Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf mit Kapital von Kindern innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf mit Kapital von Kindern Die beiden Kindern (3 und 6) haben jeweils 35.000 Euro auf ihren Konten. Wäre es für die Eltern möglich dieses Kapital in den Immobilienkauf mit einfliessen zu lassen? Oder wäre in diesem Falle eine Schenkungssteuer (von Kind an Eltern) fällig? Viele Grüße! Andreas |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern Das ist zwar eine Szeuerrechtsfrage aber: Schenkungssteuer fällt keine an, da unter den Freibeträgen leigend.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern Wie hoch ist der Freibetrag? Von Kinder auf die Eltern doch nur 20.000€ (innerhalb 10 Jahre), oder? Danke für die Antwort! |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern halt, stop. die eltern dürfen im namen der kinder mit deren kohle keine geschäfte mit sich selber machen (schekung geht schon gar nicht!). das wäre ein verbotenes inschigeschäft (§ 181 bgb). ich vermute, dass es möglichkeiten gibt, über das familiengericht. |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern Richtig = 20.000,-- pro Elternteil/Kind.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern d.h. Kind 1 an Vater 20.000€ Kind 1 an Mutter 20.000€ Kind 2 an Vater 20.000€ Kind 2 an Mutter 20.000€ also insgesamt wären dann 80.000€ frei von Schenkungssteuer!? |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern Zitat:
Ist diese Rechnung korrekt und wird auch von den Finanzämtern "anerkannt"?? |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern Ich finde dem Einwurf durch Zeiten viel interessanter und irgendwie stinkt es, wenn man das Geld der Kinder verwendet um sich ein Haus zu kaufen. Wie will man das den Kindern wieder geben oder will man die Kohle einfach nur nehmen, die Kinder sind schließlich noch zu klein und wissen ja später nicht mehr, dass ihnen eigentlich so viel Geld zustehen würde? Nenenene, ich könnte mich nicht am Geld meines Kindes vergreifen
__________________ Zitat:
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern es geht in diesem Falle nicht darum ob es moralisch korrekt ist, sondern lediglich darum ob es steuerlich problematisch werden könnte, hinsichtlich des Freibetrages und ob eine Schenkungsteuer fällig werden würde! DANKE! |
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| AW: Hauskauf mit Kapital von Kindern es geht hier nicht um moral. hast du mal den §181 bgb nachgelesen? wäre sinnvoll. es ist verboten! du kannst als gesetzliche vertreterin keine schenkungen an dich selber vornehmen! es wird einen weg über das familiengericht geben. ich vermute es wird ein vormund für eben genau diese angelegenheit bestellt werden, und dann gibts nen darlehensvertrag. schenkung ist völlig utopisch! |
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