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Hauskauf notarieller Vorvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf notarieller Vorvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By schielu

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 13:57
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Hauskauf notarieller Vorvertrag

Haoo Zusammen,

Familie A möchte gerne ein Haus kaufen, das zur Zeit noch an Familie B vermietet ist.
Es gäbe nun eine Möglichkeit, dass Familie A den Kaufpreis erst an die Verkäufer zahlen wird (notariell beglaubigt) wenn Familie B ausgezogen ist.

Was wäre nun, wenn in der Zeit Familie A etwas passieren würde und sie den Kaufpreis nicht mehr zahlen könnten. Würde das dann auf das Kind von Familie A übergehen (Kind ist 5 Jahre) oder Eltern von Familie A?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 15:04
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Die Erben treten in die Verpflichtung ein!
Kein seriöser Notar sollte so einen Vertrag beurkunden. Fam. B. hat kein Kündigungsrecht. Dieses hätte nur Fam. A, nach Eigentumsübertragung, wegen Eigenbedarf. Auch bedürfte es dazu keines "Vor"-Vertrages. Das könnte in einem Kaufvertrag vereinbart werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 15:50
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Hallo schielu,

leider verstehe ich nicht ganz ihre Antwort. Warum wird kein Vor-Vertrag benötigt?

Erläuterung: Familie B nur Mieter nicht Verkäufer
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 15:54
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Zitat:
Zitat von CoMaMi Beitrag anzeigen
leider verstehe ich nicht ganz ihre Antwort. Warum wird kein Vor-Vertrag benötigt?
Weil dort nichts anderes steht als in einem Hauptvertrag. Es kostet nur mehr Gebühren.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 16:01
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Ok. dann reicht es also vollkommen aus, wenn im Kaufvertrag eine Klausel vermerkt ist, dass der Kaufpreis erst bei Auszug der Mieter fällig wird? Familie A wäre dann aber schon im Grundbuch eingetragen, obwohl Kaufpreis noch nicht übergegangen ist?

Viele Fragen.....Sorry
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 17:04
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Zitat:
Zitat von CoMaMi Beitrag anzeigen
Ok. dann reicht es also vollkommen aus, wenn im Kaufvertrag eine Klausel vermerkt ist, dass der Kaufpreis erst bei Auszug der Mieter fällig wird? Familie A wäre dann aber schon im Grundbuch eingetragen, obwohl Kaufpreis noch nicht übergegangen ist?

Viele Fragen.....Sorry

Nein, da wäre Familie A sicherlich nicht. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt erst nach Entrichtung des Kaufpreises und dementsprechender Bestätigung des Verkäufers. Vorher steht im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers.
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Gruß

Klaus
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 17:23
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Danke Klaus,

könnte dann Familie A überhaupt den jetzigen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen? Denn dazu muss Familie A ja im Grundbuch eingetragen sein, oder?
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  #8 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 17:26
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Zitat:
Zitat von CoMaMi Beitrag anzeigen
Danke Klaus,

könnte dann Familie A überhaupt den jetzigen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen? Denn dazu muss Familie A ja im Grundbuch eingetragen sein, oder?
Wenn die Familie A Eigentümer der Immobilie geworden ist, dann kann sie den Mietern wg. Eigenbedarf kündigen - vorher m.E nicht.

Edit: mal aus der Praxis betrachtet: wenn Familie A erst nach Auszug des Mieters den Kaufpreis bezahlen soll, führt das letztlich -s.o.- zur Quadratur des Kreises: A kann nicht kündigen, da kein Eigentümer, und A wird nicht Eigentümer, weil der Verkäufer kein Geld bekommt. Selbst wenn man abwegiger Weise unterstellt, dass A kündigen könnte, wäre der Erhalt der Verkaufspreises für den Verkäufer u.U. nicht bestimmbar irgend wann, da sich Familie B gegen die Eigenbedarfskündigung zur Wehr setzen könnte. Der sich daraus ergebende Rechtsstreit könnte sich erheblich dahin ziehen. Welcher Verkäufer macht das mit? Und: welcher Notar würde eine solche Klausel in einen Kaufvertrag aufnehmen (na gut, vereinbaren kann man (fast) alles....)
__________________
Gruß

Klaus
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  #9 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 18:57
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, sehe ich eigentlich genauso. Nehmen wir mal an, der Vorschlag so wie geschrieben, stammt vom Verkäufer selbst und vom Makler?
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  #10 (permalink)  
Alt 15.10.2011, 10:43
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AW: Hauskauf notarieller Vorvertrag

Zitat:
Es gäbe nun eine Möglichkeit, dass Familie A den Kaufpreis erst an die Verkäufer zahlen wird (notariell beglaubigt) wenn Familie B ausgezogen ist.
Das ist durchaus möglich, dabei ist es aber Sache des Verkäufers, die Mieter zum Auszug zu bewegen ("Abfindung"?). Vll kann man sich mit den Mieter einigen.

Wie oben schon geschrieben wurden, kann der Käufer erst kündigen, wenn er im Grundbuch als Eigentümer steht und das wiederum setzt die Zahlung des Kaufpreises voraus.

Dieser "Fall" ist ja nicht selten, die Vorgehensweise sollte man mit dem Notar besprechen.
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