Dies ist eine Diskussion zu Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag |
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag Den Umstand hat sich B schon selber zuzuschreiben! Welcher Regress sollte hier "anfallen"? Das Geld kommt halt ein paar Tage später. |
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag Regressansprüche wären die (sehr hohen) Zinsen der Kaufsumme für die Tage, andene das Geld "zu spät" aufgrund der Sache beim Verkäufer ankommt |
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag Zitat:
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag Schielu ist zuzustimmen, der Käufer ist aus dem Schneider. Ich frage mich nur, warum eine Überweisungsfrist von 3 Tagen nicht reicht, damit das Geld noch rechtzeitig da ist...na ja, am Freitag könnte das schon schiefgehen. Egal. Wollen wir hoffen, dass der Käufer nicht das Geld schon überwiesen hat, und zwar an einen Hartz-IV-Empfänger, der es dann in einem Tag verschleudert hat...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag Auch hier denke ich, der Käufer hat seine Schuldigkeit getan. Das wäre auch der Hammer...
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag Mich auch! |
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag OLG-CELLE – Aktenzeichen: 3 U 11/05 - Urteil vom 08.06.2005 Leitsätze: 1. Ein Bereicherungsanspruch besteht im Rahmen einer Fehlüberweisung jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs nicht vorliegen. 2. Das Verschulden des Empfängers kann bei einer Fehlüberweisung derart groß sein, dass das Mitverschulden der Bank dahinter gänzlich zurücktritt. 3. Grundsätzlich ist Mitverschulden bei einem Anspruch aus § 812 BGB nicht zu prüfen. Mit anderen Worten, wer z. B. als Arbeitsloser unverhofft EUR 5000,- auf seinem Konto vorfindet, diesen Geldbetrag abhebt und verprasst, kann sich hinterher nicht auf den Grund der Entreicherung berufen. Er ist voll haftbar. Allerdings haben wir das bekannte alte Problem aus der Praxis, daß man einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann, mit andere Worten: Wo nichts ist, ist nichts zu holen.
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag Und wie soll das auf den Käufer übertragbar sein? - Der hat doch die Zahlungsverpflichtung und nichts fälschlich empfangen. |
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| AW: Hauskaufvertrag, Kontonummer falsch im Kaufvertrag @ schielu Sunshine69 hatte nachgefragt, was wäre, wenn der unberechtigte Kontoinhaber das ihm falsch überwiesene Geld bereits ausgegeben hätte.
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