Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf mit /ohne Untermieter innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt:Mal angenommen, in einem zu verkaufenden Reihenhaus wohnt seit 30 Jahren im Kellerzimmer der Untermieter X. Die eigentliche Besitzerin Z. der Immobilie ist bereits aufgrund von Demenz im Seniorenheim. Ehepaar Y möchte das Haus nun kaufen (natürlich zur eigenen Nutzung) und möglichst bald einziehen. Der Makler sichert dabei zu, dass dass das Haus auf jeden Fall mieterfrei geliefert würde - hierum würden sich die Verwandten von Frau Z. kümmern und "dies auf ihre eigene Kappe nehmen" (evtl. durch Anbieten einer Wohnung) . Die mieterfreie kurzfristige Übergabe des Hauses soll selbstverständlich im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Den Verwandten von Frau Z. geht es ebenfalls um eine schnelle Übergabe. Kann sich das Ehepaar Y. sich dann darauf wirklich verlassen? Oder ist damit zu rechnen, dass wenn der Mieter sich quer stellt, dieser im Haus bleiben kann? Der Untermieter X. ist natürlich über den Verkauf informiert. Was geht in diesem Falle vor? Der Kaufvertrag oder die Rechte des Mieters? Ich danke vielmals im voraus!!! |
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| AW: Hauskauf mit /ohne Untermieter Kauf bricht nicht Miete! Wenn der Mieter sich weigert auszuziehen, haben die Käufer ein Problem. Im Kaufvertrag kann viel stehen! Am besten vor Abschluss des KV's mit dem Notar darüber sprechen. |
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