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Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 11:00
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Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Angenommen ein verheiratetes Paar (kein Ehevertrag) kauft gemeinsam ein Haus aus einer Zwangsversteigerung. Aus persönlichen Gründen kann die Ehefrau nicht mit zur Versteigerung kommen und schafft es auch nicht mehr rechtzeitig, eine Vollmacht zum Eintrag ins Grundbuch, ausstellen zu lassen. Der Ehemann ersteigert das Haus also allein und lässt sich auch allein in das Grundbuch eintragen.

Entgegen dem Grundbucheintrag stehen beide Ehepartner in der Hausfinanzierung bei der Bank!

Frage:

1. Können der Ehefrau Nachteile aus dem alleinigen Eintrag ihres Ehegatten im Grundbuch entstehen?! Falls ja: welche?

2. Der Ehemann hat zwei Kinder aus erster Ehe und ein weiteres gemeinsames Kind mit seiner aktuellen Ehefrau. Angenommen dem Ehemann stößt etwas zu (hohes Berufsrisiko). Wie sieht es hier mit möglichen Nachteilen im Erbrecht gegenüber den Kindern aus erster Ehe aus?! Welche Regelung sollte getroffen bzw. welche Nachlasserklärung getroffen werden, um die Ehefrau und ihr gemeinsames Kind mit dem Ehemann abzusichern?!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 11:06
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Dringend den Eintrag nachholen, da es sonst bei einer Trennung schon alleine, erst mal lange Wege gäbe, um festzustellen, wie die Besitzverhältnisse sind!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 11:26
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Zitat:
Zitat von valerie
Dringend den Eintrag nachholen, da es sonst bei einer Trennung schon alleine, erst mal lange Wege gäbe, um festzustellen, wie die Besitzverhältnisse sind!
Aber ist das denn im Falle der Gütergemeinschaft beim Kauf einer Immobilie nach der Hochzeit nicht automatisch klar??

Durch die Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider Ehepartner (Gesamtgut). Damit werden auch für die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eines Ehegatten bestimmten Sachen, wie Haushaltsgegenstände, Schmuck und Arbeitsgeräte, Gesamtgut. Gesamtgut wird sowohl das Vermögen, welches die Verlobten vor Eheschließung hatten, als auch das Vermögen, welches die Ehegatten während der Ehe erwirtschaften. Auch dasjenige, was die Ehegatten durch ihre Arbeit oder durch den selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes erlangen, fällt somit dem Gesamtgut an.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 11:29
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Zitat:
Zitat von valerie
Dringend den Eintrag nachholen, da es sonst bei einer Trennung schon alleine, erst mal lange Wege gäbe, um festzustellen, wie die Besitzverhältnisse sind!
Da gibt es keine langen Wege! Die Besitzverhältnisse sind eindeutig, der Ehemann ist Alleiengeütmer.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 11:33
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Zitat:
Zitat von CruNCC
Da gibt es keine langen Wege! Die Besitzverhältnisse sind eindeutig, der Ehemann ist Alleiengeütmer.
Ähh?! Das verstehe ich nicht. Was ist mit der Gütergemeinschaft?
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Alt 26.06.2009, 11:50
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Bei immobilien und Grundstücken gilt nur der als Eigentümer der notariell beglaubigt eingetragen ist, eine geschiedene Frau könnte dann zwar Ansprüche erheben, da sie z.B. mit abgezahlt hat, dieses müßte aber erst mal geklärt werden, und i.d.R. würde es dann auch einen Scheidungsprozeß darum geben-deshalb die Formulierung lange Weg, sry
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  #7 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 12:05
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Beim Notar war das Ehepaar nach Hauskauf gemeinsam. Sie hat ebenso unterschrieben, wie er ... Wäre der Eintrag ins Grundbuch dann also nur noch Formsache?!

Wie sieht es mit den Erbverhältnissen aus? Wäre eine Nachlasserklärung ratsam, damit die Kinder aus erster Ehe im Falle des Ablebens ihres Vaters keine Auszahlung fordern könnten?!
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  #8 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 12:56
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Zitat:
Zitat von Trimidy
Ähh?! Das verstehe ich nicht. Was ist mit der Gütergemeinschaft?
Meine Antwort bezog sich auf diesen Sachverhalt
Zitat:
Angenommen ein verheiratetes Paar (kein Ehevertrag)
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  #9 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 12:58
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

Zitat:
Zitat von Trimidy
Beim Notar war das Ehepaar nach Hauskauf gemeinsam. Sie hat ebenso unterschrieben, wie er ...
Laut Beitrag wurde das Haus ersteigert und nicht gekauft??
Was wurde denn beim Notar unterschrieben?
Zitat:
Wie sieht es mit den Erbverhältnissen aus? Wäre eine Nachlasserklärung ratsam, damit die Kinder aus erster Ehe im Falle des Ablebens ihres Vaters keine Auszahlung fordern könnten?!
Bei Patchworkfamilien ist eine Beratung beim Notar auf jeden Fall sinnvoll.
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  #10 (permalink)  
Alt 26.06.2009, 13:00
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AW: Hauskauf - Nachteile, wenn nur Ehemann im Kaufvertrag steht?!

also, jetzt stehe ich auf dem Schlauch, wenn beide beim Notar waren und beide unterschrieben haben, käme es drauf an, was im Kaufvertrag steht-normalerweise wäre es dann so, dass beide zu einem halben Anteil kaufen.
Der Notar ist dann verpflichtet, diesen Kaufvertrag weiterzuleiten, so dass das, was im Vertrag steht auch verhältnismäßig eingetragen wird.
Wie sieht denn dieser angenommene Vertrag aus, was stünde drin?
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