Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten ich habe folgenden theoretischen Fall. Wie denkt ihr? Käufer kauft Objekt von Verkäufer per notariellen Vertrag für 95T. Der Makler der Verkäuferin stellt die üblichen 3,57% dem Verkäufer in Rechnung. Die Fälligkeit würde im Kaufvertrag geregelt. Vor dem Notartermin würde der Makler den Käufer darauf hinweisen, dass die Verkäuferin nur verkauft wenn der Käufer die Verkäufercourtage (20.000 E ) übernimmt, da die Verkäuferin mit dem Kaufbetrag Schulden bedient und kein Geld zu Bezahlung der Vereinbarung mit dem Makler hat. Hierfür würde der Käufer vor dem Notartermin ein Schriftstück unterschreiben auf dem er im Falle des Kaufes des Objekts dem Makler 20.000 schuldet, fällig mit Kaufpreiszahlung. Dass es sich um eine Verkäufercourtage handelt wäre nicht erwähnt. Nach dem Notartermin würde durch ein persönliches Gespräch zw.käufer und verkäuferin herauskommen, dass die verkäuferin dem makler diese gebühr gar nicht schuldet. die verkäuferin wäre so verärgert, dass sie nun den kaufvertrag des objekts in Frage stellt und die abwicklung schuldhaft verzögert. im Prinzip würde Sie das Geld das dem Makler zusteht gerne beanspruchen. Wenn sie das Geld nicht bekommt (20.000 E) würde sie den Kaufvertrag anfechten, da der Makler sie als auch den Verkäufer arglistig getäuscht hätte. Sie würde sich das so vorstellen, dass sich darum kümmert, dass der Makler von seiner Forderung iHv. 20.000 E gg. dem Käufer zurücktritt und sie dann das Geld erhält. Der Käufer argumentiert dass sie bereit war für 95T das Haus zu verkaufen, Sie das Geld also nicht bekommt und auch der Makler das Geld nicht erhält, da er den Käufer arglistig getäuscht hätte (da es keine Verkaufscourtage ist). Frage: Wie wäre das in so einem Fall? Wäre der Kaufvertrag druch den Verkäufer anfechtbar? Wenn ja, warum? Schuldet der Käufer dem Makler das Geld oder wäre das wegen der arglistigen Täushung tatsächlich erfolgreich(!) anfechtbar Danke und liebe Grüße Pampersrocker |
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Das habe ich nicht so ganz verstanden. Was muss der Käufer jetzt zahlen, die 95.000 plus Maklercourtage plus 20.000,-- zusammen 118.391,50 Euro? Oder muss er vom Kaufpreis 20.000 an den Makler zahlen? P.S.: Der Sachverhalt ist hinreichend anonym, zusätzlicher Konjunktiv ist nicht erforderlich.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Hallo Remby, der Käufer zahlt 95.000 Kaufpreis (notarvertrag) + 3,57% an den Makler von 95T (ebenfalls im Anhang Notarvertrag) + 20.000 an den Makler (Seperates Schuldanerkenntnis vom Käufer gg. dem Makler. Angeblich eine Summe die der Verkäufer im Falle des Verkaufs dem Makler versprochen haben soll und die vom Käufer getragen werden soll) Und genau um diese 20T geht es. Der Verkäufer weiß nix davon dass er dies dem Makler schuldet. Seine Argumente: Da der Käufer ja bereit war 95T+20T für das Objekt insgesamt zu zahlen soll der Makler, der gg. dem Verkäufer betrügerisch aufgetreten ist und den Käufer getäuscht hat von den 20T zurücktreten und der Käufer soll das Geld dann an den Verkäufer zusätzlich zahlen. Der Käufer weigert sich aber, den Betrag grundsätzlich irgendjemanden zu zahlen da der Makler ihn getäuscht hat und der Verkäufer das Haus laut Notarvertrag für 95T verkauft hat. Der Verkäufer erpresst nun und sagt: Wenn der Makler zurücktritt und "Du" Verkäufer mir das Geld (20.000) nicht gibst, dann fechte ich den Vertrag insgesamt an weil der Makler uns beide arglistig getäuscht hat. Deshalb die Frage: Ist der Vertrag seitens des Verkäufers anfechtbar, oder ist es nicht vielmehr so, dass der Veräufer evlt. Schadensersatzforderungen gg. dem Makler haben könnte, aber der geschlossene Kaufvertrag doch auf jeden Fall gültig ist? Danke und LG |
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Zitat:
Als Käufer würde ich die Maklerprovision zurückweisen da 1.) weil der Makler getäuscht hat und 2.) die Forderung völlig überhöht ist! gucke hier: http://www.banktip.de/News/22468/Urt...tenwidrig.html |
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Danke Dir. Obwohl der Makler die Verkäuferin getäuscht ("der zahlt nur 95.000 ") und den Käufer getäuscht hat ("die 20.000 sind "Verkäufercourtage")? In dem Falle wäre eine Entscheidung wichtig. Gibt man klein bei (zahlt bei Rücktritt Makler die 20.000 an den Verkäufer) oder lässt man sich auf den Prozess der Anfrechtung des Kaufvertrags ein? Wie wäre die Chanche hier eines Verkäufers zu gewinnen? Danke |
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Der Makler hat beide getäuscht, Verkäuferin und Käufer. Als Käufer würde ich dem Makler nichts zahlen, mit der Begründung der Sittenwidrigkeit (siehe schielu). Dann würde ich möglichst schnell von dem Objekt Besitz ergreifen und vollendete Tatsachen schaffen. Zusätzlich würde ich mir einen guten Anwalt nehmen, man weiß ja nie.....
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Wie der Makler das nennt, was er fordert, halte ich für unwichtig. Insgesammt fordert der Makler mehr als 23.000,-- . Vor kurzem gabe es ein höchstrichterliches Urteil zu Thema mit Tenor 7% Courtage sind unmoralisch und 11% Courtage sind sittenwidrig. Hier dürfte der Makler auch seinen Anspruch aus dem Kaufvertrag verwirkt haben. |
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Zitat:
Mir ist auch nicht erklärlich, was der Verkäufer noch will, der hat doch den Kaufvertrag unterschrieben! Dort stand doch der Kaufpreis drin und den hat er vom Käufer zu bekommen und sonst nichts! |
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Der Makler hat der Verkäuferin erklärt, der Käufer sei nur bereit, 95.000 für das Objekt zu zahlen. In Wirklichkeit war der Käufer aber bereit, 115.000 zu zahlen. Den möglichen Mehrpreis von 20.000 hat der Makler einkassiert, da er wiederum den Käufer mit einer falschen Story täuschte. Die Verkäuferin wurde meiner Meinung nach durch arglistige Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt. Sie kann somit diese Willenserklärung anfechten. Wird dies wirksam, ist der Kaufvertrag mangels gültiger Willenserklärung nichtig.
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| AW: Hauskauf: Verkäuferin würde anfechten Zitat:
Zitat:
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