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Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 10:34
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Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Schönen guten Tag,

eine kleine Frage zur Rechtslage hätte ich.

"Eine kleine Familie möchte ein Haus kaufen. Das gewünschte Objekt wurde gefunden, besichtigt und für gut befunden.
Allerdings beim Kaufpreis kamen die Familie und der Makler nicht zusammen. Durch einen Zufall war die Familie in der Lage den vom Verkäufer gewünschten Kaufpreis doch zu zahlen. Die Familie rief den Makler an, der den Verkäufer, und der stimmte zu.

Die Maklerin drängte absofort zur Eile, und vereinbarte schonmal einen Termin beim Notar (3 Werktage Tage Zeit) und ließ auch gleich einen notariellen Kaufvertrag fertig machen den man bei dem Termin unterschreiben sollte. Es fand garkein richtiges Beratungsgespräch statt.

Allerdings möchte die Familie das Haus nichtmehr kaufen, und fühlt sich zudem sehr überrumpelt von der voreiligen Maklerin, die zu alledem nun die Notarkosten für die bisherige Arbeit des Notars auf die Familie abschieben will. Die Familie hat nichts unterschrieben oder beauftragt.
Nur eine E-Mail mit den persönlichen Daten (Geburtstag und wohnhaft) ging nach Aufforderung an die Maklerin."

Nun die Frage: Wer muß die Nortarkosten für den nicht zustande gekommenen Kaufvertrag zahlen?

Vielen Dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 10:49
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AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Zitat:
Zitat von Strike78 Beitrag anzeigen
Nun die Frage: Wer muß die Nortarkosten für den nicht zustande gekommenen Kaufvertrag zahlen?
Der, auf dessen Initiative hin, der Entwurf gefertigt wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 10:58
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AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Ich will diesen Punkt nochmal verdeutlichen.

Die Maklerin hat beim Notar den Kaufvertrag in Auftrag gegeben.
Nichts weist auf eine Beauftragung durch die "Käufer" hin.
Die Vertragsentwürfe wurden direkt zur Makerin gesendet.

Kann man die ungefähren, entstandenen Kosten abschätzen oder ist das von Notar zu Notar unterschiedlich?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 11:08
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AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Zitat:
Zitat von Strike78 Beitrag anzeigen
Kann man die ungefähren, entstandenen Kosten abschätzen oder ist das von Notar zu Notar unterschiedlich?
Dafür gibt es online Gebührenrechner.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 11:44
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AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Ok, die Kosten sind somit geklärt.

Muss der Makler den Käufer nicht auf evtl. Kosten hinweisen, oder sich sogar schriftlich beauftragen lassen?
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  #6 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 12:05
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AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Zitat:
Zitat von Strike78 Beitrag anzeigen
Muss der Makler den Käufer nicht auf evtl. Kosten hinweisen, oder sich sogar schriftlich beauftragen lassen?
Das geht auch mündlich! Deshalb wird in Unkenntnis der Gespräche keine Beurteilung möglich sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 15:45
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AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Deshalb wird in Unkenntnis der Gespräche keine Beurteilung möglich sein.
Zustimmung. Entscheidend ist, ob die Maklerin im Auftrag der Kaufinteressenten gehandelt hat oder eigenmächtig.

Beweisfrage!
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