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hauskauf, fristen und ärger mit den verkäufern

Dies ist eine Diskussion zu hauskauf, fristen und ärger mit den verkäufern innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.08.2007, 15:58
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Question hauskauf, fristen und ärger mit den verkäufern

nehmen wir an, es wurde ein haus verkauft zwischen 2 parteien, nennen wir sie a (verkäufer) und b (käufer).

das haus stand seit 2 jahren schon leer, war also von anfang an geräumt und es "beherrbergt" nur noch etwas gerümpel, welches partei a nicht mehr haben möchte und dies 3x mündlich bestätigt hatte durch verschiedene anfragen, 1 schlüssel wurde übergeben damit b anfangen kann zu werkeln.

partei b bieten der partei a trotzdem an nochmals die sachen zu sichten und ggf. noch mitzunehmen was durch diese verneint wird. restliche schlüssel sollten dann im laufe der folgenden woche übergeben werden. nie geschehen. wohnwagen auf dem hof sollte ebenfalls entfernt werden.

zwischenzeitlich nach ca. 3 monaten trudelt vom notar ein brief ein zur kaufpreisbezahlung. fälligkeitsvoraussetzung ist die räumung. schriftliche bestätigung von a: räumung ist vollzogen und anweisung durch b an die bank -da ja schriftliche bestätigung von a vorlag- kaufpreis zu bezahlen. bezahlung zum 27.07. erfolgt.

3. anlauf der schlüsselübergabe und wohnwagen zu entfernen: terminvereinbarung zwischen partei a und b für den 28.07.

28.07.: einige dinge wurden von partei a am vorabend ohne beisein der partei b aus dem haus entfernt und beschädigungen am treppenhaus herbeigeführt. später vormittag partei a trifft im haus ein und bekundet noch dinge haben zu wollen: es wäre auffällig gewesen bei der nicht vereinbarten "besichtigung" am vorabend wie z. b. fest installierte wasserleitungen aus dem unausgebauten teil des hauses sowie lose aufliegende balken aus dem dachstuhl, da ja patei b schon fleißig werkelt und renoviert und von a "gesehen wurde" das die küche von b in einem anderen raum eingebaut wird als beim bau von a vorgesehen war. diese sollten "irgendwann" in der kommenden woche geholt werden.
restliche schlüssel wurden wieder, wie eigentlich vereinbart keine übergeben. partei b wechselt gegen mittag das türschloß aus. wohnwagen steht immer noch.

02.08: anruf partei a: sehr aufgebracht, da sie nicht ins haus können und sich die sachen holen könnten. wohnwagen steht immer noch.

frage: ist es rechtens dass das türschloß am 28.7. von b getauscht wurde, fest installierte und offensichtlich zum haus gehörende materialien nicht herausgegeben werden, wegen schriftlicher bestätigung der räumung durch partei a und bezahltem kaufpreis zum 27.7. und darf partei a im haus "wuseln" ohne partei b beiseins (haftpflicht?!).
zur wohnwagenfrage: darf b ihn auf öffentliche straße/ parkplatz schleppen/abschleppen lassen oder muss er auf dem grundstück verbleiben bis a ihn abholt, darf er dann das grundstück einfach so befahren oder benötigt er dann von b die erlaubnis, sprich eine terminvereinbarung zum abholen wo b anwesend ist (haftpflicht bei eventualitäten?)?

sind jetzt doch einige fragen geworden, tschulschung.

Geändert von Schnuddelchen (04.08.2007 um 20:14 Uhr).
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