Dies ist eine Diskussion zu Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche mal angenommen, es ist eine WEG von 6 Parteien. 5 davon haben Stellplätze Stellplätze vor dem Haus. Diese 5 haben Sondernutzungsrechte an ihren Stellplätzen. Es gibt auch einen Hausmeister, der sich um die Anlage kümmert. Für diesen Hausmeister gibt es nichts Schriftliches. Keinen Aufgabenplan oder Arbeitsvertrag. Jedem der neu dazu kommt wird gesagt, wir machen das einvernehmlich und jeder zahlt im Monat rund 18,-. Er kümmert sich um den Müll und die Grünanlagen. Das hat immer problemlos geklappt. Nach einem Streit nun räumt der Hausmeister nur noch 4 von den 5 Stellplätzen. Auch wurde gesagt, dass er in einer der Wohnungen keine Arbeiten mehr durchführen möchte. Kann der betreffende Eigentümer nun die Zahlung von den 18,- einstellen, weil nichts Schriftliches existiert, oder ist der Hausmeister zur Ausführung der Tätigkeiten, insbesondere die Schneebeseitigung des Parkplatzes verpflichtet? |
| |||
| AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche Das Thema gehört auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung. Wenn ein Wirtschaftsplan beschlossen worden ist, ist genau der Betrag monatlich zu zahlen, der im Einzelwirtschaftsplan ausgewiesen ist. Eigenmächtige Abzüge sind nicht erlaubt. MfG, Wohni |
| |||
| AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche Der Hausmeister ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig, nicht für Sondernutzungsrechte oder Sondereigentum! Dafür wird er von der Gemeinschaft bezahlt. |
| |||
| AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche Der Betrag wird nirgends erfasst, auch nicht im Wirtschaftsplan. Damals wurde gesagt: "Bitte ab ..... 18,- an: HAUSMEISTER überweisen". Seit dem läuft ein Dauerauftrag bei der Bank. Der Verwalter hat davon keine Kenntnis. |
| |||
| AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche Wer hat denn gesagt, dass bezahlt werden muss? So einfach geht es nicht! Festlegung von Wohngeldern kann nur durch die Gemeinschaft beschlossen und vom Verwalter abgerechnet werden. |
| |||
| AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche Bei dieser Sachlage kann der Eigentümer natürlich sofort damit aufhören, jeden Monat 18 € zu überweisen. Mit dem "Einvernehmen" ist es damit allerdings auch vorbei. Die Eigentümerversammlung wird halt in der nächsten Versammlung besprechen müssen, wie sie die Angelegenheiten Müll und Grünflächen künftig handhaben will. MfG, Wohni |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hausmeisterdienste+Kaution | Mietrecht | 22.12.2006 10:37 |
| Birka an Grenze auf Sondernutzungsfläche | Nachbarrecht | 27.08.2005 17:23 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios