Dies ist eine Diskussion zu Hausmodernisierung / Wärmeisolierung Teil 2 innerhalb des Forums Immobilienrecht
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Die Eigentümerversammlung hat beschlossen, das Haus mit einer Isolierung zu verkleiden. Obwohl A dagegen war, konnte er (angenommen) diesen Beschluss nicht verhindern. A ist der Meinung, dass eine Fassadenisolierung zum Zwecke der Energieeinsparung ohne Austausch der Fenster nur eine halbe Sache ist. Hoffentlich ist es bis dahin geklärt, ob die Gemeinschaft eine Vereinbarung über den Austausch der Fenster befassen musste oder ob er ohne Gefahr von Ersatzansprüchen oder ähnlichem jetzt und in Zukunft die Fenster austauschen lassen kann. Zur Zeit sind in der Wohnung Doppelfenster (Zwei Einfachverglasungen mit Zwischenraum) verbaut. Die Fenster der Wohnung zeigen zu einer viel befahrenen Strasse und sind gem. Mietspiegel mit dem Mangel Verkehrslärm behaftet. FRAGE: Ist der Austausch der Fenster Doppelfenster gegen Isolierglas (Zweischeiben / Dreischeiben) eine Modernisierung und kann dann mit 11% der Herstellungskosten auf den Mieter umgelegt werden ?Die Mieter sind über 80 Jahre und schwer krank. Ein Mieter benötigt öfter mal sein Sauerstoffgerät und deshalb könnte er sich möglicherweise darauf berufen, dass ihm die Modernisierung nicht zumutbar ist. FRAGE: Muss der Mieter die Eigentümerschaft verklagen oder den Vermieter ?Vermieter A weiss, dass er die Baumassnahme 3 Monate vorher ankündigen muss. Vermieter A muss auch gleichzeitig die voraussichtliche Miete nach der Modernisierung benennen.Der Mieter zahlt zur Zeit für 2 Zimmer 310 kalt zzgl Nebenkosten darin 45 Heizkostenvorauszahlung. Die Heizkosten des Jahres 2007 lagen bei 525 . FRAGE: Was hat Vermieter A bei der Umlegung der Modernisierungskosten zu beachten ? Sind ihm irgendwelche Grenzen gesetzt ? Vermieter A sieht sich schon zwischen den Fronten. Sollte der Sachvervalt unzulänglich geschildert sein und sich daraus Fragen ergeben, so bitte Ergänzungen abfordern. Schon jetzt besten Dank für gute Beiträge PS: Vielleicht findet Ihr Antworten auf Fragen im Teil 1 meiner Schilderungen ... |
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| AW: Hausmodernisierung / Wärmeisolierung Teil 2 Ersatz Fenster. Hier ist vom Preis der neuen Fenster der Restwert der Altfenster abzuziehen. Ein Mieter hat sich an seinen Vermieter zu wenden. Er hat keine direkte Rechtsbeziehung zur Eigentümergemeinschaft. Der Mieter kann einen "Baustopp" verursachen. Die Eigentümergemeinschaft den Weiterbau erzwingen. Den Rest erledigt das Gericht. Wie ?? Hohe See !!! Grenzen. Bei freifinanziert muss die Mieterhöhung mit den voraussichtlich einzusparenden Betriebskosten harmonieren. Die voraussichtliche neue Miete nicht zu gering ansetzen. Zuschüsse von Staat / KfW? Darauf sollte der Vermieter nicht verzichten. |
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