Dies ist eine Diskussion zu Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen mal angenommen es existiert ein Haus mit 8 Wohnungseigentümern (teils vermietet). Für dieses Haus hat der Verwalter einen Hausmeister beauftragt, der auch in diesem Haus in Miete wohnt. Für das Haus existiert ein Kellerraum (Gemeinschaftseigentum), wie es laut Landesbauverordnung vorgeschrieben ist. Zitat: "Für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder, Kinderspielgeräte und Rollstühle sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum herzustellen." Nun wird der Kellerraum aber auch als Abstellraum für Hausmeistersachen genutzt. Der Verwalter sagte bereits, wenn die Fahrräder überhand nehmen, werde der Raum nur noch für "Hausmeistersachen" genutzt. Darf der Hausmeister überhaupt etwas in dem Raum untertellen? Schließlich ist er ja über den Verwalter angestellt und ich stelle meiner Putzfrau auch nicht ihre Arbeitsmittel in meiner Wohnung unter!? Es geht darum, dass der Platz ohnehin schon recht begrenzt ist. Wenn ein externer Hausmeisterservice in Anspruch genommen werden würde, würde dieser doch auch sein Arbeitsgerät mitbringen... Oder? Desweiteren: Darf der Hausmeister Gartengeräte (z.B. Rasenmäher oder Heckenscheren) von der Gemeinschaft absetzen/zahlen lassen? Vielen Dank! |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Die Geräte, die der Hausmeister nutzt, gehören der Gemeinschaft! Wo sollen die sonst untergebracht werden? Selbstverständlich muss auch die Gemeinschaft für deren Anschaffung/Kosten aufkommen! Die Landesbauordnung gilt für neu zu errichtenden Gebäude ab deren Imkrafttreten. Wenn in der Teilungserklärung keine Zweckbestimmung für den Raum erfolgt ist, kann die Gemeinschaft per Beschluss eine solche festlegen. Wer zahlt denn für die Reinigungsgeräte, die Deine Putzfrau benutzt und wo sind die untergebracht? Holt sie die mit nach Hause? |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Die Geräte gehören doch dem Hausmeister, und nicht der Gemeinschaft, finde ich. Als Eigentümer hat man doch auch keinen Einfluss darauf, wen der Verwalter als Hausmeister einstellt. Der Hausmeister hat doch demnach auch eine Selbstständige Tätigkeit und ist für seine Arbeitsgeräte selbst zuständig. Wenn das Beispiel der Putzfrau nicht zählt, dann der Elektriker der seinen Schraubendreher selbst mitbringt? Oder ein Gärtner, den ich für meinen Garten am eigenen Haus beauftrage, der bringt seine Scheren auch selbst mit... |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Zitat:
Im ersten Fall muss die WEG für die Arbeitsgeräte sicherlich eine Aufbewahrungs- bzw. Abstellmöglichkeit bieten. Auch die Gerätschaften werden von der WEG gestellt und gehören dieser. Im zweiten Fall kommt es darauf an, was mit dem Hausmeister vereinbart wurde.A) Benutzung der Gerätschaften der WEG? Dann siehe wie vorstehend. B) Hausmeister arbeitet mit "eigenem Gerät"? Dann hat er für die Unterbringung selbst zu sorgen (aber ohne besondere Vereinbarung nicht in den Gemeinschaftsräumen der WEG) und bezahlt diese auch selber. Bei der Verwaltung nachfragen, dürfte die Sachlage klären.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Hallo Klaus, vielen Dank für Deine Antwort. In dem "fiktiven" Fall war der Hausmeister "inoffiziell" für die WEG tätig. Ohne Vertrag! Er hat also wahrscheinlich schwarz gearbeitet, da er kein Gewerbe angemeldet hatte. Nachdem es zu Unstimmingkeiten zwischen 2 Eigentümern kam, wurde ihm die Sache zu heiß und er hat diese Tätigkeit gekündigt. Auf der Versammlung wurde durch den Verwalter erklärt, dass der Hausmeister zukünftig über die Verwaltungsgesellschaft beschäftigt werde ("...dann wäre er auch versichert..." so der Verwalter). Es gab keine Abstimmung. Im Protokoll wurde festgehalten, dass eine Kopie des Arbeitsvertrages allen Eigentümern zugestellt wird. Jedoch hat der Verwalter ca. 8 Monate nach dem Beschluss noch immer keinen Vertrag zugeschickt. Das klingt einfach alles nicht "Rechtens"! Vor allem wenn Eigentümer Kinderwägen und Fahrräder aus dem Kellerraum räumen müssen, damit dieser Herr seine Arbeitsgeräte unterstellen kann. |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Es kommt darauf an ob der HM. Angestellter der Verwaltung/Gemeinschaft ist oder um eine Fremdfirma handelt! |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Der HM ist Angestellter des Verwalters, sonst wäre das auf der Eigentümerversamlung doch beschlossen worden. Abgerechnet wird über die Nebenkostenabrechnung. |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Das muss nicht sein! Wenn der HM ausschließlich für die Wohnanlage tätig ist, gehören die Geräte auch der Gemeinschaft! Das sollte aber über die Anschaffung derselben über die "Buchhaltung" geklärt werden können. Wer hat sie gekauft? |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Zitat:
Und ausserdem beinhalten Verwalterverträge üblicherweise die Kompetenz des Verwalters, im Rahmen ordungsgemäßer Verwaltung (wozu ein Hausmeister zweifelsohne gehört) entsprechende Arbeitsverträge abzuschließen. Sofern dies so ist, wäre der Hausmeister sogar Angestellter der WEG, eben vertreten durch den Verwalter.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Hausmeistergeräte in Gemeinschaftsräumen Die Geräte gehören zum größten Teil dem HM privat. Er lässt immer verlauten, wieviel er macht und was er alles von seinem Geld gekauft hat. Er stelle sie der Allgemeinheit zur "Verfügung". Allerdings nur denen, die ihm in die Nase passen, da selbst gekauft ![]() Er ist auch ausschließlich für diese Anlage tätig. Über die Buchhaltung wurde nie etwas, ausser vielleicht Blumenerde, abgerechnet. |
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