Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive wir haben mal wieder über folgenden fiktiven Fall diskutiert und keine Lösung gefunden: Nehmen wir mal an, Ehepaar A kauft für seine beiden erwachsenen Söhne ein 2-Familienhaus, dass durch die Zahlung der Miete von den beiden finanziert werden soll. Nach ganz langer Suche (der eine Sohn hat Asthma und alles was sie bisher besichtigt hatten war irgendwo verschimmelt) haben A dann auch das geeignete Objekt gefunden. Sie fragten zur Vorsicht vor dem Kauf nach, ob es in diesem Objekt mal Probleme mit irgendwelchen Wasserschäden gab. Dies wurde von Seiten des Verkäufers verneint. Nach der Unterzeichnung beim Notar und nach Eingang der Kaufpreissumme erhielten sie den Schlüssel und machten sich ans Werk. Im unteren Geschoss wurden die Gesichter dann immer länger, die Wände waren hinter der Fußbodenleiste allesamt verschimmelt. A rief den Verkäufer an und erzählte ihm dies. Der Verkäufer räumte dann ein, dass da mal vor drei Jahren ein Wasserschaden war. Damals lief von der oberen Wohnung durch ein defektes Wasserrohr Wasser in einen unteren Raum. Wie lange das Wasser damals lief bevor es entdeckt wurde wisse er nicht. Er hat damals eine Firma beauftragt, die den einen Raum auch trocknete, alle anderen Räume wurden nicht auf Feuchtigkeit untersucht. Jetzt war jemand von der Versicherung da und prüfte die Feuchtigkeit. Alle Räume sind von unten her feucht, woher das aber komme, könne er so auch nicht sagen. Können Ehepaar A hier vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ein verschimmeltes Haus unzumutbar für einen asthmakranken Menschen ist 1. wegen arglistiger Täuschung (der Verkäufer hatte vor der Unterzeichnung trotz Anfrage nicht die Wahrheit gesagt), 2. wegen versteckter Mängel (Haus war noch mit Kisten zugestellt, so dass manche Räume nur schlecht zugänglich waren. Man hat auch auf den Tapeten nichts erkennen können, weil nur unter den Fußleisten der Schimmel zu sehen ist) Lieben Dank |
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive Zitat:
2. Für mich bleibt immer wieder unverständlich warum sich Käufer eines Autos oftmals von (vermeintlichen) Fachleuten und/oder Bekannten beraten lassen, ein Gutachten für ein Haus aber - insbesondere unter den gegebenen Kaufvoraussetzungen - aus Kostengründen nicht mal in Erwägung ziehen.
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive Ob ein Gutachter die Leisten abmontiert und die Tapete von den Wänden gerissen hätte bezweifele ich! Aber, bei der Besichtigung war jemand dabei, der einen Feuchtigkeitsmesser an die Außenwände gehalten hat, aber die waren damals und sind auch heute trocken, es sind die Innenwände, die da lustig vor sich hin schimmeln. Hat sonst noch jemand Ideen? Lieben Dank |
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es könnte schon sein, dass aus dem alten Schaden heraus hinter den Fußleisten nicht ordentlich getrocknet war. Es fehlt dort an Belüftung. Die Behebung des Schadens ist nicht sehr aufwendig. |
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive Zitat:
Dort wurde aber anscheinend notdürftig repariert, so dass nichts mehr zu sehen ist. Wie sieht die Sache jetzt aus, denn das hat er Ehepaar A auf die Frage nach Feuchtigkeit (mit drei Zeugen) ja auch verschwiegen?? Lieben Dank |
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive Zitat:
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive Es wird die Beitragsfiktion verlassen und es darf nicht mehr geantwortet werden! Ordentliche Rechtsberatung machen Anwälte! |
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive sorry, habe es geändert! |
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| AW: Hauskauf - Feuchtigkeit inklusive Zur "Arglist" muss schon ein konkreter Beweis angetreten werden. Die schwammigen Aussagen eines evtl "frustrierten" Maklers reichen da nicht aus. Auch fehlt es m.E. an einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Hier sollte ein Fachanwalt vor Ort ran, der den genauen Ablauf besser rekonstruieren kann. Alleine die Frage "ob es mal Probleme gab" ist m.E. zu weich gestellt gewesen. Ist z.B. ein Wasserrohrbruch, der immer wieder mal vorkommen und ruckzuck repariert werden kann, ein "Problem, das die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt, wenn er fachgerecht repariert wurde? Oder wäre die, aus Unachtsamkeit, übergelaufene Badewanne ein solches? |
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