Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Dies ist eine Diskussion zu Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 06:28
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 41
Keine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Hallo,

mal angenommen, es ist eine WEG von 6 Parteien. 5 davon haben Stellplätze Stellplätze vor dem Haus. Diese 5 haben Sondernutzungsrechte an ihren Stellplätzen.

Es gibt auch einen Hausmeister, der sich um die Anlage kümmert. Für diesen Hausmeister gibt es nichts Schriftliches. Keinen Aufgabenplan oder Arbeitsvertrag. Jedem der neu dazu kommt wird gesagt, wir machen das einvernehmlich und jeder zahlt im Monat rund 18,-. Er kümmert sich um den Müll und die Grünanlagen.

Das hat immer problemlos geklappt. Nach einem Streit nun räumt der Hausmeister nur noch 4 von den 5 Stellplätzen. Auch wurde gesagt, dass er in einer der Wohnungen keine Arbeiten mehr durchführen möchte.

Kann der betreffende Eigentümer nun die Zahlung von den 18,- einstellen, weil nichts Schriftliches existiert, oder ist der Hausmeister zur Ausführung der Tätigkeiten, insbesondere die Schneebeseitigung des Parkplatzes verpflichtet?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 13:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 102
Keine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Das Thema gehört auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung.

Wenn ein Wirtschaftsplan beschlossen worden ist, ist genau der Betrag monatlich zu zahlen, der im Einzelwirtschaftsplan ausgewiesen ist. Eigenmächtige Abzüge sind nicht erlaubt.

MfG, Wohni
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 13:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Der Hausmeister ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig, nicht für Sondernutzungsrechte oder Sondereigentum!
Dafür wird er von der Gemeinschaft bezahlt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.08.2010, 18:58
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 41
Keine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Zitat:
Zitat von Wohni Beitrag anzeigen
Das Thema gehört auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung.

Wenn ein Wirtschaftsplan beschlossen worden ist, ist genau der Betrag monatlich zu zahlen, der im Einzelwirtschaftsplan ausgewiesen ist. Eigenmächtige Abzüge sind nicht erlaubt.

MfG, Wohni
Der Betrag wird nirgends erfasst, auch nicht im Wirtschaftsplan. Damals wurde gesagt: "Bitte ab ..... 18,- an: HAUSMEISTER überweisen". Seit dem läuft ein Dauerauftrag bei der Bank. Der Verwalter hat davon keine Kenntnis.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 10:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Zitat:
Zitat von RockShox Beitrag anzeigen
Der Verwalter hat davon keine Kenntnis.
Wer hat denn gesagt, dass bezahlt werden muss?
So einfach geht es nicht! Festlegung von Wohngeldern kann nur durch die Gemeinschaft beschlossen und vom Verwalter abgerechnet werden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 13:42
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 102
Keine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Bei dieser Sachlage kann der Eigentümer natürlich sofort damit aufhören, jeden Monat 18 € zu überweisen.

Mit dem "Einvernehmen" ist es damit allerdings auch vorbei.

Die Eigentümerversammlung wird halt in der nächsten Versammlung besprechen müssen, wie sie die Angelegenheiten Müll und Grünflächen künftig handhaben will.

MfG, Wohni
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 19:56
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 41
Keine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RockShox hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausmeisterdienste Sondernutzungsfläche

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Tips!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hausmeisterdienste+Kaution Mietrecht 22.12.2006 10:37
Birka an Grenze auf Sondernutzungsfläche Nachbarrecht 27.08.2005 17:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN