Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Hauskauf - Zubehör mitverkauft

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf - Zubehör mitverkauft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 15:08
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Question Hauskauf - Zubehör mitverkauft

Ich habe eine Frage zum Umfang des beim Immobilienerwerb automatisch mitverkauften Zubehörs: Wenn bei dem Kauf eines gebrauchten Hauses allgemein geregelt ist, dass dies mit dem damit verbundenen Zubehör verkauft wurde, sind dann außen angeschraubte Einrichtungen, z.B. Briefkasten, Außenleuchten, verschraubte Blumengitter etc. davon erfaßt? Gibt es hierzu Entscheidungen / Urteile?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 16:38
V.I.P.
 
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AW: Hauskauf - Zubehör mitverkauft

üblicherweise gehört das aufgezählte Zubehör zur Imobilie; me. auch alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist - sofern im notariellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 12:24
V.I.P.
 
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AW: Hauskauf - Zubehör mitverkauft

Zubehör sind bewegliche Sachen, die - ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein - dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör , wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird (§ 97 Abs. 1 BGB). Die Abgrenzung kann im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Zu den wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes gehören Türen, Fenster, Heizkörper, Öltank, die Zentralheizungsanlage, Waschbecken, Badewannen, Antennen, Markisen und Bodenbeläge, letztere jedenfalls, soweit sie zugeschnitten und verlegt sind. Eine Einbauküche ist jedenfalls wesentlicher Bestandteil, wenn sie eine Spezialanfertigung oder während der ursprünglichen Herstellung des Gebäudes eingebaut wurde, bei nachträglichem Einbau aber auch in Norddeutschland, in West- und Süddeutschland dagegen nicht. Einbaumöbel sind nicht wesentlicher Bestandteil, wenn sie an anderer Stelle ohne Weiteres wieder aufgestellt werden können; dies gilt auch für eine aus serienmäßigen Teilen hergestellte Schrankwand. Bei Sonderanfertigungen können sie aber wesentlicher Bestandteil des Gebäudes sein. Der Heizölvorrat ist Zubehör . Sauna, Vorhänge, Lampen, sonstige Einrichtungsgegenstände, Gartenmöbel und -geräte sind weder Bestandteil noch Zubehör . Sollen sie mitverkauft werden, sind sie im Kaufvertrag aufzuführen.
Die aufgeführten Gegenstände sind m.E. kein Zubehör.
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Alt 22.07.2009, 12:27
Boardneuling
 
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AW: Hauskauf - Zubehör mitverkauft

Meines Wissen nach muss das im Kaufvertrag geregelt sein, schielu hat das in seinem Beitrag ohnehin erwähnt. Bei einem Hauskauf sollte das unbedingt vom Käufer beachtet werden, dass sämtliches Zubehör etc. auch im Vertrag vermerkt ist. Habe mich in letzter Zeit viel mit Eigenheimfinanzierung beschäftigt und daher auch einige rechtliche Details aufgeschnappt. Wüsste aber nicht, dass es allgemeingültige Urteile hierzu gibt, ist wohl immer auf den Einzelfall zu beziehen.
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