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hauskauf und verschwiegener fehlender hauswasseranschluß

Dies ist eine Diskussion zu hauskauf und verschwiegener fehlender hauswasseranschluß innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2007, 14:36
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hauskauf und verschwiegener fehlender hauswasseranschluß

zwischen a und b wird ein haus verkauft.
der markler (im exposé, natürlich unter ausschlus der richtigkeit der gemachtn angaben) sowie die verkäufer (a) versichern dass das grundstück voll erschlossen ist. das gebäude wird geräumt und der kaufpreis durch die käufer (b) bezahlt.
durch einen "änderungsantrag" bei der zuständigen wasserwirtschaft stellt sich heraus das das grundstück nicht voll erschlossen ist, soll heißen: es besteht gar kein hausanschluss mit trinkwasser.
im notarvertrag steht u. a. das den verkäufern nichts bekannt ist über mängel am grundstück und der baulichkeit und musst dies bestätigen, des weiteren steht im vertrag das b das haus im gegenwärtigen zustand erwirbt.
von dem nicht vorhandenen wasseranschluss konnte b somit gar nichts wissen, da von a und dem markler versichert wurde das alles voll erschlossen sei.

hat b jetzt selbst "schuld" weil er von seinem recht nach kaufvertragserstellung nicht gebrauch gemacht hat und bei den jeweiligen erschließungsträgern "nachgeforscht" hat bevor der kaufpreis bezahlt wurde und bleibt jetzt auf den kosten der erschließung sitzen oder ist das ein "versteckter mangel" den b kostenmäßig nach erschließung bei a einfordern kann, da von ihm ja bestätig wurde, dass das grundstück voll erschlossen sei und b es so im "guten glauben" erworben hat.

Geändert von Schnuddelchen (10.08.2007 um 11:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2008, 12:46
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AW: hauskauf und verschwiegener fehlender hauswasseranschluß

Es ist schon ein paar Monate her und ich bin kein Jurist

Allerdings fällt mir dazu ein, dass ein Grundstück als voll erschlossen gilt, wenn die Möglichkeit zum Anschluss (Kanal, Wasser....) gegeben ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2008, 12:45
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AW: hauskauf und verschwiegener fehlender hauswasseranschluß

Zitat:
Zitat von Schnuddelchen
bleibt jetzt auf den kosten der erschließung sitzen oder ist das ein "versteckter mangel" den b kostenmäßig nach erschließung bei a einfordern kann, da von ihm ja bestätig wurde, dass das grundstück voll erschlossen sei und b es so im "guten glauben" erworben hat.
Hier handelt es sich um den Wasseranschluss und nicht um die Erschließung, dessen Fehlen der Käufer bei der Besichtigung hätte feststellen können (müssen).
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