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Hauskauf über Gericht

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf über Gericht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 14.08.2009, 20:23
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Hauskauf über Gericht

Interessent A möchte das Haus von Besitzer B kaufen. Dieser lebt in einem Heim und wird betreut. Der Verkauf geht übers Amtsgericht. Es sind weitere Interessenten vorhanden.
Was kann Interessent A machen, damit sich das Gericht für ihn entscheidet? Nachbar von Besitzer B ist Vater von Interessent A und der Hauskauf eine einmalige Möglichkeit.
Worauf achtet das Gericht bei Zuteilung?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 11:52
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AW: Hauskauf über Gericht

Zitat:
Zitat von klein-s
Worauf achtet das Gericht bei Zuteilung?
In erster Linie auf den Preis/Gebot. Hier wäre ein Gespräch mit dem zuständigen Pfleger angebracht.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 14:18
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AW: Hauskauf über Gericht

Sorry, dass ich den Thread "wieder erwecke", aber es gibt Person C, die momentan in genau derselben Lage ist. Die Eltern von Person C von auf der einen Seite einer Doppelhaushälfte und die andere Hälfte soll nun verkauft werden. Person C möchte diese natürlich sehr gerne haben. Die Vorbesitzerin ist nun in Pflege und das Haus wird vom Sohn über das Gericht verkauft (ein Makler regelt alles). Dieser würde auch am liebsten direkt Person C das Haus verkaufen, ist ja aber an das Gericht gebunden.

Gibt es für Person C irgendeine Möglichkeit "helfend" einzugreifen?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 16:26
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AW: Hauskauf über Gericht

Na klar: Immer den höchsten Kaufpreis bieten ;-)
Im Ernst, das Gericht muss die Interessen der betreuten Person wahrnehmen und deren Interesse ist es halt, einen möglichst hohen Kaufpreis zu bekommen.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 21:19
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AW: Hauskauf über Gericht

Zitat:
Zitat von Donn Beitrag anzeigen
Die Vorbesitzerin ist nun in Pflege und das Haus wird vom Sohn über das Gericht verkauft (ein Makler regelt alles). Dieser würde auch am liebsten direkt Person C das Haus verkaufen, ist ja aber an das Gericht gebunden.
Die Eigentümerin (weshalb Vorbesitzerin?) ist nicht in Pflege, sondern es ist eine Betreuung angeordnet.Der Verkauf läuft auch nicht über das Gericht, der Sohn kann den Verkauf abwickeln; allerdings ist die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich. Diese wird nur erteilt, wenn ein entsprechender Kaufpreis erzielt wird.
Zitat:
Gibt es für Person C irgendeine Möglichkeit "helfend" einzugreifen?
Das ganze wird über den Kaufpreis geregelt, wenn C am meisten zahlt, ist das kein Problem.
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