Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf - Strom- und Wasserkosten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf - Strom- und Wasserkosten angenommen A kauft von B ein Haus ... letzter Räumungstag von B war der 17.04.2009 (jedoch nicht vertraglich festgehalten), Notartermin war am 26.05.2009, gem. notariellem Vertrag muss am 30.06.2009 der Kaufpreis bezahlt werden. Nun kommt B (Verkäufer) auf A (Käufer) zu und sagt, dass man die Wasser- und Stromkosten am 17.04.2009 (letzter Räumungstag, wie o. e.) abgelesen hat und die seither angefallenen Kosten an A berechnen wird mit der Begründung, dass A seit diesem Termin über Zugang zum Haus verfügt und nach Absprache bereits mit Renovierungsarbeiten begonnen hat (mit den arbeiten wurde "Sicherheitshalber" jedoch erst ab ca. 10.06.2009 begonnen). A war jedoch bei der Ablesung der Zähler nicht anwesend und wurde hierüber auch erst jetzt informiert, des weiteren hat A immer noch nicht sämtliche Schlüssel von B erhalten, wodurch ja auch nicht sichergestellt ist, dass noch jemand anderes ins Haus kann und Strom verbraucht. Wie sieht es hier nun aus für A? Muss er tatsächlich die Kosten übernehmen? Danke für entsprechende Hilfe und Info´s! suno74 |
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| AW: Hauskauf - Strom- und Wasserkosten A sollte gemeinsam mit B sofort nochmal die aktuellen Stände ablesen und sich dann überlegen, ob die Differenz zu den Werten, die von B am 17.04. festgestellt wurden so groß ist, dass es sich lohnt darüber zu streiten..... |
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| AW: Hauskauf - Strom- und Wasserkosten ... Danke mal für die schnelle Info, diese Möglichkeit hat A (selbstverständlich) schon in Betracht gezogen, jedoch was ist, wenn B hierauf nicht eingeht? mfg suno74 |
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| AW: Hauskauf - Strom- und Wasserkosten Soll das heißen, dass B dem A den Zählerstand per 17.04. nicht mitteilen will? |
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| AW: Hauskauf - Strom- und Wasserkosten ... B (Verkäufer) hat lediglich gesagt, dass er A die seit 17.04. angefallenen Kosten für Strom und Wasser in Rechnung stellen wird, jedoch hat A keine Kenntnisstand über den Zählerstand vom 17.04. bzw. muss sich hier auf die Angabe von B verlassen. Hört sich nun etwas komisch an, aber man muss hinzufügen, dass B (Verkäufer) eine Erbengemeinschaft ist und der Verkauf über eine befugte Einzelperson abgewickelt wurde (die Erbengemeinschaft besteht aus 4 Parteien). Absprachen die zwischen A und dieser Einzelperson getroffen wurden (was verschiedene Gegenstände des Hausrates anbelangt etc.) wurden von einer der Parteien nicht eingehalten. Aus diesem Grund ist A nun etwas, sagen wir mal mistrauisch, da ausgerechnet die Partei, die sich nicht an die getroffenen Absprachen gehalten hat, die Zähler abgelesen hat. mfg suno74 |
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