Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? eine kleine Frage zur Rechtslage hätte ich. "Eine kleine Familie möchte ein Haus kaufen. Das gewünschte Objekt wurde gefunden, besichtigt und für gut befunden. Allerdings beim Kaufpreis kamen die Familie und der Makler nicht zusammen. Durch einen Zufall war die Familie in der Lage den vom Verkäufer gewünschten Kaufpreis doch zu zahlen. Die Familie rief den Makler an, der den Verkäufer, und der stimmte zu. Die Maklerin drängte absofort zur Eile, und vereinbarte schonmal einen Termin beim Notar (3 Werktage Tage Zeit) und ließ auch gleich einen notariellen Kaufvertrag fertig machen den man bei dem Termin unterschreiben sollte. Es fand garkein richtiges Beratungsgespräch statt. Allerdings möchte die Familie das Haus nichtmehr kaufen, und fühlt sich zudem sehr überrumpelt von der voreiligen Maklerin, die zu alledem nun die Notarkosten für die bisherige Arbeit des Notars auf die Familie abschieben will. Die Familie hat nichts unterschrieben oder beauftragt. Nur eine E-Mail mit den persönlichen Daten (Geburtstag und wohnhaft) ging nach Aufforderung an die Maklerin." Nun die Frage: Wer muß die Nortarkosten für den nicht zustande gekommenen Kaufvertrag zahlen? Vielen Dank im voraus |
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| AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? Zitat:
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| AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? Ich will diesen Punkt nochmal verdeutlichen. Die Maklerin hat beim Notar den Kaufvertrag in Auftrag gegeben. Nichts weist auf eine Beauftragung durch die "Käufer" hin. Die Vertragsentwürfe wurden direkt zur Makerin gesendet. Kann man die ungefähren, entstandenen Kosten abschätzen oder ist das von Notar zu Notar unterschiedlich? |
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| AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? Ok, die Kosten sind somit geklärt. Muss der Makler den Käufer nicht auf evtl. Kosten hinweisen, oder sich sogar schriftlich beauftragen lassen? |
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| AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? Das geht auch mündlich! Deshalb wird in Unkenntnis der Gespräche keine Beurteilung möglich sein. |
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| AW: Hauskauf kommt nicht zustande, wer zahlt die Notarkosten? Zustimmung. Entscheidend ist, ob die Maklerin im Auftrag der Kaufinteressenten gehandelt hat oder eigenmächtig. Beweisfrage!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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