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Hauskauf - weiterer Ablauf

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf - weiterer Ablauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By CruNCC

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  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 12:21
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Hauskauf - weiterer Ablauf

Hallo zusammen,

Angenommen Familie Mustermann hat ein passendes Haus gefunden, und möchten dies nun kaufen.
Mit der Eigentümerin Frau Beispiel sie sich einig.

Nun ist es aber so, dass Frau Beispiel möchte, dass der Notartermin so schnell wie möglich gemacht wird, da Frau Beispiel sich eine Eigentumswohnung gekauft hat, und das Geld benötigt.

Die Finanzierung steht.
80000 EK und 220000 Bank = Kaufsumme 300000.

Frau Beispiels neue Wohnung ist erst Januar 2011 bezugfertig.

Familie Mustermann möchte, dass das Geld der Bank frühestens 31.12.2010 überwiesen wird, da ja dann die ersten Raten fällig sind.

Wenn man nun im Oktober zum Notar gehen, kann das dann so geregelt werden, dass man eine Anzahlung mit dem EK (80000) macht, und den Rest dann zum 31.12.2010.

Lässt sich das sauber über den Vertrag beim Notatr regeln?

Gruß jo
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 16:19
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AW: Hauskauf - weiterer Ablauf

Zitat:
Zitat von jogisarge Beitrag anzeigen
Wenn man nun im Oktober zum Notar gehen, kann das dann so geregelt werden, dass man eine Anzahlung mit dem EK (80000) macht, und den Rest dann zum 31.12.2010.

Lässt sich das sauber über den Vertrag beim Notatr regeln?
Das kann man sogar jederzeit/sofort so machen:

Unter dem Vertragspunkt "Kaufpreisfälligkeit" wird das entsprechend vom Notar formuliert - je schneller, umso eher sind auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Kaufpreisfälligkeit erfüllt.
Darum möchte die Frau Beispiel sicher auch möglichst rasch zum Notar!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 19:22
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AW: Hauskauf - weiterer Ablauf

Zitat:
Zitat von jogisarge Beitrag anzeigen
Wenn man nun im Oktober zum Notar gehen, kann das dann so geregelt werden, dass man eine Anzahlung mit dem EK (80000) macht, und den Rest dann zum 31.12.2010.
Gezahlt wird im Normalfall bei Übergabe. Die Anzahlung ist ein Risiko für den Käufer und der Notar wird eine entsprechende Belehrung in den KV aufnehmen.

Wie der Verkäufer die neue ETW finanziert, ist nicht Sache des Käufes.
schielu likes this.

Geändert von CruNCC (18.09.2011 um 21:43 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 21:04
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AW: Hauskauf - weiterer Ablauf

Danke für eure Antworten.

Zitat:
#
Gezahlt wird im Normalfall bei Übergabe. Die Anzahlung ist ein Risiko für den Käufer und der Notar wird eine entsprechende Belehrung in den KV aufnehmen.
Wo wäre denn in diesem Fall ein Risiko ?

Ich dachte, die Anzahlung würde nach der Auflassungsvormerkung ausgezahlt und der Rest bei Übergabe.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 21:45
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AW: Hauskauf - weiterer Ablauf

Sorry, meine Antwort ist falsch.
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Alt 19.09.2011, 10:46
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AW: Hauskauf - weiterer Ablauf

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Sorry, meine Antwort ist falsch.
Nein, das ist sie nicht! Wenn irgendetwas vor Übergabe "schief" läuft und der Vertrag nicht erfüllt werden kann, kann es wegen der Vorauszahlung Probleme geben. Die Verkäuferin sollte ihren Wohnungskauf zwischenfinanzieren.
Diese frühere Zahlung sollte nur bei großem Vertrauen erfolgen.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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