Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf - Vorbesitzer verzögert die Räumung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf - Vorbesitzer verzögert die Räumung nehmen wir einmal an Person A kauft ein Haus. Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Vereinbart wurde dass der Kaufpreis am Tag X fällig ist, vorausgesetzt Haus und Grundstück sind besenrein. Der Vorbesitzer hat das Haus weitgehend geräumt, bis auf Berge von Müll. Er ist seiner Verpflichtung zur besenreinen Übergabe nicht nachgekommen und verzögert die Räumung immer wieder mit fadenscheinigen Gründen wie z.B. Krankheit, kein Geld für Container, etc. Die Verzögerung könnte z.B. jetzt zwei bis drei Wochen betragen. Nehmen wir mal an der komplette Kaufpreis geht an die Bank des Vorbesitzers, d.h. er selbst bekommt keinen Cent ausbezahlt. Ihm ist es also relativ egal wann er räumt, da er ja eh nichts davon hat. Was kann A tun um die Sache zu beschleunigen? Gibt es die Möglichkeit eine Zwangsräumung durchzusetzen, obwohl A noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist (Auflassung ist eingetragen)? Wie wäre es dann mit den Kosten? Die Räumung des Grundstücks alleine würde wohl ohne Lohn ca. 600 an Entsorgungskosten ausmachen. Gäbe es andere Möglichkeiten Druck auszuüben? Dürfte A z.B. alle Sachen auf einen (sehr großen) Anhänger laden und zur neuen Anschrift des Verkäufers bringen? A überlegt ob es sinnvoll wäre den Vorbesitzer schriftlich in Verzug zu setzen, mit Angabe einer letzten Frist zur Räumung mit Androhung der Weitergabe der entstehenden Kosten für die Räumung und evtl. den finanziellen Schaden für entgangene Mieteinnahmen aufgrund des Verzugs. Macht das Sinn? Wie müsste so ein Schreiben möglichst rechtssicher formuliert werden? Nehmen wir mal an A möchte möglichst kostengünstig seine Interessen durchsetzen, da zu befürchten wäre dass beim Verkäufer nichts zu holen wäre. Außerdem könnte man davon ausgehen dass der Verkäufer die Räumung noch einige Zeit heraus zögert. Gruß Antonno |
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| AW: Hauskauf - Vorbesitzer verzögert die Räumung Vor allem nicht vorher zahlen! Ist im Kaufvertrag keine vollstreckbare Unterwerfung zur Räumung drin? Ansonsten Fristsetzung mit Androhung der kostenpflichtigen Ersatzvornahme. Sprich mal mit dem Notar. Der hat auch Ideen! |
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| AW: Hauskauf - Vorbesitzer verzögert die Räumung Gezahlt wird erst wenn Haus und Grundstück leer sind. Im Kaufvertrag ist ein Termin festgelegt an dem das Haus besenrein übergeben werden muss. Der Termin ist längst verstrichen. Ich denke mal der Notar ist eine gute Idee. Zusätzlich kann man es ja auch mal bei der Bank des Verkäufers probieren. Ich denke die wollen auch ihr Geld haben und können Druck machen. |
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