Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf notarieller Vorvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf notarieller Vorvertrag Familie A möchte gerne ein Haus kaufen, das zur Zeit noch an Familie B vermietet ist. Es gäbe nun eine Möglichkeit, dass Familie A den Kaufpreis erst an die Verkäufer zahlen wird (notariell beglaubigt) wenn Familie B ausgezogen ist. Was wäre nun, wenn in der Zeit Familie A etwas passieren würde und sie den Kaufpreis nicht mehr zahlen könnten. Würde das dann auf das Kind von Familie A übergehen (Kind ist 5 Jahre) oder Eltern von Familie A? Vielen Dank |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Die Erben treten in die Verpflichtung ein! Kein seriöser Notar sollte so einen Vertrag beurkunden. Fam. B. hat kein Kündigungsrecht. Dieses hätte nur Fam. A, nach Eigentumsübertragung, wegen Eigenbedarf. Auch bedürfte es dazu keines "Vor"-Vertrages. Das könnte in einem Kaufvertrag vereinbart werden.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Hallo schielu, leider verstehe ich nicht ganz ihre Antwort. Warum wird kein Vor-Vertrag benötigt? Erläuterung: Familie B nur Mieter nicht Verkäufer |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Ok. dann reicht es also vollkommen aus, wenn im Kaufvertrag eine Klausel vermerkt ist, dass der Kaufpreis erst bei Auszug der Mieter fällig wird? Familie A wäre dann aber schon im Grundbuch eingetragen, obwohl Kaufpreis noch nicht übergegangen ist? Viele Fragen.....Sorry |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Zitat:
Nein, da wäre Familie A sicherlich nicht. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt erst nach Entrichtung des Kaufpreises und dementsprechender Bestätigung des Verkäufers. Vorher steht im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Danke Klaus, könnte dann Familie A überhaupt den jetzigen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen? Denn dazu muss Familie A ja im Grundbuch eingetragen sein, oder? |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Zitat:
Edit: mal aus der Praxis betrachtet: wenn Familie A erst nach Auszug des Mieters den Kaufpreis bezahlen soll, führt das letztlich -s.o.- zur Quadratur des Kreises: A kann nicht kündigen, da kein Eigentümer, und A wird nicht Eigentümer, weil der Verkäufer kein Geld bekommt. Selbst wenn man abwegiger Weise unterstellt, dass A kündigen könnte, wäre der Erhalt der Verkaufspreises für den Verkäufer u.U. nicht bestimmbar irgend wann, da sich Familie B gegen die Eigenbedarfskündigung zur Wehr setzen könnte. Der sich daraus ergebende Rechtsstreit könnte sich erheblich dahin ziehen. Welcher Verkäufer macht das mit? Und: welcher Notar würde eine solche Klausel in einen Kaufvertrag aufnehmen (na gut, vereinbaren kann man (fast) alles....)
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, sehe ich eigentlich genauso. Nehmen wir mal an, der Vorschlag so wie geschrieben, stammt vom Verkäufer selbst und vom Makler? |
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| AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag Zitat:
Wie oben schon geschrieben wurden, kann der Käufer erst kündigen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer steht und das wiederum setzt die Zahlung des Kaufpreises voraus. Dieser "Fall" ist ja nicht selten, die Vorgehensweise sollte man mit dem Notar besprechen. |
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