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Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2011, 15:11
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Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

Hallo,
wir haben mal wieder über folgenden fiktiven Fall diskutiert und keine Lösung gefunden:

Nehmen wir mal an, Ehepaar A kauft für seine beiden erwachsenen Söhne ein 2-Familienhaus, dass durch die Zahlung der Miete von den beiden finanziert werden soll.
Nach ganz langer Suche (der eine Sohn hat Asthma und alles was sie bisher besichtigt hatten war irgendwo verschimmelt) haben A dann auch das geeignete Objekt gefunden. Sie fragten zur Vorsicht vor dem Kauf nach, ob es in diesem Objekt mal Probleme mit irgendwelchen Wasserschäden gab. Dies wurde von Seiten des Verkäufers verneint.

Nach der Unterzeichnung beim Notar und nach Eingang der Kaufpreissumme erhielten sie den Schlüssel und machten sich ans Werk. Im unteren Geschoss wurden die Gesichter dann immer länger, die Wände waren hinter der Fußbodenleiste allesamt verschimmelt.

A rief den Verkäufer an und erzählte ihm dies. Der Verkäufer räumte dann ein, dass da mal vor drei Jahren ein Wasserschaden war. Damals lief von der oberen Wohnung durch ein defektes Wasserrohr Wasser in einen unteren Raum. Wie lange das Wasser damals lief bevor es entdeckt wurde wisse er nicht. Er hat damals eine Firma beauftragt, die den einen Raum auch trocknete, alle anderen Räume wurden nicht auf Feuchtigkeit untersucht.

Jetzt war jemand von der Versicherung da und prüfte die Feuchtigkeit. Alle Räume sind von unten her feucht, woher das aber komme, könne er so auch nicht sagen.

Können Ehepaar A hier vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ein verschimmeltes Haus unzumutbar für einen asthmakranken Menschen ist

1. wegen arglistiger Täuschung (der Verkäufer hatte vor der Unterzeichnung trotz Anfrage nicht die Wahrheit gesagt),

2. wegen versteckter Mängel (Haus war noch mit Kisten zugestellt, so dass manche Räume nur schlecht zugänglich waren. Man hat auch auf den Tapeten nichts erkennen können, weil nur unter den Fußleisten der Schimmel zu sehen ist)

Lieben Dank
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Alt 14.03.2011, 17:41
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AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

Zitat:
Zitat von geomaria Beitrag anzeigen
1. wegen arglistiger Täuschung (der Verkäufer hatte vor der Unterzeichnung trotz Anfrage nicht die Wahrheit gesagt),

2. wegen versteckter Mängel (Haus war noch mit Kisten zugestellt, so dass manche Räume nur schlecht zugänglich waren. Man hat auch auf den Tapeten nichts erkennen können, weil nur unter den Fußleisten der Schimmel zu sehen ist)
1. sofern arglistige Täuschung nachweisbar könnte man den Immobilienkauf anfechten

2. Für mich bleibt immer wieder unverständlich warum sich Käufer eines Autos oftmals von (vermeintlichen) Fachleuten und/oder Bekannten beraten lassen, ein Gutachten für ein Haus aber - insbesondere unter den gegebenen Kaufvoraussetzungen - aus Kostengründen nicht mal in Erwägung ziehen.
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Alt 15.03.2011, 06:51
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AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

Ob ein Gutachter die Leisten abmontiert und die Tapete von den Wänden gerissen hätte bezweifele ich! Aber, bei der Besichtigung war jemand dabei, der einen Feuchtigkeitsmesser an die Außenwände gehalten hat, aber die waren damals und sind auch heute trocken, es sind die Innenwände, die da lustig vor sich hin schimmeln.
Hat sonst noch jemand Ideen?
Lieben Dank
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Alt 15.03.2011, 10:38
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AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

Zitat:
Zitat von geomaria Beitrag anzeigen
Hallo,
Können Ehepaar A hier vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ein verschimmeltes Haus unzumutbar für einen asthmakranken Menschen ist
Nein, deswegen nicht!
Zitat:
1. wegen arglistiger Täuschung (der Verkäufer hatte vor der Unterzeichnung trotz Anfrage nicht die Wahrheit gesagt),
Wenn diese Zusage im Kaufvertrag aufgenommen war, M.E. ja!
Zitat:
2. wegen versteckter Mängel (Haus war noch mit Kisten zugestellt, so dass manche Räume nur schlecht zugänglich waren. Man hat auch auf den Tapeten nichts erkennen können, weil nur unter den Fußleisten der Schimmel zu sehen ist)
Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die ihm bekannt waren. Diese Feuchtigkeit (hinter der Fußleiste) war ihm sicherlich selbst nicht bekannt.
Es könnte schon sein, dass aus dem alten Schaden heraus hinter den Fußleisten nicht ordentlich getrocknet war. Es fehlt dort an Belüftung. Die Behebung des Schadens ist nicht sehr aufwendig.
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Alt 15.03.2011, 13:56
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AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Nein, deswegen nicht!
Wenn diese Zusage im Kaufvertrag aufgenommen war, M.E. ja!

Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die ihm bekannt waren. Diese Feuchtigkeit (hinter der Fußleiste) war ihm sicherlich selbst nicht bekannt.
Es könnte schon sein, dass aus dem alten Schaden heraus hinter den Fußleisten nicht ordentlich getrocknet war. Es fehlt dort an Belüftung. Die Behebung des Schadens ist nicht sehr aufwendig.
Mal angenommen, Ehepaar A hätte jetzt einen früheren Immobilienmakler ausfindig gemacht, der mal mit dem Verkauf dieses Hauses beauftragt war. Dieser erzählte, dass da noch woanders Wasser ins Haus eingedrungen sei
Dort wurde aber anscheinend notdürftig repariert, so dass nichts mehr zu sehen ist. Wie sieht die Sache jetzt aus, denn das hat er Ehepaar A auf die Frage nach Feuchtigkeit (mit drei Zeugen) ja auch verschwiegen??
Lieben Dank
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 14:01
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Zitat:
Zitat von geomaria Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt von einem früheren Immobilienmarkler, der das Haus verkaufen sollte, erfahren, dass da noch woanders Wasser ins Haus eingedrungen sei. Dort wurde aber anscheinend notdürftig repariert, so dass von außen nichts mehr zu sehen ist. Wie sieht die Sache jetzt aus, denn das hat er uns auf unsere Frage nach Feuchtigkeit (mit drei Zeugen) ja auch nicht erzählt??
Lieben Dank
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Alt 15.03.2011, 14:02
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Alt 15.03.2011, 14:17
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AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

sorry, habe es geändert!
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Alt 15.03.2011, 14:31
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AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive

Zur "Arglist" muss schon ein konkreter Beweis angetreten werden. Die schwammigen Aussagen eines evtl "frustrierten" Maklers reichen da nicht aus. Auch fehlt es m.E. an einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft.
Hier sollte ein Fachanwalt vor Ort ran, der den genauen Ablauf besser rekonstruieren kann.
Alleine die Frage "ob es mal Probleme gab" ist m.E. zu weich gestellt gewesen.
Ist z.B. ein Wasserrohrbruch, der immer wieder mal vorkommen und ruckzuck repariert werden kann, ein "Problem, das die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt, wenn er fachgerecht repariert wurde? Oder wäre die, aus Unachtsamkeit, übergelaufene Badewanne ein solches?
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