meinem wissen, muss mich aber genau erkundigen |
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| AW: Hausordnung Zitat:
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| AW: Hausordnung Mein Tip: Erst mal die Teilungserklärung lesen, wie die Stimmenverteilung in der Eigentümerversammlung ist. U.U. hast du das Glück und jeder Eigentümer hat nur eine Stimme Dann habt ihr in der WEV Stimmengleichheit. Im schlechteren Fall sind die Stimmen nach MEA verteilt, dann siehts dafür schlechter aus. Selbst wenn die WEV auf eine Hausordnung verzicht, so kannst du dir das nach dem WEG einklagen. Ein Verwalter (ist es ein Fremder oder der Mehrheitseigentümer ?) muss nach dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung (zählt zu seinen Aufgaben) eine Hausordnung erstellen. Aber trotz Hausordnung wird Ihr Problem noch nicht gelöst sein. Sie müssen dann (am besten schriftlich oder auf einer Eigentümerversammlung) auf die Umstände hinweisen lassen und fordern, dass der Eigentümer die Mieter abmahnt und bei zu vielen Abmahnungen auf Kündigung drängen. Da Sie Eigentümer und nicht Mieter der WE sind, haben Sie mE noch nicht mal die Möglichkeit einer Mietkürzung. Meine Meinug: Alles in allem haben Sie schlechte Karten, insbesondere dann, wenn der andere Eigentümer die Mehrheit in der WEV hat und die Hausordnung nach seinem Geschmack ändern kann und auch bei allen übrigen Entscheidungen Sie überstimmen kann. Möglicherweise ist meine Auffassung nicht konform der Gesetzes- oder Urteilslage. Es ist nur meine eigene unmaßgebliche Sichtweise. Letztendlich ein Vorschlag meinerseits: Versuchen Sie doch, dass eine Firma für die Reinigung des Hausflures engagiert wird. Die Kosten dafür werden auf alle Eigentümer nach MEA verteilt und der andere Eigentümer kann dies auch als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen. |
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